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Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)
Mecklar – Dipperz (Abschnitt A)
etwa 53 km | Hessen | TenneT

Erörterungstermin
Abschluss der Bundesfachplanung
Verlauf
Der vorgeschlagene Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Mecklar nordöstlich von Bad Hersfeld und führt Richtung Süden. Er kreuzt die Autobahn 4 östlich von Bad Hersfeld und verläuft weiter bis zur Marktgemeinde Burghaun, wo er die Bundesstraße 27 quert. Im Anschluss führt der Korridor an der Stadt Hünfeld und der Gemeinde Petersberg vorbei, bevor er in der Gemeinde Künzell nach Osten abknickt und am Umspannwerk Dipperz endet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 53 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 27. März 2023
Der Vorhabenträger TenneT hat am 14. Mai 2021 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge I-VIII, Anlagen 1-O) (zip, 381 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 16. Juli 2021 konnten sie zu dem im Antrag dargestellten Vorschlagskorridor und den in Frage kommenden Alternativen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Schriftliches Verfahren im Bundesfachplanungs-Abschnitt A (Vorhaben 17) (18.06.-16.07.2021)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. Januar 2023 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 1,8 GB)
Kapitel 1 | Erläuterungsbericht (zip, 20 MB)
Kapitel 2 | Energiewirtschaftliche Belange (zip, 91 MB)
Kapitel 3 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 300 MB)
Kapitel 4 | Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (zip, 100 MB)
Kapitel 4.1 | Umweltbericht, Anlagen 1 und 2 (zip, 132 MB)
Kapitel 4.2 | Umweltbericht, Anlagen 3 und 4 (zip, 428 MB)
Kapitel 4.3 | Umweltbericht, Anlagen 5 und 6 (zip, 255 MB)
Kapitel 4.4 | Umweltbericht, Anlagen 7-9 (zip, 203 MB)
Kapitel 5 | Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 58 MB)
Kapitel 6 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 72 MB)
Kapitel 7 | Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 130 MB)
Kapitel 8 | Wasserrahmenrichtlinie (zip, 63 MB)
Kapitel 9 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 13 MB)
Die Unterlagen nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) sind ab dem 27. März 2023 ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar.
Jede Person kann sich bis zum 26. Mai 2023 zu den beabsichtigten Trassenkorridoren äußern. Äußerungsberechtigt sind zudem anerkannte Umweltvereinigungen, die in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind. Ab Beginn der öffentlichen Auslegung sind auch Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert.
Einwendungen können schriftlich oder elektronisch übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das entsprechende Onlineformular zu nutzen. Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten und zur Auslegung finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.