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    Mecklar – Dipperz

    Dipperz – Bergrheinfeld West

    Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)

    Dipperz – Bergrheinfeld West (Abschnitt B)

    etwa 102 km | Bayern, Hessen | TenneT

    Abschnitt B

    Planfeststellung
    seit Q3 2024

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Dipperz – Bergrheinfeld West des BBPlG-Vorhabens 17
    Status

    Festlegung des Untersuchungsrahmens

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss

    Termine

    Antragskonferenz Vorhaben 17, Abschnitt B
    22.10.2024, Schweinfurt


    Verlauf

    Die vorgeschlagene Trasse beginnt im Umspann­werk Dipperz. Sie verläuft zunächst auf kurzer Strecke in nord­westliche Richtung, bevor sie der Auto­bahn 7 bis zum Auto­bahn­dreieck Fulda und anschließend der Auto­bahn 66 bis zur Gemeinde Neuhof folgt. Dort knickt der Trassen­vorschlag Richtung Süden ab und passiert die Landes­grenze zwischen der Gemeinde Sinntal (Hessen) und dem Markt Zeitlofs (Bayern). In einem leicht nach Osten geneigten Bogen verläuft die vorgeschlagene Trasse weiter Richtung Süden bis zur Gemeinde Gössen­heim der Verwaltungs­gemeinschaft Gemünden am Main. Dort schwenkt sie Richtung Osten und führt südlich an der Gemeinde Werneck vorbei, bevor sie am Umspann­werk Berg­rhein­feld West endet.

    Im Bereich der Gemeinde Zeitlofs hat der Vorhaben­träger eine klein­räumige alternative Trassierung vorgeschlagen und im Rahmen des Erdkabel-Pilot­projektes im Bereich des Umspann­werkes Dipperz einen Erd­kabel­abschnitt vorgesehen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Hessen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung; Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau

    Länge

    etwa 102 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 4. Oktober 2024

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 30. August 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundes­netz­agentur führt am 22. Oktober 2024 in Schweinfurt eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch. Teil­nehmen können neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen der Konferenz sind Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Festlegung des Untersuchungsrahmens (§ 20 NABEG)
    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

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