Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz (Abschnitt E2)

    44 km | Rheinland-Pfalz | Amprion

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2025


    Verlauf

    Die festgelegte Trasse beginnt an der Landes­grenze im Bereich der Gemeinde Graf­schaft und folgt dann in süd­östlicher Richtung weitest­gehend parallel dem Verlauf des Rheins. Ab dem Stadt­gebiet von Mülheim-Kärlich verläuft der Korridor dann in östlicher Richtung und endet im Stadt­gebiet von Koblenz südlich des Rhein­hafens.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Rheinland-Pfalz

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    44 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 10. Februar 2025

    Die Bundesnetzagentur hat am 28. September 2022 in Vallendar eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 15. Dezember 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vor­zulegen hat.

    Der Vorhabenträger hat am 17. Juni 2024 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unter­lagen eingereicht. Er hat die Vollständig­keit der Unter­lagen gemäß § 22 Absatz 3a des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes (NABEG) versichert.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 8. Juli bis zum 9. September 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterung

    Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Stellung­nahmen und Einwendungen sowie die dazu­gehörigen Erwiderungen des Vorhaben­trägers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung fest­gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat ihr Ermessen dahin­gehend ausgeübt, gemäß § 22 Abs. 5 in Verbindung mit § 10 Abs. 3 S. 1 NABEG auf die Durch­führung des Erörterungs­termins zu verzichten.

    Termine und Meldungen

    frist 08.07.-09.09.2024
    BBPlG 02 Abschnitt E2
    Planfeststellung
    meldung17.06.2024
    BBPlG 02 Abschnitt E2
    Planfeststellung
    meldung15.12.2022
    BBPlG 02 Abschnitt E2
    Planfeststellung
    veranstaltung 28.09.2022
    BBPlG 02 Abschnitt E2
    Planfeststellung
    meldung26.07.2022
    BBPlG 02 Abschnitt E2
    Planfeststellung

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