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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Arnstein – Großgartach (Abschnitt E)
etwa 137 km | Baden-Württemberg, Bayern | TenneT; TransnetBW
Bau
Inbetriebnahme
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt im Freistaat Bayern in der Gemeinde Arnstein (Landkreis Main-Spessart). Von dort verläuft der Korridor weiter in südwestlicher Richtung und passiert Thüngen im Osten und Retzstadt im Südosten. Ab da schwenkt der Korridor südwestwärts, um zwischen Zellingen und Thüngersheim den Main zu queren. Westlich von Leinach im Landkreis Würzburg ändert sich der Verlauf in Richtung Süden und führt östlich an Uettingen vorbei weiter in Richtung Altertheim. Der Großraum Würzburg wird damit in einem großen Bogen westlich umfahren. Der festgelegte Trassenkorridor passiert Altertheim östlich und führt weiter zur Grenze des Bundeslandes Baden-Württemberg in den Main-Tauber-Kreis hinein. Westlich von Gerchsheim schlägt der Korridor nach Südwesten um und verläuft östlich an Großrinderfeld vorbei. Zwischen Tauberbischofsheim und Lauda-Königshofen quert der Korridor auf Höhe des Stadtteils Distelhausen die Tauber. Der weitere Verlauf erfolgt in Richtung Südwest, wobei der Stadtteil Heckfeld südöstlich umgangen wird. Zwischen Ahorn und Boxberg hindurch verläuft der Korridor weiter Richtung Südwest und passiert westlich Ravenstein im Neckar-Odenwald-Kreis, Schöntal im Hohenlohekreis und Möckmühl im Landkreis Heilbronn. Die Jagst wird westlich des Ortsteils Züttlingen, der Kocher nördlich von Oedheim gequert. Der Korridor verläuft weiter in Richtung Südwest und umgeht Oedheim östlich. Nun folgt der Korridor in westlicher, dann südwestlicher Richtung hin zum Neckar und verläuft von Bad Friedrichshall über Obereisesheim, zwischen Leingarten und Frankenbach bis zum Ortsteil Großgartach.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg, Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 137 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 18. April 2024
Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW haben am 28. April 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 20 MB)
Karte 1: Typenpläne (zip, 4 MB)
Karten 2-3: Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Karten 4-25: Themenkarten (zip, 1.427 MB)
Karten 26-37: Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 626 MB)
Karten 38-45: Trassenkorridorfindung und -analyse (zip, 134 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 4. Juli 2017 in Würzburg und am 11. Juli in Heilbronn Antragskonferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf den Antragskonferenzen wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 3 (Abschnitt E) (04.07.2017, Würzburg)
Antragskonferenz Vorhaben 3 (Abschnitt E) (11.07.2017, Heilbronn)
Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung in zwei Teilen festgelegt. Am 30. Oktober 2017 hat sie den Vorhabenträgern den ersten Teil übersandt. Dieser bezieht sich ausschließlich auf die Prüfung eines Vorschlags des Landes Baden-Württemberg, für die Trassenführung im Raum Bad Friedrichshall / Heilbronn die Salzbergwerke der Südwestdeutschen Salzwerke in etwa 200 Metern Tiefe zu nutzen. Am 20. Dezember 2017 legte die Bundesnetzagentur den zweiten Teil des Untersuchungsrahmens fest.
Teil 1: Prüfung des Vorschlags (pdf, 347 KB)
Teil 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 587 KB)
Weitere Alternativen
Bei den Antragskonferenzen wurden weitere alternative Trassenkorridore vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hat den Vorhabenträgern aufgegeben, die im Untersuchungsrahmen genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen wurden in das weitere Bundesfachplanungsverfahren aufgenommen.
Ergebnisse der Grobprüfungen von alternativen Trassenkorridorvorschlägen (pdf, 4 MB)
Anpassungen
Die Vorhabenträger haben bei vertiefenden Prüfungen festgestellt, dass sie manche der zu untersuchenden Trassenkorridore in geringem Umfang modifizieren müssen. Diese Anpassungen haben sie der Bundesnetzagentur angezeigt.
Anpassungen von Trassenkorridoren im Abschnitt E des Vorhabens 3 BBPlG (pdf, 4 MB)
Die Vorhabenträger haben am 20. März 2019 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 1,44 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 654 KB)
1. Erläuterungsbericht (zip, 32 MB)
2. Technische Beschreibung des Vorhabens (zip, 105 MB)
3. Raumverträglichkeitsstudie (zip, 127 MB)
4.1 Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (zip, 12 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 1-3 (zip, 400 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 4-6 (zip, 332 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 7-8 (zip, 95 MB)
4.2 Untersuchungen zur Natura-2000-Verträglichkeit (zip, 82 MB)
4.3 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 6 MB)
4.4 Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 32 MB)
5. Einschätzen der Betroffenheit der sonstigen öffentlichen und privaten Belange (zip, 2 MB)
6. Fachbeitrag zur Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit (zip, 159 MB)
7. Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (zip, 60 MB)
8. Planung Gesamtvorhaben (zip, 25 MB)
9. Abkürzungs-, Quellen- und Literaturverzeichnis, Glossar (zip, 2 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 4. April bis zum 3. Mai 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 3. Juni 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei nichtöffentlichen Erörterungsterminen die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Die Erörterungstermine waren am 16. und 17. Juli 2019 in Künzelsau und am 23. und 24. Juli in Würzburg.
Erörterungstermin Vorhaben 3, Abschnitt E (16.-17.07.2019, Künzelsau)
Erörterungstermin Vorhaben 3, Abschnitt E (23.-24.07.2019, Würzburg)
Die Bundesnetzagentur hat am 24. September 2020 einen 137 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Sie ist dabei weitestgehend dem Vorschlag von TenneT und TransnetBW gefolgt, wonach der Großraum Würzburg westlich umgangen wird. In diesen Vorschlag waren bereits Ergebnisse der Antragskonferenzen und Anforderungen der Bundesnetzagentur eingeflossen. Lediglich bei Heckfeld wurde abweichend vom Vorschlag die Westumgehung festgelegt. Ab Kochendorf (Bad Friedrichshall) soll ein bestehendes Salzbergwerk um neue Strecken ergänzt und für einen rund 16 km langen untertägigen Verlauf bis zum Netzverknüpfungspunkt Großgartach genutzt werden.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 6 MB)
Anlage 1 (Länderübergangspunkt Bayern – Baden-Württemberg) (pdf, 4 MB)
Anlage 2 (Geradlinigkeit zwischen den Netzverknüpfungspunkten) (pdf, 2 MB)
Anlage 3 (Überwachungskonzept erhebliche Umweltauswirkungen) (pdf, 90 KB)
Antrag auf Änderung
TenneT und TransnetBW haben am 20. Dezember 2021 beantragt, die Bundesfachplanungsentscheidung vom September 2020 im rein untertägigen Teil der Bergwerke geringfügig abzuändern.
Da die Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wurde, konnte auf eine Antragskonferenz sowie auf die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden.
SUP-Vorprüfung
Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die beantragte Änderung keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungsverfahren nach § 43 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung nicht erforderlich.
Veröffentlichung der Entscheidung
Am 31. März 2022 hat die Bundesnetzagentur die Änderungen an der Trasse festgelegt. Damit hat sie in zwei Bereichen die Trasse geringfügig geändert, die sie mit ihrer Entscheidung vom 24. September 2020 festgelegt hatte.
Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 11 NABEG (pdf, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die folgenden Veränderungssperren erlassen.