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Urberach – Pfungstadt – Weinheim
Weinheim - Rheinau
Rheinau – Philippsburg
Philippsburg – Daxlanden
Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden
Urberach – Pfungstadt – Weinheim (Abschnitt Nord 1)
66 km | Baden-Württemberg, Hessen | Amprion
Verlauf
Die Trasse beginnt am Umspannwerk in Urberach im Landkreis Offenbach. Sie verläuft durch die Gemeinde Messel im Nordwesten an Darmstadt-Wixhausen vorbei und quert zunächst die Bundesstraße 3 und die Gleise der Rhein-Neckar-Bahn. Erzhausen wird südlich passiert. Ab der Stadtgrenze von Weiterstadt führt die Trasse über die Autobahn 5 hinweg und quert ab dort mit südwestlichem Verlauf auf einem kurzen Abschnitt die Stadt Mörfelden-Walldorf. Durch den Südosten Büttelborns führt die Trasse weiter in südwestliche Richtung, kreuzt dabei die Autobahn 67 und knickt ab der Stadtgrenze von Griesheim in Richtung Westen ab. Die Trasse durchquert den Westen Griesheims in südwestlicher Richtung bis zur Umspannanlage Pfungstadt, um dann bis Weinheim weitgehend geradlinig in südliche Richtung zu verlaufen. Im weiteren Verlauf werden die westlichen Bereiche der Gemeindegebiete von Bickenbach und Alsbach-Hähnlein sowie die L 3112 westlich des Siedlungsbereichs Hähnlein gekreuzt. Die Trasse passiert die Stadt Bensheim im Südwesten, quert die Bundesstraße 47 und verläuft über die Gleise der Nibelungenbahn sowie den Erlachsee bis zur Stadtgrenze von Heppenheim, das die Trasse im Westen passiert. Im westlichen Teil Laudenbachs setzt die Trasse ihren geradlinigen Verlauf in südlicher Richtung fort und führt durch Weinheim bis zum dortigen Umspannwerk.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg, Hessen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Parallelneubau; Umbeseilung |
Länge | 66 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 14. Oktober 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat den Abschnitt unter dem Namen Vorhaben 19 Nord: Urberach – Pfungstadt – Weinheim beantragt.
Der Vorhabenträger Amprion hat am 27. Januar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Februar 2020 in Heppenheim eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 19, Abschnitt Nord (27.02.2020, Heppenheim)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 20. April 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. April 2021 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Auf Anforderung der Bundesnetzagentur hat der Vorhabenträger die Unterlagen ergänzt. Am 20. Dezember 2021 hat die Bundesnetzagentur deren Vollständigkeit bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 0,99 GB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 5 MB)
02 | Übersichtskarten (zip, 11 MB)
03 | Prinzipzeichnungen technische Anlagen (zip, 3 MB)
05 | Fundamenttabellen (zip, 1 MB)
06 A | Blattschnittübersicht (zip, 11 MB)
07 | Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 8 MB)
08 | Technisches Maßnahmenverzeichnis (zip, 2 MB)
09 | Nachweis über Einhaltung EMF (zip, 26 MB)
10 | Geräuschgutachten (TA Lärm) (zip, 8 MB)
11 | Geräuschgutachten (AVV Baulärm) (zip, 13 MB)
12 | Erklärung zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik (zip, 169 KB)
13 | Erklärung Wechselwirkungen mit Infrastruktureinrichtungen (zip, 625 KB)
14 | Verkehrswegkonzept (zip, 812 KB)
15 | Belang Abfall (zip, 602 KB)
16 | Belang öffentliche Sicherheit (zip, 559 KB)
17 | Umweltverträglichkeitsprüfung (zip, 421 MB)
18 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 173 MB)
19 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 60 MB)
20 | Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 25 MB)
21 | Sonstige geschützte Teile von Natur und Landschaft (zip, 392 KB)
22 | Denkmalschutzrechtliche Belange (zip, 702 KB)
23 | Forstrechtliche Belange (zip, 36 MB)
24 | Kommunale Bauleitplanung und städtebauliche Belange (zip, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 17. Januar bis zum 16. März 2022 Einwendungen gegen den Plan erheben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die Unterlagen ausschließlich im Internet veröffentlicht.
Anhörungsverfahren für Vorhaben 19, Abschnitt Nord 1 (17.01.-16.03.2022)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 20. und 21. September 2022 in Mainz.
Erörterungstermin Vorhaben 19, Abschnitt Nord 1 (20.-21.09.2022, Mainz)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Der Vorhabenträger hat am 21. Dezember 2022 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
02 | Übersichtskarten (zip, 12 MB)
03 | Prinzipzeichnungen technische Anlagen (zip, 4 MB)
04 | Masttabellen (zip, 598 KB)
05 | Fundamenttabellen (zip, 413 KB)
06 A | Blattschnittübersicht (zip, 12 MB)
07 | Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 36 MB)
08 | Technisches Maßnahmenverzeichnis (zip, 967 KB)
09 | Nachweis über Einhaltung EMF (zip, 15 MB)
18 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 247 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 29. August 2023 den Plan festgestellt. Die Trasse ist 66 km lang und entspricht der beantragten Form unter Nutzung einer Bestandsleitung beziehungsweise als Neubau in bestehender Trasse. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Bekanntmachung Erlass Planfeststellungsbeschluss gemäß § 24 NABEG (pdf, 108 KB)
Ordnerverzeichnis (pdf, 95 KB)
Ordner 1 | Planfeststellungsbeschluss (zip, 5 MB)
Ordner 2 | Masttabellen, Mastskizzen, Lagepläne (zip, 47,6 MB)
Ordner 3 | Lagepläne (zip, 90,3 MB)
Ordner 4 | Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 7 MB)
Ordner 5 | Kreuzungsverzeichnis, Landespflegerischer Begleitplan (zip, 71 MB)
Ordner 6 | Landespflegerischer Begleitplan (zip, 23,6 MB)
Ordner 7 | Landespflegerischer Begleitplan (zip, 15 MB)
Ordner 8 | Landespflegerischer Begleitplan (zip, 17,9 MB)
Ordner 9 | Landespflegerischer Begleitplan (zip, 38,8 MB)
Ordner 10 | Landespflegerischer Begleitplan (zip, 32 MB)
Ordner 11 | Landespflegerischer Begleitplan (zip, 40 MB)
Ordner 12 | Lagepläne (zip, 48 MB)
Ordner 13 | Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 2 MB)
Aufgrund eines Antrages des Vorhabenträgers Amprion hat die Bundesnetzagentur am 26. Juli 2024 einen Planänderungsbeschluss erlassen und insofern den Planfeststellungsbeschluss vom 29. August 2023 konkretisiert.