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Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Konverterstation Meerbusch – Osterath
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn (Abschnitt NDS2)
etwa 75 km | Niedersachsen | Amprion

Planfeststellungsbeschluss
Termine
Erörterungstermin Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt NDS2
12.-13.12.2023, Lingen
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Bunde – Raum Wietmarschen festgelegt. Er beginnt auf dem Gebiet der Gemeinde Rhede (Ems), verläuft von dort aus in südlicher Richtung in die Samtgemeinde Dörpen und liegt in diesem nördlichen Streckenabschnitt nahe der niederländischen Grenze. Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Lathen schwenkt er nach Südosten, bis er nordöstlich von Haren-Erika das Gebiet der Stadt Haren (Ems) erreicht. Dort verläuft der festgelegte Trassenkorridor zunächst in Richtung Südwesten und liegt anschließend im Bereich der Autobahn 31 sowie des EnLAG-Vorhabens 5, dem er bis Meppen folgt. Er verläuft weiter westlich der Ortschaften Versen, Groß Fullen, Klein Fullen, Rühle sowie Groß Hesepe und nordwestlich von Dalum. Der festgelegte Trassenkorridor quert anschließend die Autobahn 31 auf die westliche Seite, verläuft entlang der Autobahn weiter bis zur Grenze der Gemeinde Wietmarschen und der Stadt Nordhorn nördlich von Klausheide.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 75 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 8. Dezember 2023
Die Bundesnetzagentur führt für die Vorhaben 1, 78 (DolWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) und 79 (BorWin4, Grenzkorridor II – Hanekenfähr) ein einheitliches Planfeststellungsverfahren. Von der nördlichen Abschnittsgrenze bis zum Absprungpunkt Wietmarschen/Geeste (dem Punkt, an dem die Vorhaben 78 und 79 das Vorhaben 1 verlassen) verlaufen die vorgeschlagenen Trassen parallel. Die Bundesnetzagentur hat eine gemeinsame Antragskonferenz für die drei Vorhaben durchgeführt und auf deren Grundlage einen Untersuchungsrahmen erlassen. Es ist vorgesehen, dass die Vorhabenträger gemeinsame Unterlagen nach § 21 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) für die Vorhaben 1, 78 und 79 erstellen.
Die Vorhabenträger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheitlichen Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS2 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wietmarschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundesnetzagentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Planfeststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhang) (zip, 53 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 7 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (pdf, 2 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse (pdf, 33 MB)
Anlage 3 | Trassierung (pdf, 8 MB)
Anlage 4 | Raumplan (pdf, 4 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 30. November 2021 in Papenburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen der Konferenz waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt 2 (30.11.2021, Papenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Januar 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 11. Mai 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 2,32 GB)
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 55 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 7 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 350 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 2 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 260 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 615 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 83 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 142 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 1, 78 und 79, Abschnitt NDS2 (pdf, 650 KB)
Die Bundesnetzagentur diskutiert bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen. Teilnahmeberechtigt sind der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin ist am 12. und 13. Dezember 2023 in Lingen.
Erörterungstermin Vorhaben 1, 78 und 79, jeweils Abschnitt NDS2 (12.-13.12.2023, Lingen)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn und auf vorzeitigen Beginn von Gewässerbenutzungen für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt.