H2Hauptnavigation
Vieselbach – Eisenach – Mecklar
Regelzonengrenze – Mecklar (Abschnitt B)
etwa 43 km | Hessen, Thüringen | TenneT
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die vorgeschlagene Trasse beginnt an der Grenze zwischen den Regelzonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134). Von dort aus verläuft die Trasse gebündelt mit der Autobahn 4 zunächst nach Herleshausen im nordöstlichen Werra-Meißner-Kreis. Sie passiert die Landesgrenze zwischen Hessen und Thüringen und verläuft weiter Richtung Südwesten entlang der Autobahn 4 bis Wildeck. Von dort führt die Trasse weiter westlich auf hessischem Gebiet, knickt östlich von Bebra ab und endet schließlich südwestlich von Bebra im Umspannwerk Mecklar.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen, Thüringen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Ersatzneubau; Umbeseilung |
Länge | etwa 43 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 6. März 2024
TenneT hat am 16. Juli 2020 beantragt, gemäß § 5a NABEG auf eine Bundesfachplanung zu verzichten. Am 10. September 2020 hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Maßnahme aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ohne Bundesfachplanung möglich ist.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 15. Juni 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 14. Juli 2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 174MB)
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens anstelle einer Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 14. August 2021 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 12, Abschnitt B (16.07.-14.08.2021)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 30. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.