Mecklar – Dipperz
Dipperz – Bergrheinfeld West
Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)
Mecklar – Dipperz (Abschnitt A)
etwa 53 km | Hessen | TenneT
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Mecklar nordöstlich von Bad Hersfeld und führt Richtung Süden. Er kreuzt die Autobahn 4 östlich von Bad Hersfeld und verläuft weiter bis zur Marktgemeinde Burghaun, wo er die Bundesstraße 27 quert. Im Anschluss führt der Korridor an der Stadt Hünfeld und der Gemeinde Petersberg vorbei, bevor er in der Gemeinde Künzell nach Osten abknickt und am Umspannwerk Dipperz endet.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung; Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau |
Länge | etwa 53 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 22. Oktober 2024
Der Vorhabenträger TenneT hat am 14. Mai 2021 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge I-VIII, Anlagen 1-O) (zip, 381 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 16. Juli 2021 konnten sie zu dem im Antrag dargestellten Vorschlagskorridor und den in Frage kommenden Alternativen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Schriftliches Verfahren im Bundesfachplanungs-Abschnitt A (Vorhaben 17) (18.06.-16.07.2021)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. Januar 2023 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 1,8 GB)
Kapitel 1 | Erläuterungsbericht (zip, 20 MB)
Kapitel 2 | Energiewirtschaftliche Belange (zip, 91 MB)
Kapitel 3 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 300 MB)
Kapitel 4 | Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (zip, 100 MB)
Kapitel 4.1 | Umweltbericht, Anlagen 1 und 2 (zip, 132 MB)
Kapitel 4.2 | Umweltbericht, Anlagen 3 und 4 (zip, 428 MB)
Kapitel 4.3 | Umweltbericht, Anlagen 5 und 6 (zip, 255 MB)
Kapitel 4.4 | Umweltbericht, Anlagen 7-9 (zip, 203 MB)
Kapitel 5 | Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 58 MB)
Kapitel 6 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 72 MB)
Kapitel 7 | Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 130 MB)
Kapitel 8 | Wasserrahmenrichtlinie (zip, 63 MB)
Kapitel 9 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 13 MB)
Jede Person sowie anerkannte Umweltvereinigungen, die in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind, konnten sich vom 27. März bis zum 26. Mai 2023 zu den beabsichtigten Trassenkorridoren äußern. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 30. und 31. August 2023 in Fulda.
Erörterungstermin Vorhaben 17, Abschnitt A (30.-31.08.2023, Fulda)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt. Personen und Vereinigungen, die eine Einwendung abgegeben haben, bekommen das Passwort auf Anfrage unter vorhaben17@bnetza.de zugesandt.
Die Bundesnetzagentur hat am 28. Dezember 2023 einen 53 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Mit der Genehmigung folgt die Bundesnetzagentur dem Vorschlag von Vorhabenträger TenneT.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 17, Abschnitt A (pdf, 5 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 202 KB)
Anlage: Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Vereinigungen (pdf, 164 KB)