Mecklar – Dipperz

    Dipperz – Bergrheinfeld West

    Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)

    Dipperz – Bergrheinfeld West (Abschnitt B)

    etwa 102 km | Bayern, Hessen | TenneT

    Abschnitt B

    Planfeststellung
    seit Q3 2024

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Dipperz – Bergrheinfeld West des BBPlG-Vorhabens 17
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Die vorgeschlagene Trasse beginnt im Umspann­werk Dipperz. Sie verläuft zunächst auf kurzer Strecke in nord­westliche Richtung, bevor sie der Auto­bahn 7 bis zum Auto­bahn­dreieck Fulda und anschließend der Auto­bahn 66 bis zur Gemeinde Neuhof folgt. Dort knickt der Trassen­vorschlag Richtung Süden ab und passiert die Landes­grenze zwischen der Gemeinde Sinntal (Hessen) und dem Markt Zeitlofs (Bayern). In einem leicht nach Osten geneigten Bogen verläuft die vorgeschlagene Trasse weiter Richtung Süden bis zur Gemeinde Gössen­heim der Verwaltungs­gemeinschaft Gemünden am Main. Dort schwenkt sie Richtung Osten und führt südlich an der Gemeinde Werneck vorbei, bevor sie am Umspann­werk Berg­rhein­feld West endet.

    Im Bereich der Gemeinde Zeitlofs hat der Vorhaben­träger eine klein­räumige alternative Trassierung vorgeschlagen und im Rahmen des Erdkabel-Pilot­projektes im Bereich des Umspann­werkes Dipperz einen Erd­kabel­abschnitt vorgesehen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Hessen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung; Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau

    Länge

    etwa 102 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 19. Februar 2025

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 22. Oktober 2024 in Schweinfurt eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchge­führt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Infor­mationen ermög­lichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 22. Januar 2025 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vor­zulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)

    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung22.01.2025
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Planfeststellung
    veranstaltung 22.10.2024
    BBPlG 17 Abschnitt B
    Planfeststellung

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