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Osterath – Rommerskirchen
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim
Punkt Marxheim – Punkt Ried
Punkt Ried – Punkt Wallstadt
Punkt Wallstadt – Philippsburg
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Mannheim-Wallstadt – Philippsburg (Abschnitt B)
etwa 40 km | Baden-Württemberg | TransnetBW
Verlauf
Der Abschnitt zwischen Mannheim-Wallstadt und Philippsburg in Baden-Württemberg bildet den südlichen Abschluss des Vorhabens 2 (Ultranet). Er liegt innerhalb der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW.
Der Trassenkorridor beginnt im Mannheimer Ortsteil Wallstadt. Von dort aus verläuft er in südwestlicher und südlicher Richtung an Feudenheim und Ilvesheim vorbei. Dort quert er parallel zur A 6 den Neckar. Anschließend überquert der Trassenkorridor den Mannheimer Rangierbahnhof, schwenkt im Bereich von Rheinau nach Osten hin ab und führt ab Alteichwald in südöstlicher Richtung bis Eppelheim, um dann wieder nach Süden bis Oftersheim zu verlaufen. Bis zum Umspannwerk Neurott verläuft der Korridor in südöstlicher Richtung, anschließend entlang der A 5 in südlicher Richtung westlich an Walldorf und südwestlich an Reilingen vorbei. Südlich von Neulußheim verschwenkt der Trassenkorridor wieder in südliche Richtung, um dann bei Waghäusel in westliche Richtung bis zum Endpunkt am Kraftwerk Philippsburg zu verlaufen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | etwa 40 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 4. November 2024
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 29. Dezember 2014 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antragsunterlagen (Antrag, Anhänge A-L) (zip, 299 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 9 MB)
Inhaltsverzeichnis Anhänge (pdf, 68 KB)
Anhang A.1: Themenkarten (zip, 23 MB)
Anhang A.2: Ergebnis der Grobkorridorbetrachtung (zip, 43 MB)
Anhang A.3: Ergebnis der Trassenkorridorbetrachtung (zip, 70 MB)
Anhang A.4.1: Trassenkorridorstränge (pdf, 5 MB)
Anhang A.4.2: Raumwiderstandsanalyse Trassenkorridore (zip, 126 MB)
Anhang A.4.3: In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung (pdf, 7 MB)
Anhang A.4.4: Textliche Ziele der Raumordnung (pdf, 6 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 14. April 2015 in Hockenheim eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt B) (14.04.2015, Hockenheim)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 3. September 2015 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat im November 2017 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Hauptdokument, Anlagen 1 und 2, Karten) (zip, 584 MB)
Karte A.2.4 (Raumwiderstandsanalyse) (pdf, 4 MB)
Karten B.2.1 (Mensch) (zip, 87 MB)
Karten B.2.2 (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt) (zip, 114 MB)
Karten B.2.3 (Boden) (zip, 49 MB)
Karten B.2.4 (Wasser) (zip, 42 MB)
Karten B.2.5 (Landschaft) (zip, 73 MB)
Karten B.2.6 (Kultur- und sonstige Sachgüter) (zip, 41 MB)
Karte B.2.7 (Konfliktrisiko Trassenkorridor) (pdf, 7 MB)
Karte B.2.8 (Konfliktrisiko Trassenachse) (pdf, 7 MB)
Karte B.2.9 (Konfliktschwerpunkte bei Nutzung Trassenachse) (pdf, 7 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 17. Januar bis zum 16. Februar 2018 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 16. März 2018 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war vom 24. bis 26. Juli 2018 in Hockenheim.
Erörterungstermin Vorhaben 2, Abschnitt B (24.-26.07.2018, Hockenheim)
Die Bundesnetzagentur hat am 24. April 2019 einen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Er orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Stromleitungen.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 2, Abschnitt B (pdf, 1 MB)
Anlage 1: Kartographischer Ausweis des festgelegten Trassenkorridors (pdf, 15 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 429 KB)