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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel
Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen
Edemissen/Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen/Hessen
Landesgrenze Niedersachsen/Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen (Abschnitt A2)
etwa 8 km | Niedersachsen, Schleswig-Holstein | TenneT

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Abschnitt zwischen dem Punkt nördlich der B 431 in der Gemeinde Wewelsfleth (Schleswig-Holstein) und dem Punkt Schinkelweg in der Gemeinde Wischhafen (Niedersachsen) ist Teil des Vorhabens 3. Sein Trassenkorridor wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Brunsbüttel – Scheeßel festgelegt.
Der Abschnitt beginnt nördlich der B 431 auf dem Gebiet der Gemeinde Wewelsfleth. Die vorgeschlagene Trasse verläuft in südöstlicher Richtung und schwenkt bei Hollerwettern nach Südwesten, um die Elbe zu queren. Die vorgeschlagene Trasse trifft nördlich von Wischhafen wieder auf Land. Der Abschnitt endet am Schinkelweg in der Gemeinde Wischhafen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen, Schleswig-Holstein |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 8 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 25. Februar 2021
Der Vorhabenträger TenneT hat am 17. Februar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 41 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 8 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Anlage 2 | Typenpläne (zip, 2 MB)
Anlage 3 | Artengruppensteckbriefe (pdf, 1 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 25. März 2020 in Brunsbüttel vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern und alle relevanten Belange ermitteln zu können, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 17. Juli 2020 abgegeben werden. Die Gelegenheit zur Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 11. September 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegen hat.
Die Bundesnetzagentur erwartet die Unterlagen im vierten Quartal 2021.