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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen (Abschnitt C2)
etwa 65 km | Hessen, Thüringen | TransnetBW
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen festgelegt. Er beginnt an der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Hessen westlich Friedland. Er verläuft zunächst in südlicher Richtung an Hebenshausen und Neu-Eichenberg vorbei und erreicht bei Witzenhausen das Werratal. Diesem folgt er flussaufwärts bis nach Albungen. Bad Sooden-Allendorf wird östlich umgangen. Bei Albungen wird das Werratal verlassen, die Ortslagen Weidenhausen, Eltmannshausen und Niddawitzhausen sowie die Stadt Eschwege werden westlich umgangen. Danach erfolgt ein Schwenk in südöstliche Richtung, nördlich an Reichensachsen vorbei und durch bewaldete Höhenzüge des FFH-Gebiets »Werra- und Wehretal« hindurch in die Gemeinde Ringgau. Die Ortslagen Röhrda und Rittmannshausen werden nördlich umgangen. Südöstlich von Rittmannshausen wird die Landesgrenze Hessen/Thüringen zweimal gequert. Weiter geht es in südlicher Richtung an Archfeld vorbei. Südöstlich von Wommen wird die Werra gequert, welche hier auch die Landesgrenze Hessen/Thüringen bildet. Der Abschnitt endet wenige Meter südlich der Landesgrenze.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 65 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 8. Oktober 2024
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 23. Dezember 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Mitte Februar 2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 120 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 21 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 83 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 3 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 4 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 26. März 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 11. Juni 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Sie werden am 5. Februar 2024 auf dieser Seite veröffentlicht.
Der Vorhabenträger hat am 14. Dezember 2023 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 15. Januar 2024 bestätigt.
Gesamtinhaltsverzeichnis (pdf, 452 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 65 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung (zip, 30 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 445 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 128 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 183 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 1,4 GB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 605 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 5 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 91 MB)
Teil J | Fachbeitrag zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 40 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 204 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 10,5 GB)
Teil M | Dokumentation verwendeter Daten und Informationen (pdf, 472 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 5. Februar bis zum 4. April 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.