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    Röhrsdorf – Weida

    Weida – Remptendorf

    Röhrsdorf – Weida – Remptendorf

    Weida – Remptendorf (Abschnitt West)

    etwa 43 km | Thüringen | 50Hertz

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2018


    Verlauf

    Der fest­gelegte Trassen­korridor verläuft größtenteils entlang der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen Weida und Rempten­dorf (beides in Thüringen). Eine Ausnahme ist die Umgehung des Frießnitzer Sees zwischen dem Umspann­werk Weida und Uhlers­dorf (Gemeinde Harth-Pöllnitz), wo sich der Verlauf an der Bündelung mit einer 110-kV-Freileitung orientiert. Ab Uhlersdorf folgt der Korridor dann in südlicher Richtung nach Auma wieder der Bestands­leitung. Diese verläuft nach Querung der Landes­straße 2331 zwischen Auma und Staitz weiter durch den Land­kreis Greiz und an­schließend durch den Saale-Orla-Kreis in süd­westlicher Richtung. Sie überquert die Autobahn 9 bei Pörmitz sowie das Saaletal bei Burgk und erreicht dann das Umspann­werk Rempten­dorf.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau

    Länge

    etwa 43 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 30. September 2023

    Die Bundes­netz­agentur hat am 22. November 2016 in Schleiz eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 19. Dezember 2016 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 9. Mai bis zum 8. Juni 2018 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 9. Juli 2018 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teil­nahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 25. September 2018 in Schleiz.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 19. Dezember 2018 einen 43 km langen Trassen­korridor für den Abschnitt fest­gelegt. Er orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Strom­leitungen.

    Termine und Meldungen

    meldung19.12.2018
    BBPlG 14 Abschnitt West
    Bundesfachplanung

    Vorhaben 14: Trassenkorridor für Abschnitt West festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 25.09.2018
    BBPlG 14 Abschnitt West
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 22.11.2016
    BBPlG 14 Abschnitt West
    Bundesfachplanung

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