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Grafenrheinfeld – Rittershausen
Punkt Rittershausen – Kupferzell
Kupferzell – Großgartach
Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach
Punkt Rittershausen – Kupferzell (Abschnitt 2)
51 km | Baden-Württemberg, Bayern | TransnetBW
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Verlauf
Zwischen dem Punkt Rittershausen in Bayern und dem Umspannwerk Kupferzell in Baden-Württemberg soll eine bestehende 380-kV-Freileitung um einen zusätzlichen Stromkreis erweitert werden. Der Abschnitt beginnt südwestlich des Ortsteils Rittershausen. Die Leitung passiert das Umspannwerk Stalldorf nordwestlich von Riedenheim. Nördlich von Weikersheim überschreitet sie die baden-württembergische Grenze. Zwischen Niederstetten und Mulfingen quert die Leitung die Bundesstraße 290. Danach führt sie westlich an Mulfingen vorbei. Sie quert bei Morbach südöstlich von Künzelsau den Kocher und führt bis zum Umspannwerk Kupferzell.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg, Bayern |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Zubeseilung |
Länge | 51 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 6. September 2024
Der Bundesbedarfsplan sieht für die Einzelmaßnahme Grafenrheinfeld – Kupferzell aufgrund ihrer besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 10. Januar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-3) (zip, 134 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 13 MB)
Anlage 1 | Datengrundlagen, technische Angaben, zusätzliche Gutachten (zip, 65 MB)
Anlage 2 | Karten (zip, 57 MB)
Anlage 3 | Gliederungen für die Unterlagen gemäß § 21 NABEG (zip, 450 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 3. März 2020 in Weikersheim eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 20, Abschnitt 2 (03.03.2020, Weikersheim)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. April 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 30. April 2021 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 11. März 2022 bestätigt.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 983 MB)
00 | Inhaltsverzeichnis (zip, 324 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 26 MB)
02 | Übersichts- und Lagepläne (zip, 65 MB)
04 | Masttabelle (zip, 353 KB)
05 | weitere technische Angaben (zip, 4 MB)
06 | Rechtserwerb (zip, 31 MB)
07 | Gutachten 26. BImSchV (zip, 8 MB)
09 | UVP-Bericht (zip, 171 MB)
10 | Landespflegerischer Begleitplan (zip, 249 MB)
11 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 62 MB)
12 | Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 207 MB)
14 | Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (zip, 7 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 21. März bis zum 20. Mai 2022 Einwendungen gegen den Plan erheben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden gemäß § 3 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die Unterlagen ausschließlich im Internet veröffentlicht.
Anhörungsverfahren für Vorhaben 20, Abschnitt 2 (21.03.-20.05.2022)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 14. September 2022 in Weikersheim.
Erörterungstermin Vorhaben 20, Abschnitt 2 (14.09.2022, Weikersheim)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Der Vorhabenträger hat am 21. Februar 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Eine Änderung des Trassenverlaufs ist nicht vorgesehen. Es soll jedoch Anpassungen bei den Baustellen- und Artenschutzmaßnahmen geben. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
00 | Inhaltsverzeichnis (zip, 1 MB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 6 MB)
02 | Übersichts- und Lagepläne (zip, 6 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 16. Juni 2023 den Plan festgestellt. Die bestehende Leitungsanlage mit etwa 51 km Länge wird durch Seilauflage eines zweiten 380-kV-Stromkreises auf den Bestandsmasten zwischen dem Umspannwerk Kupferzell und dem Punkt Rittershausen verstärkt. Der Vorhabenträger kann nun den Abschnitt errichten.
Gesamtunterlagen Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 20, Abschnitt 2 (zip, 344 MB)
Ordnerverzeichnis (pdf, 16 KB)
Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 20, Abschnitt 2 (pdf, 8 MB)
Ordner 1 | Technische Pläne (Teil 1) (zip, 86 MB)
Ordner 2 | Technische Pläne (Teil 2) (zip, 30 MB)
Ordner 3 | Technische Listen (Rechtserwerb) (zip, 43 MB)
Ordner 4 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil 1) (zip, 72 MB)
Ordner 5 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil 2) (zip, 65 MB)
Ordner 6 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (Teil 3) (zip, 60 MB)