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Wolmirstedt – Regelzonengrenze
Wolmirstedt – Regelzonengrenze / Landkreis Helmstedt
Regelzonengrenze – Wahle
Regelzonengrenze – Helmstedt Ost
Helmstedt Ost – Salzgitter
Wolmirstedt – Helmstedt Ost – Wahle
Wolmirstedt – Regelzonengrenze (Abschnitt A)
46 km | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Verlauf
Der Abschnitt beginnt am Umspannwerk Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und führt zunächst in westliche, dann in süd-westliche Richtung. Im Verlauf werden mehrere Flüsse, der Mittellandkanal, mehrere Bundesstraßen und die Autobahn 2 gekreuzt. Die Leitung verläuft überwiegend über landwirtschaftliche Nutzflächen, dabei handelt es sich hauptsächlich um intensiv bewirtschaftetes Ackerland und kleinräumiges Grünland. Kurz vor der Landesgrenze knickt die Leitung in nord-westliche Richtung ab und quert kurz vor Mast 6, dem Endpunkt des Abschnitts, die Landesgrenze.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen, Sachsen-Anhalt |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Änderung des Betriebskonzepts |
Länge | 46 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 5. Juli 2024
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. Oktober 2019 beantragt, gemäß § 5a NABEG auf eine Bundesfachplanung zu verzichten. Er plant, die Stromtragfähigkeit der Leitung überwiegend durch einen Tausch der vorhandenen Leiterseile gegen Hochtemperaturleiterseile zu erhöhen. Bauliche Änderungen an den Masten sind nicht erforderlich. Am 18. Dezember 2019 hat die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Maßnahme aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ohne Durchführung der Bundesfachplanung möglich ist.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat der Bundesnetzagentur am 28. Mai 2021 die von ihm geplante Maßnahme angezeigt. Diese beinhaltet keine baulichen Maßnahmen, sondern lediglich die Erhöhung der Stromtragfähigkeit von 2.520 auf 3.600 Ampere.
Nach eingehender Prüfung der Unterlagen hat die Bundesnetzagentur die Maßnahme am 30. Juli 2021 von einem förmlichen Verfahren unter Verwendung einer Nebenbestimmung freigestellt. Mit der Nebenbestimmung wird sichergestellt, dass die Rechte anderer Infrastrukturinhaber nicht durch Starkstrombeeinflussung beeinträchtigt werden. Hierzu hat der Vorhabenträger am 28. März 2022 entsprechende Unterlagen vorgelegt. Für den Abschnitt ist damit kein Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
Freistellungsentscheidung (pdf, 1 MB)
Mitteilung über den Abschluss des Anzeigeverfahrens (pdf, 321 KB)