Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg (Abschnitt E1)
70 km | Bayern | TransnetBW

Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde in den Bundesfachplanungsverfahren für die damaligen Abschnitte Gerstungen – Arnstein und Arnstein – Großgartach festgelegt.
Der Abschnitt beginnt in Oerlenbach an der Grenze zwischen den Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen. Von dort verläuft er zunächst nach Westen und weiter in südwestliche Richtung, um dann das Gemeindegebiet von Arnstein und Thüngen im Landkreis Main-Spessart zu durchqueren. Bei Wasserlosen wird die die Autobahn 7 gekreuzt. Östlich von Thüngen passiert der Abschnitt Retzstadt im Osten und Südosten. Im weiteren Verlauf quert er im Norden von Thüngersheim den Main. Er führt im Anschluss nördlich und westlich um die Gemeinde Leinach im Landkreis Würzburg. Die Gemeinden Uettingen und Helmstadt werden passiert und die Autobahn 3 unterquert. Der Verlauf führt anschließend nach Südosten, um Altertheim bis zum Abschnittsende an der Landesgrenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg zu umgehen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 70 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 27. Juni 2025
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 12. November 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 70 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 22 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 31 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 2 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 7 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 15. Januar 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 3, Abschnitt E1 (pdf, 59 KB)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 25. Februar 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 15. Dezember 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 18. Januar 2024 bestätigt.
Gesamtdownload (vollständiger Unterlagensatz) (zip, 9 GB)
Teil A | Erläuterungsbericht (zip, 19 MB)
Teil B | Alternativen (zip, 19 MB)
Teil C | Technik und Trassierung, Teil 1 (zip, 88 MB)
Teil C | Technik und Trassierung, Teil 2 (zip, 291 MB)
Teil D | Rechtserwerb (zip, 89 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 177 MB)
Teil F | UVP-Bericht, Teil 1 (zip, 265 MB)
Teil F | UVP-Bericht, Teil 2 (zip, 522 MB)
Teil F | UVP-Bericht, Teil 3 (zip, 234 MB)
Teil G | Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 74 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 5 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 279 MB)
Teil J | Fachbeitrag zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 19 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 227 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 1 (zip, 775 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 2 (zip, 683 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 3 (zip, 1,2 GB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 4 (zip, 1,8 GB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 5 (zip, 417 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen, Teil 6 (zip, 788 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 5. Februar bis zum 4. April 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 3, Abschnitt E1 (05.02.-04.04.2024)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 19. September 2024 in Veitshöchheim.
Erörterungstermin Vorhaben 3 (SuedLink), Abschnitt E1 (19.09.2024, Veitshöchheim)
Die Bundesnetzagentur hat am 30. April 2025 den Plan festgestellt. Die Trasse ist rund 70,2 km lang und beginnt an der Landkreisgrenze zwischen Schweinfurt und Bad Kissingen. Von dort führt sie an die Landesgrenze zwischen Bayern und Baden-Württemberg. Die Bundesnetzagentur hat die Trasse in der beantragten Form genehmigt.
Bekanntmachung Erlass Planfeststellungsbeschluss gemäß § 24 NABEG (pdf, 99 KB)
Planfeststellungsbeschluss (pdf, 11 MB)
Anhang 1 | Baulärm (pdf, 542 KB)
Anhang 2 | Denkmalschutz (pdf, 4 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 366 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 110 MB)
Vorzeitiger Baubeginn
Der Vorhabenträger TransnetBW hat verschiedene Anträge gestellt, um in Teilen mit dem Bau des Vorhabens zu beginnen. Diese umfassen die folgenden Maßnahmen:
Bauvorbereitende Maßnahmen
Die Bundesnetzagentur hat am 29. November 2024 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Der Vorhabenträger darf mit bauvorbereitenden Maßnahmen auf den Gebieten von Altertheim, Arnstein, Leinach, Oerlenbach, Ramsthal, Retzstadt, Thüngersheim, Uettingen, Wasserlosen und Zellingen beginnen. Die Genehmigung umfasst vorbereitenden Aktivitäten der Gehölzrodung auf Arbeits- und Logistikflächen, Anlage strukturreicher Waldränder und Vergrämungsmaßnahmen zum Schutz von Röhrichtbrütern.
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Februar 2025 einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Der Vorhabenträger darf mit weiteren bauvorbereitenden Maßnahmen auf den Gebieten von Arnstein und Wasserlosen beginnen. Die Genehmigung umfasst weitere vorbereitende Aktivitäten der Gehölzrodung auf Arbeits- und Logistikflächen.
HDD (Horizontalspülbohrung) Aalbach
Mit der etwa 642 m langen Maßnahme soll eine Querung der Würzburger Bundesstraße 8 und des Aalbachs sowie umliegender Straßen und Wege nordöstlich von Uettingen in der Gemarkung Uettingen erfolgen. Zudem hat der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässerbenutzung beantragt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 17. Januar 2025 genehmigt.
Offene Querung der B26n
Mit der etwa 600 m langen Maßnahme soll eine Querung der geplanten Bundesstraße 26n sowie umliegender Felder in offener Bauweise nordwestlich von Arnstein in der Gemarkung Arnstein erfolgen. Diese vorgezogene Baumaßnahme ermöglicht die in naher Zukunft erstellte B 26n noch vor deren Fertigstellung zu queren. Hierdurch werden erheblich Mehrkosten und ein hoher Zeitaufwand vermieden. Zudem hat der Vorhabenträger in diesem Zusammenhang die vorzeitige Gewässerbenutzung beantragt. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 17. Januar 2025 genehmigt.