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    Grafenrheinfeld – Rittershausen

    Punkt Rittershausen – Kupferzell

    Kupferzell – Großgartach

    Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach

    Punkt Rittershausen – Kupferzell (Abschnitt 2)

    51 km | Baden-Württemberg, Bayern | TransnetBW

    Abschnitt 2

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ2 2023


    Verlauf

    Zwischen dem Punkt Rittershausen in Bayern und dem Umspann­werk Kupferzell in Baden-Württemberg soll eine bestehende 380-kV-Freileitung um einen zusätzlichen Strom­kreis erweitert werden. Der Abschnitt beginnt süd­westlich des Ortsteils Ritters­hausen. Die Leitung passiert das Umspann­werk Stall­dorf nord­westlich von Rieden­heim. Nördlich von Weikers­heim über­schreitet sie die baden-württem­bergische Grenze. Zwischen Nieder­stetten und Mulfingen quert die Leitung die Bundes­straße 290. Danach führt sie west­lich an Mulfingen vorbei. Sie quert bei Mor­bach süd­östlich von Künzelsau den Kocher und führt bis zum Umspann­werk Kupferzell.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg, Bayern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Zubeseilung

    Länge

    51 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 6. September 2024

    Der Bundes­bedarfsplan sieht für die Einzel­maßnahme Grafenrheinfeld – Kupferzell aufgrund ihrer besonderen Eil­bedürftig­keit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 10. Januar 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 3. März 2020 in Weikersheim eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. April 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum einge­reichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 21. März bis zum 20. Mai 2022 Einwen­dungen gegen den Plan erheben. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) die Unterlagen ausschließ­lich im Internet veröffent­licht.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 14. September 2022 in Weikersheim.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhaben­träger hat am 21. Februar 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Eine Änderung des Trassenverlaufs ist nicht vorgesehen. Es soll jedoch Anpassungen bei den Baustellen- und Artenschutzmaßnahmen geben. Die betroffenen Behörden, Vereini­gungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert.

    Termine und Meldungen

    meldung11.07.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 2
    Planfeststellung
    meldung23.02.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 2
    Planfeststellung
    veranstaltung 14.09.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 2
    Planfeststellung
    frist 21.03.-20.05.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 2
    Planfeststellung
    meldung30.04.2021
    BBPlG 20 Abschnitt 2
    Planfeststellung

    Plan und Unterlagen für Vorhaben 20, Abschnitt Punkt Rittershausen – Kupferzell eingereicht

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung30.04.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 2
    Planfeststellung

    Festlegung Untersuchungsrahmen Punkt Rittershausen – Kupferzell

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 03.03.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 2
    Planfeststellung

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