Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

    Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Weißenthurm – Riedstadt (Abschnitt D)

    etwa 110 km | Hessen, Rheinland-Pfalz | Amprion

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ2 2022


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen Weißenthurm in Rheinland-Pfalz und Riedstadt in Hessen ist ein Teil­stück des Vorhabens 2 (Ultranet). Er liegt innerhalb der Regel­zone des Übertragungs­netz­betreibers Amprion.

    Der vorgeschlagene Korridor beginnt im Kreis Mayen-Koblenz in der Gemeinde Kettig und führt in südöstlicher Richtung in den Kreis Koblenz. Nördlich der Stadt Koblenz quert der Trassen­korridor den Rhein und verläuft weiter in ost-südöstlicher Richtung nochmals durch den Land­kreis Mayen-Koblenz, durch den südlichen Wester­wald­kreis, den Rhein-Lahn-Kreis und erneut durch den Westerwald­kreis. Dann verläuft er erneut im Rhein-Lahn-Kreis, für neun Kilo­meter in südöstlicher Richtung und ab Wasenbach für acht Kilo­meter in östlicher Richtung.

    Bei Netzbach verlässt der Trassen­korridor Rheinland-Pfalz und führt in den Kreis Limburg-Weilburg in Hessen. Nach drei Kilo­metern knickt er bei Kirberg in süd­östlicher Richtung ab und verläuft noch weitere vier Kilo­meter durch den Kreis. Der dann folgende Rheingau-Taunus-Kreis wird über die Länge von 18 Kilo­metern vollständig von Nord nach Süd durch­quert, wobei der Trassen­korridor Wall­raben­stein östlich und Idstein sowie Niedern­hausen westlich liegen lässt. Im anschließenden Main-Taunus-Kreis verläuft der Korridor weiter für etwa 14 Kilo­meter in südlicher Richtung. Südwestlich von Hofheim am Taunus findet dann für sechs Kilometer ein Richtungs­wechsel nach Südwesten statt, um dann östlich von Hochheim am Main wieder nach Süden zu schwenken. Nach drei Kilometern führt der Trassen­korridor in den Landkreis Groß-Gerau. Auf 17 Kilometern Länge führt er östlich von Bischofs­heim und westlich von Groß-Gerau mit leichten Ver­schwenkungen weiter nach Süden.

    Auf der Gemeindegrenze zwischen Groß-Gerau und Riedstadt endet der Abschnitt. Innerhalb des vor­geschlagenen Trassen­korridors kann die Strecke nach Ein­schätzung des Vorhaben­trägers überwiegend mit nur gering­fügigen Umbau­maßnahmen umgesetzt werden.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen, Rheinland-Pfalz

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    etwa 110 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 22. März 2024

    Die Bundesnetz­agentur hat am 23. Februar 2016 in Mainz eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 24. Juni 2016 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 21. Juni bis zum 20. Juli 2018 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 20. August 2018 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war vom 2. bis zum 6. September 2019 in Limburg.

    Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeits­beteiligung sowie des Erörterungs­termins haben die Beteiligten weitere Hinweise und Alternativ­vorschläge eingereicht, aus denen die Bundesnetz­agentur Prüf­aufträge für den Vorhaben­träger abgeleitet hat. Der Vorhaben­träger hat daraufhin für verschiedene Korridor­alternativen und -anpassungen Unterlagen erstellt, die für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore erforderlich sind. Die Alternativen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinden Niedern­hausen, Idstein und Eppstein, die Anpassungen auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Cramberg, Hünfelden, Hünstetten, Idstein, Eppstein und Hofheim. Die Unterlagen wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) ausschließlich im Internet veröffentlicht. Die Öffentlich­keit hatte bis zum 2. November 2020 die Möglichkeit, sich zu den Alternativen und Trassen­korridor­anpassungen zu äußern.

    Erörterungstermin

    Die Bundesnetz­agentur diskutierte bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentl­icher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin fand vom 21. Juni bis zum 20. Juli 2021 als Online-Konsultation statt.

    Synopse

    Zur Durch­führung des Erörterungs­termins wurden in einer Synopse die Argumente der eingegan­genen Einwen­dungen und Stellung­nahmen anonymisiert zusammen­gestellt und durch den Vorhaben­träger Amprion erwidert. Diese Synopse wurde den Teilnahme­berechtigten im Rahmen des Erörterungs­termins zur Verfügung gestellt. Die Zugangs­daten für diese Datei und andere Konsultations­unterlagen konnten vom 21. Juni 2021 bis zum 15. Juli 2021 angefordert werden. Die Teilnahme­berechtigten hatten dann die Möglich­keit, sich schriftlich oder elektro­nisch zu diesen Unter­lagen zu äußern.

    Unterlagen zu Hofheim-Wildsachsen

    Die Dateien sind pass­wort­geschützt. Sie benötigen ein geeignetes, kostenloses Programm (wie 7-Zip) für die Anzeige der Dateien.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 16. Mai 2022 die Bundes­fachplanung ab­geschlossen. Sie ist in ihrer Entscheidung dem Vorschlag von Amprion gefolgt und hat einen 110 km langen Trassen­korridor im Bereich einer Bestands­leitung fest­gelegt.

    Termine und Meldungen

    meldung16.05.2022
    BBPlG 02 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    frist 21.06.-20.07.2021
    BBPlG 02 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    frist 31.08.-02.11.2020
    BBPlG 02 Abschnitt D
    Bundesfachplanung

    Nachbeteiligung zu den BFP-Unterlagen für Vorhaben 2, Abschnitt D (Trassen­korridor­anpassungen)

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 31.08.-02.11.2020
    BBPlG 02 Abschnitt D
    Bundesfachplanung

    Nachbeteiligung zu den BFP-Unterlagen für Vorhaben 2, Abschnitt D (Alternativen)

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 02.-06.09.2019
    BBPlG 02 Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 23.02.2016
    BBPlG 02 Abschnitt D
    Bundesfachplanung

    H2Teilen

    Mastodon