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Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Konverterstation Meerbusch – Osterath
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland (Abschnitt NDS1)
etwa 32 km | Niedersachsen | Amprion

Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde in den Bundesfachplanungsverfahren für die damaligen Abschnitte Emden Ost – Raum Bunde und Raum Bunde – Raum Wietmarschen festgelegt. Er beginnt am Umspannwerk Emden und verläuft zunächst in Richtung Osten zum geplanten Standort des Konverters im Bereich Wykhoffweg/Eiskeweg. Anschließend knickt er westlich des Petkumer Sieltiefs nach Süden ab und quert nordwestlich von Widdelswehr/Jarßum den Ems-Seitenkanal. Der Korridor führt anschließend zwischen den Siedlungsbereichen von Jarßum und Widdelswehr hindurch, bis er südlich von Widdelswehr und Petkum die Ems quert. Auf deren Südseite verläuft er zwischen Ditzum und Pogum in Richtung Süden bis in den Bereich Ditzumerhammrich. Er führt im Weiteren westlich von Ditzumerverlaat entlang des Middeldeichtiefs und quert nahe der Grenze zu den Niederlanden die Kreisstraße 39. Von dort erstreckt sich der festgelegte Trassenkorridor durch den Bereich Charlottenpolder und verläuft südwestlich der Anschlussstelle Bunde-West der Autobahn 280 bis zur Grenze der Landkreise Leer und Emsland.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 32 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 8. Dezember 2023
Die Bundesnetzagentur führt für die Vorhaben 1, 78 (DolWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 79 (BorWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) ein einheitliches Planfeststellungsverfahren. Vom Aufsprungpunkt Emden (dem Punkt, an dem die Vorhaben 78 und 79 auf das Vorhaben 1 treffen) verlaufen die vorgeschlagenen Trassen parallel bis zur südlichen Abschnittsgrenze. Die Bundesnetzagentur hat eine gemeinsame Antragskonferenz für die drei Vorhaben durchgeführt und auf deren Grundlage einen Untersuchungsrahmen erlassen. Es ist vorgesehen, dass die Vorhabenträger gemeinsame Unterlagen nach § 21 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für die Vorhaben 1, 78 und 79 erstellen.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS1 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wietmarschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundesnetzagentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Planfeststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhang) (zip, 30 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 6 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (pdf, 1 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse (pdf, 10 MB)
Anlage 3 | Trassierung (pdf, 4 MB)
Anlage 4 | Raumplan (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 23. November 2021 in Bunde eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt 1 (23.11.2021, Bunde)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Januar 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 11. Mai 2023 bestätigt.
Beachten Sie bitte, dass die Unterlage H (Anlage 1.6) am 9. Juni 2023 gegenüber der ursprünglichen Veröffentlichung vom 26. Mai 2023 durch eine Datei mit einer verbesserten Kartendarstellung ersetzt worden ist.
Gesamtunterlagen (zip, 1,85 GB)
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 56 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 6 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 192 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 2 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 163 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 325 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 35 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 184 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 1, 78 und 79, Abschnitt NDS1 (pdf, 571 KB)
Die Bundesnetzagentur diskutierte bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 28. und 29. November 2023 in Bunde.
Erörterungstermin Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt NDS1 (28.-29.11.2023, Bunde)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hatte die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt.