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Grafenrheinfeld – Rittershausen
Punkt Rittershausen – Kupferzell
Kupferzell – Großgartach
Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach
Kupferzell – Großgartach (Abschnitt 3)
48 km | Baden-Württemberg | TransnetBW
Verlauf
Die festgelegte Trasse verläuft ab dem Umspannwerk Großgartach über größtenteils landwirtschaftliche Flächen zunächst in nordöstlicher Richtung über ein Gebiet nordwestlich der Stadt Heilbronn. Dabei kreuzt sie die Bundesstraße 39 und die Autobahn 6. Sie führt weiter zwischen die Ortschaften Untereisesheim und Obereisesheim (nördlicher Bereich von Neckarsulm), quert den Neckar und führt weiter über Flächen im Bereich von Bad Friedrichshall und Oedheim. Südwestlich von Kochertürn (Neuenstadt am Kocher) quert die Leitung den Kocher, wechselt nördlich von Kochertürn in eine östliche Ausrichtung und quert die Autobahn 81. Nördlich von Ohrnberg (Öhringen) soll der Kocher mittels eines Weitspannfeldes gequert werden. Am südlichen Ortsrand von Zweiflingen rückt die Leitung in südlicher Richtung etwas von der Bestandstrasse ab und passiert anschließend die Ortschaften Tiefensall (Zweiflingen), Hohensall, Orbachshof (Forchtenberg), Kirchensall (Neuenstein) und Füßbach (Kupferzell), quert die Bundesstraße 19 und führt am nördlichen Ortsrand von Kupferzell zum Umspannwerk Kupferzell.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Ersatzneubau |
Länge | 48 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 6. September 2024
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 9. März 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-3) (zip, 152 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 6 MB)
Anlage 1 | Datengrundlagen, technische Angaben etc. (zip, 75 MB)
Anlage 2 | Karten (zip, 70 MB)
Anlage 3 | Gliederungen für die Unterlagen gemäß § 21 NABEG (zip, 1 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 13. Juli 2020 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
TransnetBW hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 31. Juli 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 8. April 2022 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 13. Mai 2022 bestätigt.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 1,6 GB)
00 | Inhaltsverzeichnis (zip, 320 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 9 MB)
02 | Übersichtsplan und Lageplan (zip, 240 MB)
04 | Neu- und Rückbautabelle (zip, 502 KB)
05 | weitere technische Angaben (zip, 4 MB)
06 | Rechtserwerb (zip, 46 MB)
07 | Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte (zip, 25 MB)
08 | Gutachten zur TA Lärm und AVV Baulärm (zip, 9 MB)
09 | Umweltverträglichkeitsprüfung (zip, 432 MB)
10 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 419 MB)
12 | Natura 2000 (zip, 187 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 30. Mai bis zum 29. Juli 2022 Einwendungen gegen den Plan erheben.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für das Vorhaben 20, Abschnitt 3 (pdf, 4 MB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 6. und 7. Dezember 2022 in Heilbronn.
Erörterungstermin Vorhaben 20, Abschnitt 3 (06.-07.12.2022, Heilbronn)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hat die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Der Vorhabenträger hat am 30. Juni 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die umfangreichen Anpassungen umfassen die Verschiebungen von Maststandorten entlang der Trassenachse, die Aktualisierungen von Kompensationsflächen und diverse weitere Änderungen.
Gesamtunterlagen der Planänderung (zip, 920 MB)
00 | Inhaltsverzeichnis (zip, 1 MB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 8 MB)
02 | Übersichts- und Lagepläne (zip, 51 MB)
04 | Neu- und Rückbautabellen (zip, 530 KB)
05 | Weitere technische Angaben (zip, 583 KB)
06 | Rechtserwerb (zip, 28 MB)
09 | Umweltverträglichkeitsprüfung (zip, 161 MB)
10 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 451 MB)
15 | sonstige Belange (zip, 10 MB)
17 | Kartierbericht (zip, 84 MB)
Anhörungsverfahren zur Planänderung
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen berührt sind, aufgefordert, zu den geänderten Unterlagen Stellung zu nehmen. Vereinigungen und Personen, deren Belange durch die Änderungen berührt werden, konnten vom 31. Juli bis zum 13. September 2023 Einwendungen gegen die geänderten Unterlagen erheben.
Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren zur Planänderung (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 4. Dezember 2023 den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt erlassen. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Die geplante Stromleitung ist etwa 48 Kilometer lang. Ihre Übertragungskapazität soll durch einen zusätzlichen 380-kV-Stromkreis erhöht werden. Dafür sind neue Masten in der Bestandstrasse erforderlich. Der Vorhabenträger ersetzt die vorhandene Drehstromverbindung durch einen Neubau, überwiegend in der bestehenden Trasse.
Gesamtdownload (vollständiger Unterlagensatz) (pdf, 664 MB)
Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 20, Abschnitt 3 (pdf, 21 MB)
Unterlage 2 | Übersichts- und Lagepläne (zip, 199 MB)
Unterlage 3 | Profilpläne (zip, 60 MB)
Unterlage 4 | Neu- und Rückbautabellen (zip, 1 MB)
Unterlage 5 | Weitere technische Angaben (zip, 8 MB)
Unterlage 6 | Rechtserwerb (zip, 56 MB)
Unterlage 10 | Landespflegerischer Begleitplan (zip, 318 MB)
Wasserrechtliche Erlaubnisse (zip, 395 KB)
Einzelheiten zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses entnehmen Sie bitte der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung: Planfeststellungsbeschluss gemäß § 24 NABEG (pdf, 86 KB)
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger TransnetBW hat insgesamt zwei Anträge auf vorzeitigen Baubeginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundesnetzagentur hat diese genehmigt.