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    Regelzonengrenze – Helmstedt Ost (Abschnitt D-Ost)

    etwa 1 km | Niedersachsen | TenneT

    Abschnitt D-Ost

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q2 2023

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Regelzonengrenze – Helmstedt Ost des BBPlG-Vorhabens 10
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Die vorgeschlagene Trasse beginnt am Umspann­werk Helmstedt Ost und verläuft in süd­östlicher Richtung bis zur Regel­zonen­grenze von TenneT und 50Hertz in der Nähe der Landes­grenze von Nieder­sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Neu­bau­leitung wird am Mast 6 der Bestands­leitung enden.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau

    Länge

    etwa 1 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 30. September 2022 beantragt, gemäß § 5a Absatz 2 NABEG auf eine Bundes­fach­planung zu verzichten. Er plant auf nahezu der gesamten Abschnitts­länge einen Neubau parallel zu einer Bestands­trasse. Am 30. November 2022 hat die Bundes­netz­agentur ent­schieden, dass die Maß­nahme aufgrund der örtlichen Gegeben­heiten ohne Durch­führung der Bundes­fach­planung möglich ist.

    Auf Antrag des Vorhaben­trägers wird nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vor­schriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen.

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 27. März 2023 einen Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf. Am 3. Mai 2023 hat die Bundes­netz­agentur die Voll­ständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat am 31. Mai 2023 in Schöningen eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Als Themen der Konferenz wurden die für die Plan­fest­stellung erheblichen Fragen erörtert. Dies sind zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit oder sonstige öffentliche und private Belange. Diskutiert wurde dabei insbesondere der im Antrag dargestellte Trassen­verlauf. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundes­netzagentur am 31. Juli 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

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