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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth (Abschnitt A1)

    etwa 14 km | Schleswig-Holstein | TenneT

    Planfeststellung
    seit Q1 2020


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Bruns­büttel – Scheeßel fest­gelegt. Er beginnt am Netz­verknüpfungs­punkt beim Umspann­werk Bruns­büttel und verläuft zunächst in östlicher Richtung auf dem Gebiet der Stadt Bruns­büttel und der Gemeinde Büttel bis Sankt Margarethen. Die vorgeschlagene Trasse passiert Sankt Margarethen nördlich und verläuft weiter in östlicher Richtung bis Sieth­wende. Dort schwenkt die vorgeschlagene Trasse nach Süden in Richtung Brokdorf. Der Abschnitt endet nördlich der Bundes­straße 431 in der Gemeinde Wewels­fleth, westlich von Großwisch.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Schleswig-Holstein

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 14 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 8. November 2024

    Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 24. März 2020 in Bruns­büttel vorgesehene Antrags­konferenz nicht statt­finden. Um das Verfahren nicht zu verzögern, hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme gegeben. Bis zum 17. Juli 2020 konnten zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung­nahmen abgegeben werden. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 11. September 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 19. Februar bis zum 18. April 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Der Vorhaben­träger hat am 11. September 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Die Plan­änderung resultiert aus den Ergebnissen des Beteiligungs­verfahrens. Sie sieht Änderungen bei der Kompensation in Form der Ergänzung weiterer Öko­konten sowie Korrekturen in der Bilanzierung vor. Weitere Anpassungen beziehen sich auf Fehler­korrekturen, redaktionelle Änderungen, Konkretisierungen und Ergänzung von Erläuterungen, etwa bei den Ausführungen zum Hoch­wasser­schutz und Über­schwemmungs­gebieten.

    Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellung­nahme beziehungs­weise Ein­wendung informiert.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 29. Oktober 2024 in Brunsbüttel.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 29.10.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A1
    Planfeststellung
    frist 19.02.-18.04.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A1
    Planfeststellung
    meldung29.12.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A1
    Planfeststellung
    frist 17.06.-17.07.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A1
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A1

    zur Verfahrens-Detailseite Vorhaben 3

    zur Verfahrens-Detailseite Vorhaben 4

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