Osterath – Rommerskirchen
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim
Punkt Marxheim – Punkt Ried
Punkt Ried – Punkt Wallstadt
Punkt Wallstadt – Philippsburg
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Weißenthurm – Riedstadt (Abschnitt D)
etwa 110 km | Hessen, Rheinland-Pfalz | Amprion

Verlauf
Der Abschnitt zwischen Weißenthurm in Rheinland-Pfalz und Riedstadt in Hessen ist ein Teilstück des Vorhabens 2 (Ultranet). Er liegt innerhalb der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion.
Der vorgeschlagene Korridor beginnt im Kreis Mayen-Koblenz in der Gemeinde Kettig und führt in südöstlicher Richtung in den Kreis Koblenz. Nördlich der Stadt Koblenz quert der Trassenkorridor den Rhein und verläuft weiter in ost-südöstlicher Richtung nochmals durch den Landkreis Mayen-Koblenz, durch den südlichen Westerwaldkreis, den Rhein-Lahn-Kreis und erneut durch den Westerwaldkreis. Dann verläuft er erneut im Rhein-Lahn-Kreis, für neun Kilometer in südöstlicher Richtung und ab Wasenbach für acht Kilometer in östlicher Richtung.
Bei Netzbach verlässt der Trassenkorridor Rheinland-Pfalz und führt in den Kreis Limburg-Weilburg in Hessen. Nach drei Kilometern knickt er bei Kirberg in südöstlicher Richtung ab und verläuft noch weitere vier Kilometer durch den Kreis. Der dann folgende Rheingau-Taunus-Kreis wird über die Länge von 18 Kilometern vollständig von Nord nach Süd durchquert, wobei der Trassenkorridor Wallrabenstein östlich und Idstein sowie Niedernhausen westlich liegen lässt. Im anschließenden Main-Taunus-Kreis verläuft der Korridor weiter für etwa 14 Kilometer in südlicher Richtung. Südwestlich von Hofheim am Taunus findet dann für sechs Kilometer ein Richtungswechsel nach Südwesten statt, um dann östlich von Hochheim am Main wieder nach Süden zu schwenken. Nach drei Kilometern führt der Trassenkorridor in den Landkreis Groß-Gerau. Auf 17 Kilometern Länge führt er östlich von Bischofsheim und westlich von Groß-Gerau mit leichten Verschwenkungen weiter nach Süden.
Auf der Gemeindegrenze zwischen Groß-Gerau und Riedstadt endet der Abschnitt. Innerhalb des vorgeschlagenen Trassenkorridors kann die Strecke nach Einschätzung des Vorhabenträgers überwiegend mit nur geringfügigen Umbaumaßnahmen umgesetzt werden.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen, Rheinland-Pfalz |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | etwa 110 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 10. Februar 2025
Der Vorhabenträger Amprion hat am 29. Oktober 2015 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Für einen ersten Überblick bietet Amprion zusätzlich eine allgemein verständliche Zusammenfassung an. Diese ist nicht Teil des Antrages.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge A-L) (zip, 281 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 7 MB)
Anhang A.1: Themenkarten (zip, 25 MB)
Anhang A.2: Ergebnis der Grobkorridorbetrachtung (zip, 49 MB)
Anhang A.3: Ergebnis der Trassenkorridorbetrachtung (zip, 65 MB)
Anhang A.4.1: Trassenkorridorstränge (pdf, 5 MB)
Anhang A.4.2: Raumwiderstandsanalyse Trassenkorridore (zip, 90 MB)
Anhang A.4.3: In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung (pdf, 7 MB)
Anhang A.4.4: Textliche Ziele der Raumordnung (pdf, 6 MB)
Anhang A.5: Ergänzende Karten (zip, 15 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 23. Februar 2016 in Mainz eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt D) (23.02.2016, Mainz)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 24. Juni 2016 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat im April 2018 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Hauptdokument, Anlagen I-IV, Anhänge, Karten) (zip, 993 MB)
Karte A.2.4 (Raumwiderstandsanalyse) (zip, 21 MB)
Karten B.2.1 (Mensch) (zip, 136 MB)
Karten B.2.2 (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt) (zip, 221 MB)
Karten B.2.3 (Boden) (zip, 65 MB)
Karten B.2.4 (Wasser) (zip, 53 MB)
Karten B.2.5 (Landschaft) (zip, 177 MB)
Karten B.2.6 (Kultur- und sonstige Sachgüter) (zip, 48 MB)
Karte B.2.7 (Konfliktrisiko Trassenkorridor) (zip, 16 MB)
Karte B.2.8 (Konfliktrisiko Trassenachse) (zip, 16 MB)
Karte B.2.9 (Konfliktschwerpunkte bei Nutzung Trassenachse) (zip, 16 MB)
Karte B.2.10 (Entwicklung Trassenkorridor bei Nicht-Nutzung) (zip, 25 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 21. Juni bis zum 20. Juli 2018 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 20. August 2018 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war vom 2. bis zum 6. September 2019 in Limburg.
Erörterungstermin Vorhaben 2, Abschnitt D (02.-06.09.2019, Limburg)
Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie des Erörterungstermins haben die Beteiligten weitere Hinweise und Alternativvorschläge eingereicht, aus denen die Bundesnetzagentur Prüfaufträge für den Vorhabenträger abgeleitet hat. Der Vorhabenträger hat daraufhin für verschiedene Korridoralternativen und -anpassungen Unterlagen erstellt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore erforderlich sind. Die Alternativen befinden sich auf dem Gebiet der Gemeinden Niedernhausen, Idstein und Eppstein, die Anpassungen auf dem Gebiet der Städte und Gemeinden Cramberg, Hünfelden, Hünstetten, Idstein, Eppstein und Hofheim. Die Unterlagen wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ausschließlich im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 2. November 2020 die Möglichkeit, sich zu den Alternativen und Trassenkorridoranpassungen zu äußern.
Bekanntmachung zu den Alternativen Niedernhausen, Idstein und Eppstein (pdf, 3 MB)
Alternative A3 West Idstein Eppstein (zip, 321 MB)
Alternative A3 West Idstein Niedernhausen 1 (zip, 353 MB)
Alternative A3 West Idstein Niedernhausen 2 (zip, 342 MB)
Alternative Niedernhausen D3 (zip, 362 MB)
Alternative Niedernhausen Konglomerat (zip, 1,05 GB)
Trassenkorridoranpassung Cramberg (zip, 396 MB)
Trassenkorridoranpassung Hünstetten (zip, 411 MB)
Trassenkorridoranpassung Idstein (zip, 416 MB)
Trassenkorridoranpassung Kirberg (zip, 392 MB)
Trassenkorridoranpassung Wildsachsen (zip, 414 MB)
Erörterungstermin
Die Bundesnetzagentur diskutierte bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin fand vom 21. Juni bis zum 20. Juli 2021 als Online-Konsultation statt.
Bekanntmachung Erörterungstermin als Online-Konsultation (pdf, 99 KB)
Synopse
Zur Durchführung des Erörterungstermins wurden in einer Synopse die Argumente der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen anonymisiert zusammengestellt und durch den Vorhabenträger Amprion erwidert. Diese Synopse wurde den Teilnahmeberechtigten im Rahmen des Erörterungstermins zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten für diese Datei und andere Konsultationsunterlagen konnten vom 21. Juni 2021 bis zum 15. Juli 2021 angefordert werden. Die Teilnahmeberechtigten hatten dann die Möglichkeit, sich schriftlich oder elektronisch zu diesen Unterlagen zu äußern.
Erörterungsbedarf Bundesnetzagentur (pdf, 224 KB)
Themensynopse Konsultation (pdf, 10 MB)
Unterlagen zu Hofheim-Wildsachsen
Die Dateien sind passwortgeschützt. Sie benötigen ein geeignetes, kostenloses Programm (wie 7-Zip) für die Anzeige der Dateien.
Alternativensituation Wildsachsen und Anhänge (28 MB)
Flora, Fauna, Schutzgut Boden (725 MB)
Schutzgut Wasser, Landschaft (525 MB)
Kultur- und Sachgüter (182 MB)
Siedlung, Wasser, Rohstoffe; Freiraum; Land- und Forstwirtschaft u.a. (245 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 16. Mai 2022 die Bundesfachplanung abgeschlossen. Sie ist in ihrer Entscheidung dem Vorschlag von Amprion gefolgt und hat einen 110 km langen Trassenkorridor im Bereich einer Bestandsleitung festgelegt.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 3 MB)
Anlage 1 (Ergebniskarte) (pdf, 24 MB)
Anlage 2 (Länderübergangspunkt) (pdf, 7 MB)
Überwachungskonzept erhebliche Umweltauswirkungen (pdf, 91 KB)
Auslegung gemäß § 13 NABEG für das Vorhaben 2, Abschnitt D (pdf, 76 KB)