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    Wolmirstedt – Regelzonengrenze

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    Regelzonengrenze – Wahle (Abschnitt B)

    64 km | Niedersachsen | TenneT

    Abschnitt B

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2023


    Verlauf

    Der westliche Ab­schnitt des Vorhabens 10 führt von der Landes­grenze zum Umspann­werk Wahle und liegt komplett in Nieder­sachsen. Der Vorhaben­träger plant, die Strom­tragfähigkeit der Leitung über­wiegend durch einen Tausch der vor­handenen Leiter­seile gegen Hoch­temperatur­leiterseile zu erhöhen.

    Die Leitung verläuft aus Sachsen-Anhalt kommend von der Landes­grenze (Mast 6) aus in nord­westliche Richtung zum Umspann­werk Helm­stedt Ost. Sie verlässt das Umspann­werk im Norden und führt ab dort weiter in nord­westliche Richtung. Im Bereich der Anschluss­stelle Rennau quert sie die Autobahn 2. Die Leitung führt hauptsächlich über landwirtschaftliche Flächen. Ab dem Umspannwerk Hattorf verläuft sie zunächst in Richtung Westen, kreuzt die Autobahn 39 und den Mittel­land­kanal und knickt kurz vor der Querung der Autobahn 2 östlich der Auto­bahn­rast­stätte Zwei­dorfer Holz nach Süden ab. Nach einer erneuten Querung des Mittel­land­kanals erreicht die Leitung aus Nord­osten kommend das Um­spann­werk Wahle.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    64 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    TenneT hat am 31. Oktober 2019 beantragt, gemäß § 5a NABEG auf eine Bundes­fach­planung zu ver­zichten. Am 18. Dezember 2019 hat die Bundes­netz­agentur ent­schieden, dass die Maß­nahme aufgrund der örtlichen Gegeben­heiten ohne Durch­führung der Bundes­fach­planung möglich ist.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 3. Juni 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund der Corona-Pandemie anstelle einer Antrags­konferenz ein schrift­liches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betroffenen Träger öffent­licher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit konnten bis zum 17. August 2020 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 29. Oktober 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vor­zulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 10. Oktober bis zum 9. Dezember 2022 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin fand am 19. April 2023 in Wolfsburg statt.

    Der Vorhabenträger hat am 1. September 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Eine Änderung des Trassen­verlaufs ist nicht vorgesehen. Es gibt jedoch punktuell kleinere Anpassungen bei der tech­nischen Planung und den bau­zeitlichen Maßnahmen sowie bei den Umwelt­schutz­maßnahmen.

    Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt sind, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 27. November 2023 den Plan­feststellungs­beschluss erlassen. Die Trasse ist rund 64 km lang und beginnt an der Landes­grenze von Nieder­sachsen zu Sachsen-Anhalt. Von dort führt sie zum westlich von Braunschweig gelegenen Umspann­werk Wahle. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Neben der Veröffentlichung auf dieser Seite lag der Plan­feststellungs­beschluss vom 3. bis zum 16. Januar 2024 öffentlich zur Einsicht­nahme aus. Einzel­heiten entnehmen Sie bitte der folgenden Bekannt­machung.

    Termine und Meldungen

    meldung27.11.2023
    BBPlG 10 Abschnitt B
    Planfeststellung
    veranstaltung 19.04.2023
    BBPlG 10 Abschnitt B
    Planfeststellung
    frist 10.10.-09.12.2022
    BBPlG 10 Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung30.09.2022
    BBPlG 10 Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung31.08.2022
    BBPlG 10 Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung29.10.2020
    BBPlG 10 Abschnitt B
    Planfeststellung

    Untersuchungsrahmen für Vorhaben 10, Abschnitt Regelzonengrenze – Wahle

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    meldung17.07.2020
    BBPlG 10 Abschnitt B
    Planfeststellung

    Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für Vorhaben 10, Abschnitt B vollständig

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    frist 17.07.-17.08.2020
    BBPlG 10 Abschnitt B
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 10, Abschnitt B

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    meldung03.06.2020
    BBPlG 10 Abschnitt B
    Planfeststellung

    Planfeststellungsbeschluss für Vorhaben 10, Abschnitt B beantragt

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