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    Grafenrheinfeld – Rittershausen

    Punkt Rittershausen – Kupferzell

    Kupferzell – Großgartach

    Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach

    Grafenrheinfeld – Rittershausen (Abschnitt 1)

    etwa 50 km | Bayern | TenneT

    Abschnitt 1

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q1 2020


    Verlauf

    Zwischen dem Umspann­werk Grafen­rheinfeld und dem Punkt Ritters­hausen soll eine bestehende 380-kV-Freileitung um einen zusätzlichen Strom­kreis erweitert werden. Der Abschnitt verläuft von Grafen­rheinfeld zunächst in süd­westliche Richtung. Die Leitung verläuft dabei östlich der Gemeinden Waigols­hausen, Bergtheim, Ober­pleichfeld, Würzburg, Rottendorf, Theilheim und Lindelbach. Südlich von Erlach nähert sich die Leitung dem Main und quert ihn westlich von Klein­ochsenfurt. Die Leitung passiert Gaukönigs­hofen östlich und erreicht dann den Punkt Ritters­hausen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Zubeseilung

    Länge

    etwa 50 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 19. Januar 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für die Einzel­maßnahme Grafen­rheinfeld – Kupferzell aufgrund ihrer besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 13. Juli 2020 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netzagentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 17. Juli 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die Umwelt­verträglichkeits­prüfung vorzulegen hat.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. Februar bis zum 20. April 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 23. und 24. August 2023 in Grafenrheinfeld.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hatte die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 23.-24.08.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung
    frist 20.02.-20.04.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung
    meldung18.11.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung
    meldung17.07.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung

    Vorhaben 20: Untersuchungsrahmen für Abschnitt Grafenrheinfeld – Rittershausen festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 12.06.-13.07.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 20, Abschnitt 1

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung14.02.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung

    Planfeststellungs-Antrag für Vorhaben 20, Abschnitt Grafenrheinfeld – Rittershausen

    zur Verfahrens-Detailseite

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