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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel
Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen
Edemissen/Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen/Hessen
Landesgrenze Niedersachsen/Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel (Abschnitt A4)
etwa 37 km | Niedersachsen | TenneT

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Abschnitt zwischen der Grenze der Landkreise Stade und Rotenburg (Wümme) und der B 75 südlich der Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel liegt vollständig in Niedersachsen. Er ist Teil des Vorhabens 3. Sein Trassenkorridor wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Brunsbüttel – Scheeßel festgelegt.
Der Abschnitt beginnt am Abschnittspunkt an der Grenze der Landkreise Stade und Rotenburg (Wümme). Die vorgeschlagene Trasse verläuft zunächst Richtung Farven und weiter nach Anderlingen. Von dort verläuft sie in südlicher Richtung bis Heeslingen. Die Trasse umgeht den Ort Heeslingen östlich und geht weiter in Richtung A 1 in südöstlicher Richtung und quert diese östlich von Elsdorf.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 37 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 25. Februar 2021
Der Vorhabenträger TenneT hat am 30. April 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 61 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 11 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 42 MB)
Anlage 2 | Typenpläne (zip, 3 MB)
Anlage 3 | Artengruppensteckbriefe (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungs-gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 17. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A4 (pdf, 66 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. September 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat. Die Bundesnetzagentur erwartet die Unterlagen im vierten Quartal 2021.