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    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

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    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Konverterstation Meerbusch – Osterath

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Raum Bunde – Raum Wietmarschen (Abschnitt B)

    etwa 81 km | Niedersachsen | Amprion

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ3 2021


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen den Räumen Bunde und Wiet­marschen in Niedersachsen ist Teil des Vorhabens 1.

    Der festgelegte Trassen­korridor für den Abschnitt B passiert zunächst das Gebiet der Gemeinde Bunde. Anschließend, im Bereich der Gemeinde Rhede (Ems) und der Samt­gemeinde Dörpen, verläuft er nahe der Grenze zu den Nieder­landen. Auf dem Gebiet der Samt­gemeinde Lathen schwenkt er nach Süd­osten, bis er nord­östlich von Haren-Erika das Gebiet der Stadt Haren (Ems) erreicht. Dort verläuft der fest­gelegte Trassen­korridor zunächst in Richtung Süd­westen, liegt anschließend im Bereich der A 31 und des EnLAG-Vorhabens Nr. 5, dem er bis Meppen folgt. Er verläuft weiter westlich der Ort­schaften Versen, Groß Fullen, Klein Fullen, Rühle sowie Groß Hesepe und nord­westlich von Dalum. Der fest­gelegte Trassen­korridor quert anschließend die A 31 auf die östliche Seite und endet im Raum Wiet­marschen.

    Informatie in het Nederlands.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 81 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Die Bundesnetz­agentur hat am 23. Mai 2018 in Meppen eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 25. September 2018 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundesfach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat. Die Bundesnetz­agentur hat Amprion aufgegeben, sämtliche eingebrachten Trassen­korridor­segmente aus dem Bundesfach­planungs­antrag sowie eine zusätzliche Alternative weiter zu untersuchen. Darüber hinaus sollen aufgrund der Grenznähe auch Aus­wirkungen des Vorhabens auf das Staatsgebiet der Niederlande untersucht werden.

    Neuentwicklungen und Anpassungen

    Die Bundesnetz­agentur hat im Untersuchungs­rahmen festgelegt, dass Amprion Trassen­korridore neu zu entwickeln hat. Diese Neu­entwicklungen hat Amprion der Bundesnetz­agentur angezeigt.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) ausschließlich im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hatte vom 22. Juni bis zum 21. August 2020 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 6. und 7. Oktober 2020 in Lingen.

    Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeits­beteiligung sowie des Erörterungs­termins haben die Beteiligten weitere Hinweise und Alternativ­vorschläge eingereicht, aus denen die Bundesnetz­agentur Prüfaufträge für den Vorhaben­träger abgeleitet hat. Der Vorhaben­träger hat daraufhin für verschiedene Korridor­alternativen und -anpassungen Unterlagen erstellt, die für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore erforderlich sind.

    Trassenkorridor­segmente B058/B059 Varianten 1 und 2

    Die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen befinden sich im Bereich Haren (Ems)/Meppen. Die Unterlagen wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) ausschließlich im Internet ver­öffent­licht. Der Prüfauftrag für die alternativen Trassenkorridor­segmente fordert nur für einen Teil der Unterlagen nach § 8 NABEG Ergänzungen. Die Öffentlich­keit hatte bis zum 22. April 2021 die Möglichkeit, sich zu diesen Alternativen zu äußern.

    Von der Durchführung eines Erörterungstermins für die beiden neu eingebrachten Alternativen wird gemäß § 10 Abs. 4 NABEG abgesehen.

    Termine und Meldungen

    meldung30.07.2021
    BBPlG 01 Abschnitt B
    Bundesfachplanung
    frist 22.02.-22.04.2021
    BBPlG 01 Abschnitt B
    Bundesfachplanung

    Nachbeteiligung zu den BFP-Unterlagen für Vorhaben 1, Abschnitt B (Alternativen B058/B059, Varianten 1 und 2)

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 06.-07.10.2020
    BBPlG 01 Abschnitt B
    Bundesfachplanung
    frist 22.06.-21.08.2020
    BBPlG 01 Abschnitt B
    Bundesfachplanung

    Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bundes­fachplanungs­unterlagen für Vorhaben 1, Abschnitt B

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung30.04.2020
    BBPlG 01 Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    meldung28.09.2018
    BBPlG 01 Abschnitt A Abschnitt B Abschnitt C Abschnitt D
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 23.05.2018
    BBPlG 01 Abschnitt B
    Bundesfachplanung

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