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Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen
Wolkramshausen – Vieselbach
Schraplau / Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach
Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen (Abschnitt Nord)
etwa 71 km | Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am geplanten Umspannwerk Schraplau/Obhausen (Querfurt) und verläuft westlich in Richtung des Umspannwerks Wolkramshausen. Er folgt zunächst der Autobahn 38 bis zur Ausfahrt 18 (Allstedt) und verläuft ab dort entlang der bestehenden 220-kV-Leitung bis zum Umspannwerk Wolkramshausen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Sachsen-Anhalt, Thüringen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau |
Länge | etwa 71 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 13. November 2024
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. August 2020 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge 1-2) (zip, 143 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 38 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 10. November 2020 in Halle vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern und alle relevanten Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen sammeln zu können, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) stattdessen Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 11. Dezember 2020 abgegeben werden. Die gesammelten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 27. Januar 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2022 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtdatei (Unterlagen A-I) (zip, 1,19 GB)
Unterlage A: Erläuterungsbericht (zip, 49 MB)
Unterlage B: Raumverträglichkeitsstudie (zip, 112 MB)
Unterlage C: Umweltbericht (zip, 183 MB)
Unterlage D: Natura 2000 (zip, 510 MB)
Unterlage E: Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 263 MB)
Unterlage F: Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 22 MB)
Unterlage G: Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 25 MB)
Unterlage H: Prüfung der energiewirtschaftlich-technischen Belange (zip, 37 MB)
Unterlage I: Alternativenvergleich und Vorschlag zur Gesamtbeurteilung (zip, 22 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 18. Juli bis zum 17. August 2022 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 17. September 2022 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 7. Dezember 2022 in Staßfurt.
Erörterungstermin Vorhaben 44, Abschnitt Nord (07.12.2022, Staßfurt)
Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2023 einen etwa 71 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Der Korridor folgt dem Vorschlag des Vorhabenträgers und orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Stromleitungen.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 3 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 248 KB)