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    Grafenrheinfeld – Rittershausen

    Punkt Rittershausen – Kupferzell

    Kupferzell – Großgartach

    Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach

    Kupferzell – Großgartach (Abschnitt 3)

    48 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2023


    Verlauf

    Die fest­gelegte Trasse verläuft ab dem Umspann­werk Groß­gartach über größten­teils land­wirtschaftliche Flächen zunächst in nord­östlicher Richtung über ein Gebiet nord­westlich der Stadt Heil­bronn. Dabei kreuzt sie die Bundes­straße 39 und die Auto­bahn 6. Sie führt weiter zwischen die Ort­schaften Unter­eisesheim und Ober­eisesheim (nördlicher Bereich von Neckars­ulm), quert den Neckar und führt weiter über Flächen im Bereich von Bad Friedrichs­hall und Oedheim. Südwestlich von Kocher­türn (Neuen­stadt am Kocher) quert die Leitung den Kocher, wechselt nördlich von Kocher­türn in eine östliche Ausrichtung und quert die Auto­bahn 81. Nördlich von Ohrn­berg (Öhringen) soll der Kocher mittels eines Weit­spann­feldes gequert werden. Am südlichen Ortsrand von Zweiflingen rückt die Leitung in südlicher Richtung etwas von der Bestands­trasse ab und passiert anschließend die Ortschaften Tiefensall (Zweiflingen), Hohensall, Orbachs­hof (Forchten­berg), Kirchensall (Neuenstein) und Füßbach (Kupferzell), quert die Bundes­straße 19 und führt am nördlichen Ortsrand von Kupfer­zell zum Umspannwerk Kupferzell.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau

    Länge

    48 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 6. September 2024

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 9. März 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 13. Juli 2020 konnten sie zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    TransnetBW hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antrags­unterlagen bereitgestellt.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 31. Juli 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, auf­gefordert, zum ein­gereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 30. Mai bis zum 29. Juli 2022 Ein­wendungen gegen den Plan erheben.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 6. und 7. Dezember 2022 in Heilbronn.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammen­gestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Pass­wort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhaben­träger hat am 30. Juni 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits aus­gelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die umfang­reichen Anpassungen umfassen die Verschiebungen von Mast­standorten entlang der Trassen­achse, die Aktualisierungen von Kompensations­flächen und diverse weitere Änderungen.

    Anhörungsverfahren zur Planänderung

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen berührt sind, auf­gefordert, zu den geänderten Unter­lagen Stellung zu nehmen. Vereinigungen und Personen, deren Belange durch die Änderungen berührt werden, konnten vom 31. Juli bis zum 13. September 2023 Einwendungen gegen die geänderten Unter­lagen erheben.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 4. Dezember 2023 den Plan­feststellungs­beschluss für den Abschnitt erlassen. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Die geplante Strom­leitung ist etwa 48 Kilometer lang. Ihre Übertragungs­kapazität soll durch einen zusätzlichen 380-kV-Strom­kreis erhöht werden. Dafür sind neue Masten in der Bestands­trasse erforderlich. Der Vorhaben­träger ersetzt die vorhandene Dreh­strom­verbindung durch einen Neubau, überwiegend in der bestehenden Trasse.

    Einzelheiten zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses entnehmen Sie bitte der folgenden Bekanntmachung.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger TransnetBW hat insgesamt zwei Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat diese genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung04.12.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung
    frist 31.07.-13.09.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung
    veranstaltung 06.-07.12.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung
    frist 30.05.-29.07.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung
    meldung08.04.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung
    meldung31.07.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung

    Vorhaben 20: Untersuchungsrahmen für Abschnitt Kupferzell – Großgartach

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 12.06.-13.07.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 20, Abschnitt 3

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung31.03.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung

    Start des Planfeststellungsverfahrens für Vorhaben 20, Abschnitt Kupferzell – Großgartach

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