Osterath – Rommerskirchen
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim
Punkt Marxheim – Punkt Ried
Punkt Ried – Punkt Wallstadt
Punkt Wallstadt – Philippsburg
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz (Abschnitt E2)
44 km | Rheinland-Pfalz | Amprion

Verlauf
Die festgelegte Trasse beginnt an der Landesgrenze im Bereich der Gemeinde Grafschaft und folgt dann in südöstlicher Richtung weitestgehend parallel dem Verlauf des Rheins. Ab dem Stadtgebiet von Mülheim-Kärlich verläuft der Korridor dann in östlicher Richtung und endet im Stadtgebiet von Koblenz südlich des Rheinhafens.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Rheinland-Pfalz |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | 44 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 10. Februar 2025
Der Vorhabenträger Amprion hat am 26. Juli 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 4 MB)
Karte 1: Natura 2000 (pdf, 9 MB)
Karte 3: Raumordnung (pdf, 16 MB)
Anlage 1: Faunistische Planungsraumanalyse (Erläuterungsbericht) (pdf, 3 MB)
Anlage 1, Anhang 1: Auswertung der Messtischblatt-Listen (pdf, 110 KB)
Anlage 1, Anhang 2: Fotodokumentation der Übersichtsbegehung (pdf, 13 MB)
Anlage 1, Karte1: Übersichtskarte (pdf, 8 MB)
Anlage 1, Karte 2: Schutzgebiete (pdf, 29 MB)
Anlage 1, Karte 3: Habitatkomplexe (pdf, 8 MB)
Anlage 1, Karte 4: Fundpunkte (pdf, 69 MB)
Anlage 1, Karte 5: Lage der Probeflächen im Untersuchungsraum (pdf, 77 MB)
Anlage 1, Karte 6: Fotodokumentation Übersichtskarte (pdf, 77 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 28. September 2022 in Vallendar eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt E2 (28.09.2022, Vallendar)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 17. Juni 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Er hat die Vollständigkeit der Unterlagen gemäß § 22 Absatz 3a des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) versichert.
Gesamtunterlagen (zip, 1,19 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 249 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 6 MB)
02 | Übersichtspläne (zip, 8 MB)
03 | Prinzipzeichnungen der technischen Anlagen (zip, 2 MB)
05 | Fundamenttabellen (zip, 4 MB)
07 | Rechtserwerbsverzeichnisse (zip, 19 MB)
08 | Technisches Maßnahmenverzeichnis (zip, 4 MB)
09 | Nachweis über Einhaltung EMF (zip, 59 MB)
10 | Geräuschgutachten (TA Lärm) (zip, 9 MB)
11 | Geräuschgutachten (AVV Baulärm) (zip, 6 MB)
12 | Erklärung technische Anforderungen (zip, 328 KB)
13 | Wechselwirkungen mit Infrastruktureinrichtungen (zip, 365 KB)
14 | Verkehrswegekonzept (zip, 323 KB)
15 | Belange Abfall (zip, 301 KB)
16 | Belange öffentliche Sicherheit (zip, 258 KB)
17 | Umweltverträglichkeitsprüfung (zip, 610 MB)
18 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 136 MB)
19 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 3 MB)
20 | Natura2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 95 MB)
21 | Sonstige geschützte Teile von Natur und Landschaft (zip, 364 KB)
22 | Denkmalschutzrechliche Belange. (zip, 239 KB)
23 | Forstrechtliche Belange (zip, 41 MB)
24 | Kommunale Bauleitplanung und städtebauliche Belange (zip, 314 KB)
25 | Landwirtschaftliche Belange (zip, 272 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 8. Juli bis zum 9. September 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erörterung
Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die dazugehörigen Erwiderungen des Vorhabenträgers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung festgestellt. Die Bundesnetzagentur hat ihr Ermessen dahingehend ausgeübt, gemäß § 22 Abs. 5 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 S. 1 NABEG auf die Durchführung des Erörterungstermins zu verzichten.
Die Bundesnetzagentur hat am 31. Januar 2025 den Plan festgestellt. Sie hat die Trasse in der beantragten Form genehmigt. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Gesamtunterlagen (zip, 661 MB)
01 | Planfeststellungsbeschluss (zip, 7 MB)
02 | Mastprinzipzeichnungen (zip, 2 MB)
03 | Masttabellen (zip, 1.013 KB)
05 | Rechtserwerbsverzeichnisse (zip, 22 MB)
06 | Kreuzungsverzeichnisse (zip, 3 MB)
07 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 156 MB)
Informationen zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.