Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

H3NavigationThemen

    Mecklar – Dipperz

    Dipperz – Bergrheinfeld West

    Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)

    Mecklar – Dipperz (Abschnitt A)

    etwa 53 km | Hessen | TenneT

    Abschnitt A

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q2 2021


    Verlauf

    Der vorgeschlagene Trassen­korridor beginnt am Umspann­werk Mecklar nord­östlich von Bad Hersfeld und führt Richtung Süden. Er kreuzt die Autobahn 4 östlich von Bad Hersfeld und verläuft weiter bis zur Markt­gemeinde Burg­haun, wo er die Bundes­straße 27 quert. Im Anschluss führt der Korridor an der Stadt Hün­feld und der Gemeinde Peters­berg vorbei, bevor er in der Gemeinde Künzell nach Osten abknickt und am Umspann­werk Dipperz endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau

    Kennzeichnungen

    Erdkabel-Pilotprojekt
    länderübergreifend

    Länge

    etwa 53 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 27. März 2023

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 14. Mai 2021 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den be­absichtig­ten Verlauf des Trassen­korridors sowie An­gaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 16. Juli 2021 konnten sie zu dem im Antrag dargestellten Vorschlags­korridor und den in Frage kommenden Alternativen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen. Die Gelegenheit zur schrift­lichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundes­netz­agentur am 26. Oktober 2021 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unter­lagen nach § 8 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG) sind ab dem 27. März 2023 aus­schließlich in elektro­nischer Form auf dieser Seite abrufbar.

    Jede Person kann sich bis zum 26. Mai 2023 zu den beabsichtigten Trassen­korridoren äußern. Äußerungs­berechtigt sind zudem anerkannte Umwelt­vereinigungen, die in ihrem satzungs­gemäßen Aufgaben­bereich berührt sind. Ab Beginn der öffentlichen Auslegung sind auch Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und zur Stellung­nahme aufgefordert.

    Ein­wendungen können schriftlich oder elektronisch über­mittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundes­netz­agentur darum, bevorzugt das entsprechende Onlineformular zu nutzen. Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglichkeiten und zur Auslegung finden Sie in der folgenden Bekannt­machung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Daten­schutz.

    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 27.03.-26.05.2023
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    meldung31.01.2023
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    meldung26.10.2021
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    frist 18.06.-16.07.2021
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    meldung14.05.2021
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

    H2Teilen

    Mastodon