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Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek/Scheeßel
Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen
Edemissen/Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen/Hessen
Landesgrenze Niedersachsen/Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen/Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen/Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen
Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg
Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth (Abschnitt A1)
etwa 14 km | Schleswig-Holstein | TenneT

Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Abschnitt zwischen dem Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel und dem Punkt nördlich der B 431 in der Gemeinde Wewelsfleth liegt vollständig in Schleswig-Holstein. Er ist Teil des Vorhabens 3. Sein Trassenkorridor wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Brunsbüttel – Scheeßel festgelegt.
Der Abschnitt beginnt am Netzverknüpfungspunkt bei dem Umspannwerk Brunsbüttel und verläuft zunächst in östlicher Richtung auf dem Gebiet der Stadt Brunsbüttel und der Gemeinde Büttel bis Sankt Margarethen. Die vorgeschlagene Trasse passiert Sankt Margarethen nördlich und verläuft weiter in östlicher Richtung bis Siethwende. Dort schwenkt die vorgeschlagene Trasse nach Süden in Richtung Brokdorf. Der Abschnitt endet nördlich der B 431, westlich von Großwisch.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Schleswig-Holstein |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | etwa 14 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 25. Februar 2021
Der Vorhabenträger TenneT hat am 17. Februar 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 44 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 8 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Anlage 2 | Typenpläne (zip, 2 MB)
Anlage 3 | Artengruppensteckbriefe (pdf, 2 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die für den 24. März 2020 in Brunsbüttel vorgesehene Antragskonferenz nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern und alle relevanten Belange ermitteln zu können, hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen konnten bis zum 17. Juli 2020 abgegeben werden. Die Gelegenheit zur Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Der Vorhabenträger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 11. September 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegen hat.
Die Bundesnetzagentur erwartet die Unterlagen im vierten Quartal 2021.