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    Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen

    Wolkramshausen – Vieselbach

    Schraplau / Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach

    Wolkramshausen – Vieselbach (Abschnitt Süd)

    etwa 75 km | Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt Süd

    Planfeststellung
    seit Q3 2022


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt am Umspannwerk Wolkrams­hausen und verläuft in südliche Richtung entlang der 220-kV-Leitung Wolkrams­hausen – Vieselbach. Südlich von Ebeleben bei Abts­bessingen schwenkt er nach Süd­osten und verläuft bis Sömmerda entlang der 110-kV-Leitung Wolkrams­hausen – Vieselbach. Im Bereich Sömmerda folgt der festgelegte Korridor nach Osten verlaufend der 110-kV-Leitung Kölleda – Sömmerda bis zur Auto­bahn 71. Entlang der A 71 in südliche Richtung verlaufend, trifft er westlich von Schloß­vippach wieder auf die 110-kV-Leitung Wolkramshausen – Viesel­bach und folgt dieser bis Schwer­born. Danach folgt der Korridor erneut der 220-kV-Leitung Wolkramshausen – Vieselbach bis zum End­punkt des Vorhabens, dem Umspann­werk Viesel­bach.

    Beantragt ist zudem der Rückbau der bestehenden 220-kV-Leitung zwischen den Umspann­werken Wolkramshausen und Vieselbach.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau

    Länge

    etwa 75 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 16. April 2024

    Die Bundes­netz­agentur hat am 13. Oktober 2022 in Sömmerda eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. Dezember 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vor­zulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 14. Februar bis zum 15. April 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 14.02.-15.04.2024
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    meldung31.12.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    meldung04.01.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    veranstaltung 13.10.2022
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung
    meldung02.09.2022
    BBPlG 44 Abschnitt Süd
    Planfeststellung

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