Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg (Abschnitt E1)

    70 km | Bayern | TransnetBW

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ2 2025


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde in den Bundes­fachplanungs­verfahren für die damaligen Abschnitte Gerstungen – Arnstein und Arnstein – Großgartach festgelegt.

    Der Abschnitt beginnt in Oerlen­bach an der Grenze zwischen den Land­kreisen Schwein­furt und Bad Kissingen. Von dort verläuft er zunächst nach Westen und weiter in süd­westliche Richtung, um dann das Gemeinde­gebiet von Arnstein und Thüngen im Land­kreis Main-Spessart zu durch­queren. Bei Wasser­losen wird die die Auto­bahn 7 gekreuzt. Östlich von Thüngen passiert der Abschnitt Retz­stadt im Osten und Süd­osten. Im weiteren Verlauf quert er im Norden von Thüngers­heim den Main. Er führt im Anschluss nördlich und westlich um die Gemeinde Leinach im Land­kreis Würzburg. Die Gemeinden Uettingen und Helm­stadt werden passiert und die Auto­bahn 3 unterquert. Der Verlauf führt anschließend nach Süd­osten, um Altertheim bis zum Abschnitts­ende an der Landes­grenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg zu umgehen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    70 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 27. Juni 2025

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 12. November 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 15. Januar 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 25. Februar 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 15. Dezember 2023 den bear­beiteten Plan und die angefor­derten Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netzagentur hat deren Vollständig­keit am 18. Januar 2024 bestätigt.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 5. Februar bis zum 4. April 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 19. September 2024 in Veitshöchheim.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 30. April 2025 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 70,2 km lang und beginnt an der Landkreis­grenze zwischen Schweinfurt und Bad Kissingen. Von dort führt sie an die Landes­grenze zwischen Bayern und Baden-Württem­berg. Die Bundes­netz­agentur hat die Trasse in der beantragten Form genehmigt.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger TransnetBW hat verschiedene Anträge gestellt, um in Teilen mit dem Bau des Vorhabens zu beginnen. Diese umfassen die folgenden Maßnahmen:

    • Bauvorbereitende Maßnahmen

      Die Bundesnetzagentur hat am 29. November 2024 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Der Vorhabenträger darf mit bauvorbereitenden Maßnahmen auf den Gebieten von Altertheim, Arnstein, Leinach, Oerlenbach, Ramsthal, Retzstadt, Thüngersheim, Uettingen, Wasserlosen und Zellingen beginnen. Die Genehmigung umfasst vorbereitenden Aktivitäten der Gehölzrodung auf Arbeits- und Logistikflächen, Anlage strukturreicher Waldränder und Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz von Röhrichtbrütern.

      Die Bundesnetzagentur hat am 14. Februar 2025 einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Vorhaben­träger darf mit weiteren bau­vorbereitenden Maßnahmen auf den Gebieten von Arnstein und Wasser­losen beginnen. Die Genehmigung umfasst weitere vorbereitende Aktivitäten der Gehölz­rodung auf Arbeits- und Logistikflächen.

    • HDD (Horizontal­spül­bohrung) Aalbach

      Mit der etwa 642 m langen Maßnahme soll eine Querung der Würzburger Bundes­straße 8 und des Aalbachs sowie umliegender Straßen und Wege nord­östlich von Uettingen in der Gemarkung Uettingen erfolgen. Zudem hat der Vorhaben­träger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässer­benutzung beantragt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 17. Januar 2025 genehmigt.

    • Offene Querung der B26n

      Mit der etwa 600 m langen Maßnahme soll eine Querung der geplanten Bundes­straße 26n sowie umliegender Felder in offener Bau­weise nord­westlich von Arnstein in der Gemarkung Arnstein erfolgen. Diese vor­gezogene Bau­maßnahme ermöglicht die in naher Zukunft erstellte B 26n noch vor deren Fertigstellung zu queren. Hierdurch werden erheblich Mehr­kosten und ein hoher Zeit­aufwand vermieden. Zudem hat der Vorhaben­träger in diesem Zusammen­hang die vorzeitige Gewässer­benutzung beantragt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 17. Januar 2025 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung30.04.2025
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    veranstaltung 19.09.2024
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    meldung05.02.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C2 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    frist 05.02.-04.04.2024
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    meldung15.12.2023
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    meldung28.01.2021
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung

    Untersuchungsrahmen für Abschnitt E1 festgelegt

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    frist 24.11.2020-15.01.2021
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 3, Abschnitt E1

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    meldung12.11.2020
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung

    Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt E1 eingegangen

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