Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Konverterstation Meerbusch – Osterath
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Emden Ost – Raum Bunde (Abschnitt A)
etwa 24 km | Niedersachsen | Amprion

Verlauf
Der Abschnitt zwischen dem Umspannwerk Emden Ost und dem Raum Bunde (beides in Niedersachsen) ist Teil des Vorhabens 1 und bildet dessen nördlichen Abschluss.
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Emden. Er verläuft zunächst Richtung Osten zum geplanten Standort des Konverters im Bereich Wykhoffweg/Eiskeweg. Anschließend knickt er westlich des Petkumer Sieltief nach Süden ab und quert nordwestlich von Widdelswehr/Jarßum den Ems-Seitenkanal. Der Trassenkorridor führt anschließend zwischen den Siedlungsbereichen von Jarßum und Widdelswehr hindurch, bis er südlich von Widdelswehr und Petkum die Ems quert. Auf der Südseite der Ems verläuft der Trassenkorridor zwischen Ditzum und Pogum in Richtung Süden bis in den Bereich Ditzumerhammrich. Er führt im Weiteren westlich von Ditzumerverlaat entlang des Middeldeichtief und quert nahe der Grenze zu den Niederlanden die K 39. Von dort verläuft der Trassenkorridor durch den Bereich Charlottenpolder bis er schließlich an der Abschnittsgrenze Raum Bunde südwestlich der Autobahnanschlussstelle Bunde-West der A 280 auf dem Gebiet des Landkreises Leer endet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 24 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 25. Februar 2025
Der Vorhabenträger Amprion hat am 21. März 2018 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Mai 2018 in Bunde eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 1 (Abschnitt A) (15.05.2018, Bunde)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 27. August 2018 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat. Die Bundesnetzagentur hat Amprion aufgegeben, sämtliche eingebrachten Trassenkorridorsegmente aus dem Bundesfachplanungsantrag sowie eine zusätzliche Alternative weiter zu untersuchen. Darüber hinaus sollen aufgrund der Grenznähe auch Auswirkungen des Vorhabens auf das Staatsgebiet der Niederlande untersucht werden.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 614 KB)
Neuentwicklungen und Anpassungen
Die Bundesnetzagentur hat im Untersuchungsrahmen festgelegt, dass Amprion Trassenkorridore neu zu entwickeln hat. Diese Neuentwicklungen hat Amprion der Bundesnetzagentur angezeigt.
Der Vorhabenträger hat am 30. April 2020 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 5,1 GB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ausschließlich im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hatte vom 22. Juni bis zum 21. August 2020 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 29. und 30. September 2020 in Bunde.
Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt A (29.-30.09.2020, Bunde)
Die Bundesnetzagentur hat am 25. Februar 2021 einen etwa 24 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Die Auslegung der Entscheidung erfolgt gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 8. März bis zum 19. April 2021 ausschließlich durch eine Veröffentlichung im Internet. Die Unterlagen finden Sie auf dieser Website. Weitere Informationen zur Auslegung und zum möglichen Versand der Unterlagen auf einem Datenträger finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung zur Entscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 33 KB)
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 6 MB)
Anlage 1 | Karte Trassenkorridor (zip, 17 MB)
Anlage 2 | Karte Geradelinigkeit Netzverknüpfungspunkte (pdf, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die folgende Veränderungssperren erlassen.
Veränderungssperre Emden-Ost (pdf, 467 KB)
Veränderungssperre für das Vorhaben 1, Abschnitt A, Gemeinde Jemgum (pdf, 398 KB)