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    Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen

    Wolkramshausen – Vieselbach

    Schraplau / Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach

    Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen (Abschnitt Nord)

    etwa 71 km | Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt Nord

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ1 2023


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt am geplanten Umspann­werk Schraplau/Obhausen (Querfurt) und verläuft westlich in Richtung des Umspann­werks Wolkrams­hausen. Er folgt zunächst der Autobahn 38 bis zur Ausfahrt 18 (Allstedt) und verläuft ab dort entlang der bestehenden 220-kV-Leitung bis zum Umspann­werk Wolkrams­hausen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt, Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau

    Länge

    etwa 71 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 13. November 2024

    Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. August 2020 einen Antrag auf Bundes­fachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 10. November 2020 in Halle vorgesehene Antrags­konferenz nicht statt­finden. Um das Verfahren nicht zu verzögern und alle relevanten Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vorge­schlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen sammeln zu können, hat die Bundes­netzagentur gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) stattdessen Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme ge­geben. Stellung­nahmen konnten bis zum 11. Dezember 2020 abgegeben werden. Die gesammelten Informationen ermöglichen es der Bundes­netzagentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netzagentur am 27. Januar 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 18. Juli bis zum 17. August 2022 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffent­lich­keit noch bis zum 17. September 2022 die Möglich­keit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 7. Dezember 2022 in Staßfurt.

    Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2023 einen etwa 71 km langen Trassen­korridor für den Abschnitt festgelegt. Der Korridor folgt dem Vorschlag des Vorhaben­trägers und orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Strom­leitungen.

    Termine und Meldungen

    meldung26.04.2023
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 07.12.2022
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Bundesfachplanung
    meldung31.03.2022
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Bundesfachplanung
    meldung27.01.2021
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Bundesfachplanung

    Untersuchungsrahmen für Vorhaben 44, Abschnitt Nord

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    frist 02.11.-11.12.2020
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Bundesfachplanung

    Stellungnahmen für das Bundes­fachplanungs­verfahren von Vorhaben 44, Abschnitt Nord

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    meldung17.09.2020
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Bundesfachplanung

    Vorhaben 44, Abschnitt Nord: Antrag auf Bundesfachplanung vollständig

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    meldung31.08.2020
    BBPlG 44 Abschnitt Nord
    Bundesfachplanung

    Bundesfachplanung im Vorhaben 44 (Abschnitt Nord)

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