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    Pulgar – Geußnitz

    Geußnitz – Bad Sulza

    Bad Sulza – Vieselbach

    Pulgar – Vieselbach

    Geußnitz – Bad Sulza (Abschnitt Mitte)

    etwa 42 km | Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ3 2019


    Verlauf

    Der fest­gelegte Trassen­korridor beginnt am Mast 65 der be­stehenden Leitung im Burgen­land­kreis in Sachsen-Anhalt. Er folgt der Bestands­leitung bis nach Hayns­burg, wo er zur Ent­lastung des dortigen Siedlungs­bereichs in süd­westlicher Richtung abknickt. An­schließend kehrt er wieder zur Be­stands­leitung zurück. Im weiteren Verlauf orientiert er sich weiter an der Be­stands­leitung und endet am Mast 155 bei Bad Sulza im Land­kreis Weimarer Land im Frei­staat Thüringen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt, Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 42 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 15. Januar 2024

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 21. September (aktualisiert am 29. September) 2017 einen Antrag auf Bundes­fach­planung für den Ab­schnitt Schkölen – Bad Sulza und am 2. Oktober 2017 für den Ab­schnitt Geußnitz – Schkölen gestellt. Diese Ab­schnitte wurden nach der ge­meinsamen Antrags­konferenz zusammen­gefasst. Die Anträge enthalten jeweils einen Vor­schlag für den be­absichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 29. November 2017 in Apolda eine Antrags­konferenz für den Ab­schnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die be­troffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Infor­mationen er­möglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 12. April 2018 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beur­teilung und die Strateg­ische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unter­lagen nach § 8 NABEG lagen vom 23. Januar bis zum 22. Februar 2019 öffentlich aus. Im An­schluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 23. März 2019 die Möglich­keit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig er­hobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 14. Mai 2019 in Jena.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 26. Juli 2019 einen 41 km langen Trassen­korridor für den Ab­schnitt festgelegt. Er orientiert sich im Wesent­lichen am Verlauf bereits bestehender Strom­leitungen. Teil­weise können auch die vor­handenen Masten weiter genutzt werden, sodass nur Leiter­seile aus­getauscht werden müssen. Zudem kommen stellen­weise Ein­ebenen­masten in Betracht, um Aus­wirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering zu halten.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 14.05.2019
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Bundesfachplanung
    meldung17.12.2018
    BBPlG 13 Abschnitt Mitte
    Bundesfachplanung

    50Hertz reicht Unterlagen für Vorhaben 13 (Mitte) ein

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