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Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland
Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn
Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel
Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch
Konverterstation Meerbusch – Osterath
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel (Abschnitt NRW2)
etwa 32 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Schermbeck – Osterath) festgelegt. Er beginnt an der gemeinsamen Grenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeindegrenze Bocholt/Hamminkeln verläuft der festgelegte Trassenkorridor südlich von Bocholt und nordwestlich von Hamminkeln vorbei. Nachfolgend quert er die Autobahn 3 und verläuft über das Gebiet der Stadt Rees. Nordwestlich der Wittenhorster Heide bei Rees knickt der Korridor in südwestlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft der Trassenkorridor nach Westen. Im weiteren Verlauf quert er bei Xanten-Obermörmter südlich von Rees auf der Grenze zwischen den Kreisen Kleve und Wesel den Rhein. Er verläuft linksrheinisch weiter östlich an Kalkar-Appeldorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird unmittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemeinsamen Gemeindegrenze von Uedem und Sonsbeck beziehungsweise der Kreisgrenze Kleve/Wesel.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 32 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 6. September 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 5. November 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4, Struktur des Antrags, Anhänge) (zip, 31 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 5 MB)
Struktur des Antrags (pdf, 380 KB)
Plananlage 1 (Übersicht) (pdf, 1 MB)
Plananlage 2 (Vorschlagstrasse) (pdf, 16 MB)
Plananlage 3 (Trassierung) (pdf, 5 MB)
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens anstelle einer Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 21. Januar 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 16. März 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. Juni 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 16. August 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 1,5 GB)
Teil A | Allgemeine Unterlagen (zip, 57 MB)
Teil B | Alternativenvergleich (zip, 8 MB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 217 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 1 MB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 191 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 425 MB)
Teil G | Raumordnung und sonstige Belange (zip, 41 MB)
Teil H | Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 221 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 28. August bis zum 27. Oktober 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 1, Abschnitt NRW2 (28.08.-27.10.2023)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 5. und 6. März 2024 in Wesel.
Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt NRW2 (05.-06.03.2024, Wesel)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
1. Planänderung
Der Vorhabenträger hat am 19. April 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die Antragstrasse soll von SL224_0+700 bis SL225_0+800 (Flurstücke Gemarkung Vynen, Flur 1, Flurstück 4 und Gemarkung Obermörmter, Flur 4, Flurstück 80) um maximal etwa 40 Meter nach Nordwesten verschoben werden.
Teil 0 | Erläuterung der Planänderung (zip, 210 KB)
Teil C | Trassierungstechnische Unterlagen (zip, 54 MB)
Teil D | Eigentumsbelange (zip, 535 KB)
Teil E | Immissionen und weitere Nachweise (zip, 13 MB)
Teil F | Umweltfachliche Unterlagen (zip, 19 MB)
Teil H | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 42 MB)
Teil J | Ergänzende Unterlagen (zip, 13 MB)
Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
2. Planänderung
Der Vorhabenträger hat am 26. April 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die eingereichte zweite Änderung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG betrifft Änderungen in mehreren bereits ausgelegten Plänen und Unterlagen. Anlass der Planänderung ist die Anpassung des Kompensationskonzepts. Die Kompensationsmaßnahme NRW2_K003 »Gierlingshof« entfällt, da die Flächensicherung durch den Vorhabenträger nicht erfolgreich war. Anstelle der Kompensationsmaßnahme NRW2_K003 wird die Maßnahme NRW2_K004 »Ökokonto Wasserwerk Liedern/Bocholt« umgesetzt.
Gesamtunterlagen zur Planänderung (zip, 12 MB)
Unterlage 0 | Erläuterung der Planänderung (pdf, 147 KB)
Unterlage D | Kompensationsverzeichnis (pdf, 134 KB)
Unterlage F, Teil 1 | UVP-Bericht (pdf, 3 MB)
Unterlage F, Teil 2 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (pdf, 1 MB)
Unterlage F, Teil 3 | Landschaftspflegerischer Begleitplan - Maßnahmenblätter (pdf, 3 MB)
Unterlage F, Teil 4 | Übersichtskarte Kompensationsmaßnahmen (pdf, 2 MB)
Unterlage F, Teil 5 | Kompensationsmaßnahmen (pdf, 3 MB)
Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger Amprion hat am 22. November und am 22. Dezember 2023 Anträge auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat die Anträge am 31. Januar und 23. Februar 2024 genehmigt.
Im Abschnitt NRW2 sind die Kommunen Hamminkeln, Rees, Kalkar und Uedem von den zugelassenen Baumaßnahmen betroffen. Dabei geht es unter anderem um die Querung der Autobahn 3, einschließlich der dafür notwendigen Zuwegungen, der Baustelleneinrichtung und des Vorstrecken des Kabelschutzrohres.