Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall (Abschnitt E2)
80 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

Verlauf
Der Abschnitt beginnt an der Landesgrenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg in der Gemeinde Großrinderfeld im Main-Tauber-Kreis. Die festgelegte Trasse verläuft weiter in südwestlicher Richtung durch die Gemeinden Grünsfeld und Tauberbischofsheim und zu großen Teilen parallel zur Autobahn 81. Zwischen Tauberbischofsheim und Lauda-Königshofen quert sie auf Höhe des Stadtteils Distelhausen die Tauber. Im weiteren Verlauf in Richtung Südwesten wird der Stadtteil Heckfeld südwestlich umgangen. Zwischen Ahorn und Boxberg hindurch verläuft die Leitung weiter in Richtung Südwesten und passiert westlich Ravenstein im Neckar-Odenwald-Kreis, Schöntal im Hohenlohekreis und nördlich und westlich Möckmühl im Landkreis Heilbronn. Die Jagst wird westlich des Ortsteils Züttlingen, der Kocher nördlich von Oedheim gequert. Die Trasse verläuft weiter in Richtung Südsüdwesten und umgeht Oedheim östlich. Anschließend wechselt der Verlauf in westliche Richtung bis Bad Friedrichshall, um dort an den bereits im Mai 2023 planfestgestellten Abschnitt E3 anzuschließen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 80 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 25. März 2025
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 8. Oktober 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 100 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 21 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 63 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 2 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 4 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 4. November 2020 in Weikersheim vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Bis zum 11. Dezember 2020 konnten zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellungnahmen abgegeben werden. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3, Abschnitt E2 (pdf, 51 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 28. Januar 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 28. April 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 12. Juni 2023 bestätigt.
Über die im Erläuterungsbericht (Planunterlage Teil A) genannten Gemeinden hinaus sind die Gemeinden Roigheim und Rosenberg im Landkreis Heilbronn vom Vorhaben durch temporäre Flächeninanspruchnahme betroffen (vergleiche Lagepläne in Planunterlage Teil C06, Anlage 01).
Gesamtunterlagen (Teil A-M) (zip, 14,6 GB)
Teil A (Allgemeiner Teil) (zip, 44 MB)
Teil B (Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse) (zip, 33 MB)
Teil C (Technik und Trassierung) (zip, 566 MB)
Teil D (Rechtserwerbsplan und Verzeichnis) (zip, 186 MB)
Teil E (Nachweise) (zip, 144 MB)
Teil F (UVP-Bericht) (zip, 1,6 GB)
Teil G (Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen) (zip, 197 MB)
Teil H (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) (zip, 5 MB)
Teil I (Landschaftspflegerischer Begleitplan) (zip, 281 MB)
Teil J (Wasserrahmenrichtlinie) (zip, 23 MB)
Teil K (Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen) (zip, 287 MB)
Teil L (Gutachten und Konzepte | Bodenschutz) (zip, 3,9 GB)
Teil L (Gutachten und Konzepte | Logistik, Kartierung) (zip, 3,9 GB)
Teil L (Gutachten und Konzepte | Wasser, Denkmal, Sonstiges) (zip, 3,6 GB)
Teil M (Dokumentation verwendeter Dateien und Informationen) (zip, 449 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 29. Juni bis zum 28. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 3, Abschnitt E2 (29.06.-28.08.2023)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 31. Januar 2024 in Bad Mergentheim.
Erörterungstermin Vorhaben 3, Abschnitt E2 (31.01.2024, Bad Mergentheim)
Der Vorhabenträger hat mehrere Anträge auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt.
Erste Planänderung
Der Vorhabenträger hat am 7. Mai 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Die Planänderung resultiert aus den Ergebnissen des Beteiligungsverfahrens sowie des Erörterungstermins und soll die Beeinträchtigung eines Grundeigentümers mindern. Die Unterlagen wurden ausschließlich den von der Änderung betroffenen Privatpersonen, sowie Trägern öffentlicher Belange und Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Die zuvor genannten Betroffenen konnten vom 28. Juni bis zum 16. Juli 2024 Stellungnahmen und Einwendungen erheben.
