Mecklar – Dipperz
Dipperz – Bergrheinfeld West
Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)
Mecklar – Dipperz (Abschnitt A)
etwa 50 km | Hessen | TenneT
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die vorgeschlagene Trasse beginnt am Umspannwerk Mecklar nordöstlich von Bad Hersfeld und führt Richtung Süden. Sie kreuzt die Autobahn 4 östlich von Bad Hersfeld und verläuft weiter bis zur Marktgemeinde Burghaun, wo sie die Bundesstraße 27 quert. Im Anschluss führt die vorgesehene Trasse östlich der Stadt Hünfeld und der Gemeinde Petersberg vorbei, bevor sie in der Gemeinde Künzell nach Osten abknickt und am Umspannwerk Dipperz endet.
Im Bereich westlich von Buchenau/Arzell der Gemeinde Eiterfeld sowie im Bereich Sargenzell der Stadt Hünfeld hat der Vorhabenträger kleinräumige alternative Trassierungen vorgeschlagen. Im Rahmen des Erdkabel-Pilotprojektes hat der Vorhabenträger im Bereich Burghaun sowie von Petersberg beginnend bis zum Umspannwerk Dipperz Erdkabelabschnitte vorgesehen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung; Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau |
Länge | etwa 50 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 22. Oktober 2024
Nach § 43m des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) abgesehen.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 9. Januar 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 19. Januar 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG (pdf, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 29. Februar 2024 in Bebra eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 17, Abschnitt A (29.02.2024, Bebra)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Mai 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.