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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall (Abschnitt E2)
etwa 79 km | Baden-Württemberg | TransnetBW
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Arnstein – Großgartach festgelegt. Er beginnt an der bayerisch-baden-württembergischen Landesgrenze in der Gemeinde Großrinderfeld im Main-Tauber-Kreis. Die vorgeschlagene Trasse verläuft weiter in südwestlicher Richtung durch die Gemeinden Grünsfeld und Tauberbischofsheim und großteils parallel zur Autobahn 81. Zwischen Tauberbischofsheim und Lauda-Königshofen quert die Trasse auf Höhe des Stadtteils Distelhausen die Tauber. Der weitere Verlauf erfolgt in Richtung Südwesten, wobei der Stadtteil Heckfeld südwestlich umgangen wird. Zwischen Ahorn und Boxberg hindurch verläuft der Trassenvorschlag weiter Richtung Südwesten und passiert westlich Ravenstein im Neckar-Odenwald-Kreis, Schöntal im Hohenlohekreis und nördlich und westlich Möckmühl im Landkreis Heilbronn. Die Jagst wird westlich des Ortsteils Züttlingen, der Kocher nördlich von Oedheim gequert. Der Korridor verläuft weiter in Richtung Südsüdwesten und umgeht Oedheim östlich. Anschließend wechselt der Verlauf in westliche Richtung bis Bad Friedrichshall / Ort Kochendorf, wo der Abschnitt endet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 79 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 18. April 2024
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 8. Oktober 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 100 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 21 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 63 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 2 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 4 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 4. November 2020 in Weikersheim vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Bis zum 11. Dezember 2020 konnten zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellungnahmen abgegeben werden. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3, Abschnitt E2 (pdf, 51 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 28. Januar 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 28. April 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 12. Juni 2023 bestätigt.
Über die im Erläuterungsbericht (Planunterlage Teil A) genannten Gemeinden hinaus sind die Gemeinden Roigheim und Rosenberg im Landkreis Heilbronn vom Vorhaben durch temporäre Flächeninanspruchnahme betroffen (vergleiche Lagepläne in Planunterlage Teil C06, Anlage 01).
Gesamtunterlagen (Teil A-M) (zip, 14,6 GB)
Teil A (Allgemeiner Teil) (zip, 44 MB)
Teil B (Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse) (zip, 33 MB)
Teil C (Technik und Trassierung) (zip, 566 MB)
Teil D (Rechtserwerbsplan und Verzeichnis) (zip, 186 MB)
Teil E (Nachweise) (zip, 144 MB)
Teil F (UVP-Bericht) (zip, 1,6 GB)
Teil G (Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen) (zip, 197 MB)
Teil H (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) (zip, 5 MB)
Teil I (Landschaftspflegerischer Begleitplan) (zip, 281 MB)
Teil J (Wasserrahmenrichtlinie) (zip, 23 MB)
Teil K (Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen) (zip, 287 MB)
Teil L (Gutachten und Konzepte | Bodenschutz) (zip, 3,9 GB)
Teil L (Gutachten und Konzepte | Logistik, Kartierung) (zip, 3,9 GB)
Teil L (Gutachten und Konzepte | Wasser, Denkmal, Sonstiges) (zip, 3,6 GB)
Teil M (Dokumentation verwendeter Dateien und Informationen) (zip, 449 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 29. Juni bis zum 28. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 3, Abschnitt E2 (29.06.-28.08.2023)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 31. Januar 2024 in Bad Mergentheim.
Erörterungstermin Vorhaben 3, Abschnitt E2 (31.01.2024, Bad Mergentheim)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger TransnetBW hat verschiedene Anträge gestellt, um in Teilen mit dem Bau des Vorhabens zu beginnen. Diese umfassen die folgenden Maßnahmen:
HDD (Horizontalspülbohrung) Volkshausen Bach
Die Maßnahme umfasst den vorzeitigen Beginn der Gewässerbenutzung für die HDD Volkshausen Bach im Bereich der Städte Möckmühl und Widdern. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 2. November 2023 genehmigt.
HDD (Horizontalspülbohrung) Kocher
Mit der etwa 950 m langen Maßnahme HDD Kocher sollen der Fluss Kocher, eine Bodendenkmal-Verdachtsfläche sowie gesetzlich geschützte Biotope (nach § 30 BNatSchG) gequert werden. Diese Biotope liegen nordöstlich von Oedheim in den Gemarkungen Stein (Stadt Neuenstadt am Kocher), Untergriesheim (Stadt Bad Friedrichshall), Oedheim und Degmarn (Gemeinde Oedheim) im Landkreis Heilbronn. Zudem hat der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässerbenutzung beantragt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 29. November 2023 genehmigt.