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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen (Abschnitt C2)

    etwa 65 km | Hessen, Thüringen | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q1 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen fest­gelegt. Er beginnt an der Landes­grenze zwischen Nieder­sachsen und Hessen westlich Fried­land. Er verläuft zunächst in südlicher Richtung an Hebens­hausen und Neu-Eichenberg vorbei und erreicht bei Witzen­hausen das Werra­tal. Diesem folgt er fluss­aufwärts bis nach Albungen. Bad Sooden-Allendorf wird östlich umgangen. Bei Albungen wird das Werratal verlassen, die Ortslagen Weiden­hausen, Eltmanns­hau­sen und Niddawitz­hausen sowie die Stadt Esch­wege werden westlich um­gangen. Danach erfolgt ein Schwenk in südöstliche Richtung, nördlich an Reichen­sachsen vorbei und durch bewaldete Höhen­züge des FFH-Gebiets »Werra- und Wehretal« hindurch in die Gemeinde Ring­gau. Die Ortslagen Röhrda und Rittmanns­hausen werden nördlich umgangen. Süd­östlich von Rittmanns­hausen wird die Landes­grenze Hessen/Thüringen zweimal gequert. Weiter geht es in südlicher Richtung an Archfeld vorbei. Süd­östlich von Wommen wird die Werra gequert, welche hier auch die Landes­grenze Hessen/Thüringen bildet. Der Abschnitt endet wenige Meter südlich der Landes­grenze.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 65 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 23. Dezember 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen. Mitte Februar 2021 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 26. März 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 11. Juni 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Sie werden am 5. Februar 2024 auf dieser Seite veröffentlicht.

    Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Auslegung bis zum 4. April 2024 Ein­wendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich über­mittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundes­netz­agentur darum, bevorzugt das entsprechende Online­formular zu nutzen.

    Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Daten­schutz.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung05.02.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C2 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    frist 05.02.-04.04.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C2
    Planfeststellung
    meldung14.12.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C2
    Planfeststellung
    frist 15.02.-26.03.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C2
    Planfeststellung

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