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Vieselbach – Eisenach – Mecklar
Vieselbach – Regelzonengrenze (Abschnitt A)
etwa 87 km | Thüringen | 50Hertz
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Verlauf
Die vorgeschlagene Trasse beginnt am Umspannwerk Vieselbach. Sie umgeht zunächst den Ballungsraum Erfurt südöstlich und verläuft dann weiter Richtung Westen. Sie passiert Gotha nördlich und verläuft weiter westlich bis zum Umspannwerk Eisenach. Von dort führt die Trasse weiter in westlicher Richtung. Der Abschnitt endet an der Grenze zwischen den Regelzonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134) in unmittelbarer Nähe zur thüringisch-hessischen Landesgrenze.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Thüringen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Ersatzneubau; Umbeseilung |
Länge | etwa 87 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 6. März 2024
50Hertz hat am 4. Januar 2021 beantragt, gemäß § 5a NABEG auf eine Bundesfachplanung zu verzichten. Da zwischenzeitlich das Bundesbedarfsplangesetz novelliert wurde, wurde der Antrag am 4. März 2021 entsprechend angepasst. Am 15. März 2021 hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Maßnahme aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ohne Bundesfachplanung möglich ist.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 27. August 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Im Oktober 2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 408MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 4 MB)
Anhang 2, Teil 2 (pdf, 187 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 9. November 2021 in Erfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 12, Abschnitt A (09.11.2021, Erfurt)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 28. Januar 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. Juli 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundes-netzagentur hat deren Vollständigkeit am 31. August 2023 bestätigt.
Unterlagenverzeichnis (pdf, 204 KB)
00 | Regiepapier zu § 43m EnWG (zip, 2 MB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 555 MB)
02 | Übersichtsplan (zip, 45 MB)
03 | Masttabelle mit Masthöhen (zip, 281 KB)
04 | Prinzipzeichnungen der technischen Anlagen (zip, 703 KB)
05 | Lagepläne und technische Pläne (zip, 231 MB)
06 | Technisches Maßnahmenverzeichnis (zip, 718 KB)
07 | Rechtserwerbsplan (zip, 202 MB)
08 | Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 1 MB)
10 | Nachweise TA Lärm und AVV Baulärm (zip, 157,5 MB)
11 | UVP-Bericht (zip, 433,5 MB)
12 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 1,3 GB)
13 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 4 MB)
14 | Natura 2000 (zip, 2,4 GB)
15 | Ökologische Sondergutachten (zip, 1,6 GB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 12, Abschnitt A (18.09.-17.11.2023)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 6. März 2024 in Gotha.
Erörterungstermin Vorhaben 12, Abschnitt A (06.03.2024, Gotha)