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Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Konverterstation Meerbusch – Osterath
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Raum Wietmarschen – Raum Borken/Schermbeck (Abschnitt C)
etwa 93 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion
Verlauf
Der Abschnitt zwischen den Räumen Wietmarschen in Niedersachsen und Borken/Schermbeck in Nordrhein-Westfalen ist Teil des Vorhabens 1.
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt an der Abschnittsgrenze zwischen Abschnitt B und Abschnitt C auf dem Gebiet der Gemeinde Wietmarschen, Landkreis Grafschaft Bentheim. Er verläuft zunächst in Richtung Südwesten, östlich an Nordhorn vorbei, nahe der Grenze zu den Niederlanden und quert die Autobahn 30 östlich der Anschlussstelle Gildehaus. Anschließend zieht sich der festgelegte Trassenkorridor in Richtung Südosten, umgeht Bad Bentheim im Südwesten und quert die Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Städte Bad Bentheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Ochtrup (Kreis Steinfurt). Nachfolgend führt der festgelegte Trassenkorridor zur Autobahn 31 und bündelt mit dieser in Richtung Süden bis auf Höhe von Gronau-Epe.
Nordwestlich von Heek verlässt der festgelegte Trassenkorridor die Bündelung mit der Autobahn und verläuft in Richtung Südwesten. Er umgeht Ahaus westlich und verläuft anschließend östlich an Vreden vorbei und quert die Berkel. Östlich des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden und nahe der Grenze zu den Niederlanden verläuft der festgelegte Trassenkorridor westlich von Südlohn bis in das Stadtgebiet von Borken. Dort verläuft er östlich von Borken-Burlo und endet an der Abschnittsgrenze zum Abschnitt D (Raum Borken/Schermbeck) im Kreis Borken.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 93 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 6. September 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 21. März 2018 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen, Karten) (zip, 1,53 GB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 13 MB)
Anlage 7: Steckbriefe Trassenkorridorsegmente 1-68 (zip, 98 MB)
Anlage 7: Steckbriefe Trassenkorridorsegmente 69-110 (zip, 109 MB)
Anlage 7: Steckbriefe Trassenkorridorsegmente 111-181 (zip, 115 MB)
Anlage 14: Machbarkeitsstudie Rhein (pdf, 78 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 29. Mai 2018 in Ahaus eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 1 (Abschnitt C) (29.05.2018, Ahaus)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 25. September 2018 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat. Die Bundesnetzagentur hat Amprion aufgegeben, sämtliche eingebrachten Trassenkorridorsegmente aus dem Bundesfachplanungsantrag sowie eine zusätzliche Alternative weiter zu untersuchen. Darüber hinaus sollen aufgrund der Grenznähe auch Auswirkungen des Vorhabens auf das Staatsgebiet der Niederlande untersucht werden.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 617 KB)
Neuentwicklungen und Anpassungen
Die Bundesnetzagentur hat im Untersuchungsrahmen festgelegt, dass Amprion Trassenkorridore neu zu entwickeln hat. Diese Neuentwicklungen hat Amprion der Bundesnetzagentur angezeigt.
Der Vorhabenträger hat am 30. April 2020 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 5,1 GB)
Unterlagen 1 | Erläuterungsbericht (zip, 50 MB)
Unterlagen 2 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 658 MB)
Unterlagen 3 | Umweltbericht (zip, 1,69 GB)
Unterlagen 4 | Natura2000 (zip, 341 MB)
Unterlagen 5 | Artenschutzrechliche Ersteinschätzung (zip, 301 MB)
Unterlagen 6 | Immissionsschutzrechliche Ersteinschätzung (zip, 12 MB)
Unterlagen 7 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 57 MB)
Unterlagen 8 | Wasserrahmenrichtlinie (zip, 237 MB)
Unterlagen 9 | Anbindung Konverter (zip, 222 MB)
Unterlagen 10 | Hydrogeologische Standortanalysen (zip, 330 MB)
Unterlagen 11 | Technische und wirtschaftliche Belange (zip, 157 MB)
Unterlagen 12 | Bautechnische Einzelfälle (zip, 99 MB)
Unterlagen 13 | Gesamtbeurteilung und Alternativen (zip, 426 MB)
Unterlagen 14 | Grenzüberschreitende Auswirkungen (zip, 596 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ausschließlich im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hatte vom 22. Juni bis zum 21. August 2020 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war vom 30. November bis zum 3. Dezember 2020 in Ahaus.
Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt C (30.11.-03.12.2020, Ahaus)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Juni 2021 einen 93 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) die zusätzliche Auslegung der Entscheidung vor Ort nicht erforderlich. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Website. Weitere Informationen zur Auslegung sowie zum möglichen Versand der Unterlagen auf einem Datenträger finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung zur Entscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 75 KB)
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 8 MB)
Anlage 1 | Karte Trassenkorridor (pdf, 13 MB)
Anlage 2 | Karte Länderübergangspunkt (Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen) (pdf, 5 MB)
Anlage 3 | Abschnittsübergreifende Vergleiche Süd (pdf, 11 MB)
Anlage 4 | Abschnittsübergreifende Vergleiche Nord (pdf, 9 MB)
Anlage 5 | Karte Geradlinigkeit (pdf, 998 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die folgenden Veränderungssperren erlassen.
Veränderungssperre Nienborg (pdf, 502 KB)