Dokumente zur ersten Planänderung (zip, 11 MB)
Zweite Planänderung
Der Vorhabenträger hat am 14. Juni 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Es wurden Änderungen in den Teilen I, K02 und J vorgenommen. Auf eine förmliche Beteiligung wurde verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte waren weder erstmalig noch stärker als bisher berührt.
Dokumente zur zweiten Planänderung (zip, 11 MB)
Dritte Planänderung
Der Vorhabenträger hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Es wurden Änderungen an der Zuwegung im Bereich des Baugebietes Linkenbrunnen III in der Gemeinde Oedheim vorgenommen. Auf eine förmliche Beteiligung wurde verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte waren weder erstmalig noch stärker als bisher berührt.
Vierte Planänderung
Der Vorhabenträger hat am 26. Juli 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. In den Lageplänen E2_C_06_Lageplan_Anl01_Blätter 29-39 und E2_C_06_Lageplan_Anl01_Blätter 40-50 wurden zeichnerische Darstellungen der Zuwegungen ergänzt. Die Unterlagen wurden ausschließlich den von der Änderung betroffenen Privatpersonen, sowie Trägern öffentlicher Belange und Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Die zuvor genannten Betroffenen konnten vom 5. bis zum 22. August 2024 Stellungnahmen und Einwendungen erheben.
Teil C 06, Blätter 29 - 39 (zip, 15,9 MB)
Teil C 06, Blätter 40 - 50 (zip, 15,8 MB)
Fünfte Planänderung
Der Vorhabenträger hat am 4. September 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Die Unterlagen zur Forstwirtschaft wurden korrigiert. Aufgrund eines Digitalisierungsfehlers waren laut der ursprünglichen Unterlagen mehr Waldumwandlungsflächen betroffen, als es tatsächlich der Fall ist. Auf eine förmliche Beteiligung wurde verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte waren weder erstmalig noch stärker als bisher berührt.
Dokumente zur fünften Planänderung (zip, 19,7 MB)
Sechste Planänderung
Der Vorhabenträger hat am 1. August 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Die Änderung betrifft die Kreuzung der Autobahn 81. Die Unterlagen wurden ausschließlich den von der Änderung betroffenen Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt. Die zuvor genannten Betroffenen konnten vom 1. bis zum 15. August 2024 Stellungnahmen und Einwendungen erheben.
Die Bundesnetzagentur hat am 13. September 2024 das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Für den Abschnitt wurde damit ein konkreter Trassenverlauf festgelegt. Die Trasse ist rund 80 km lang und damit geringfügig länger als der ursprünglich beantragte Verlauf.
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 9 MB)
Anlage 1 | Baulärm (pdf, 266 KB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 581 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 203 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (pdf, 352 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen (zip, 11 MB)
Teil L | Forstwirtschaft (zip, 19,5 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung Erlass Planfeststellungsbeschluss gemäß § 24 NABEG (pdf, 99 KB)
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger TransnetBW hat verschiedene Anträge gestellt, um in Teilen mit dem Bau des Vorhabens zu beginnen. Diese umfassen die folgenden Maßnahmen:
HDD (Horizontalspülbohrung) Volkshausen Bach
Die Maßnahme umfasst den vorzeitigen Beginn der Gewässerbenutzung für die HDD Volkshausen Bach im Bereich der Städte Möckmühl und Widdern. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 2. November 2023 genehmigt.
HDD (Horizontalspülbohrung) Kocher
Mit der etwa 950 m langen Maßnahme HDD Kocher sollen der Fluss Kocher, eine Bodendenkmal-Verdachtsfläche sowie gesetzlich geschützte Biotope (nach § 30 BNatSchG) gequert werden. Diese Biotope liegen nordöstlich von Oedheim in den Gemarkungen Stein (Stadt Neuenstadt am Kocher), Untergriesheim (Stadt Bad Friedrichshall), Oedheim und Degmarn (Gemeinde Oedheim) im Landkreis Heilbronn. Zudem hat der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässerbenutzung beantragt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 29. November 2023 genehmigt.
Bauvorbereitende Maßnahmen
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Februar 2024 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Der Vorhabenträger darf mit bauvorbereitenden Maßnahmen auf den Gebieten von Lauda-Königshofen und Tauberbischofsheim beginnen. Dort sollen auf sogenannten Feldhamsterpotenzialflächen unter Beachtung der Vermeidungsmaßnahme »Vermeidung der Beeinträchtigung des Feldhamsters« die Tiere umgesiedelt werden. Zum anderen darf auf einem Streifen von fünf bis sechs Metern Breite vorzeitig mit der Pflanzung von standortheimischen Sträuchern begonnen werden. Diese betrifft ausschließlich an bestehenden Waldrand angrenzendes Ackerland und Intensivwiesen auf den Gemarkungen der Gemeinden Grünsfeld, Ahorn, Ravenstein und Oedheim.
HDD (Horizontalspülbohrung) Schüpfbach
Mit der etwa 545 m langen Maßnahme soll der Schüpfbach westlich von Lauda-Königshofen in den Gemarkungen Heckfeld (Stadt Lauda-Königshofen) und Kupprichhausen (Stadt Boxberg) im Main-Tauber-Kreis gequert werden. Zudem hat der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässerbenutzung beantragt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 20. Februar 2024 genehmigt.
HDD (Horizontalspülbohrung) Plattenwald und Bodendenkmal
Mit zwei aufeinanderfolgenden Bohrungen im HDD-Verfahren sollen nordöstlich der Gemeinde Oedheim der Plattenwald und ein südlich angrenzendes Bodendenkmal gequert werden. Die Maßnahme hat eine Gesamtlänge von etwa 1.430 m. Zudem hat der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässerbenutzung beantragt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 15. März 2024 genehmigt.
HDD (Horizontalspülbohrung) Tauber
Mit einer etwa 880 m langen HDD-Bohrung soll der Fluss Tauber nördlich von Lauda-Königshofen und südlich von Distelhausen im Main-Tauber-Kreis gequert werden. Die Bohrungen erfolgen auf den Gemarkungen Gerlachsheim und Lauda in der Gemeinde Lauda-Königshofen sowie der Gemarkung Distelhausen in der Gemeinde Tauberbischofsheim. Zudem hat der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässerbenutzung beantragt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 22. April 2024 genehmigt.
Zentrales Baulager inklusive Zuwegung Tauberbischofsheim und Grünsfeld
Die Bundesnetzagentur hat am 2. Mai 2024 die Errichtung eines etwa 1,7 Hektar großen zentralen Baulagers samt Bodenlager und Entwässerung genehmigt. Die Anlage wird im westlichen Bereich des Industrieparks »Ob der Tauber« nördlich der L512 in Grünsfeld errichtet. Zusätzlich wird in nördlicher Richtung eine Zuwegung zur Baustellenfläche der noch zu genehmigenden HDD Röderstein Ost gebaut. Dieser Ausbau erfolgt auf Flächen der Gemarkungen Distelhausen (Stadt Tauberbischofsheim) und Grünsfeld. Weiterhin wurde die vorzeitige Gewässerbenutzung genehmigt.
HDD (Horizontalspülbohrung) Eubigheimer Tal
Mit einer etwa 310 m langen HDD-Bohrung soll das Eubigheimer Tal westlich von Uiffingen beziehungsweise südwestlich des Eubigheimer Talbaches (Stadt Boxberg) gequert werden. Die Bohrung erfolgt auf der Gemarkung Uiffingen. Zudem hat der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässerbenutzung beantragt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 24. Mai 2024 genehmigt.
Zentrales Baulager Möckmühl
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Juni 2024 die Errichtung eines etwa 1,7 Hektar großen zentralen Baulagers samt Bodenlager und Entwässerung genehmigt. Die Anlage wird nordwestlich der Stadt Möckmühl, westlich der Seckach und nördlich des Verteilernetz-Umspannwerks Möckmühl der EnBW, errichtet. Dieser Ausbau erfolgt auf Flächen der Gemarkung Möckmühl (Landkreis Heilbronn). Weiterhin wurde die vorzeitige Gewässerbenutzung genehmigt.
Microtunnel Hergstbach
Mit einer etwa 380 m langen Bohrung mittels Herstellung eines Microtunnels sollen das Hergstbachtal und gesetzlich geschützte Biotope nordöstlich von Möckmühl gequert werden. Die Bohrung erfolgt auf der Gemarkung Korb im Landkreis Heilbronn. Zudem hat der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässerbenutzung beantragt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 5. Juli 2024 genehmigt.