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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen (Abschnitt B3)

    etwa 56 km | Niedersachsen | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q2 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Scheeßel – Bad Ganders­heim / Seesen fest­gelegt. Die Vorschlags­trasse beginnt im Landkreis Hildes­heim nordwestlich von Elze. Sie verläuft dann süd­östlich in Richtung Alfeld (Leine), passiert die Ortschaft Brunkensen östlich sowie die Ort­schaften Warzen und Gerzen westlich. Der Trassen­vorschlag verläuft ab Delligsen in Richtung Freden (Leine), umgeht die Siedlungsbereiche von Freden süd­westlich und tritt in den Landkreis Northeim ein. Die vorge­schlagene Trasse verläuft dann in der Leineaue. Sie passiert Einbeck-Erzhausen, verläuft dann zwischen Einbeck-Greene und Einbeck-Kreiensen und verschwenkt dann weiter entlang der Leine nach Süden und schließlich in südwest­licher Richtung. Die Vorschlags­trasse verläuft zwischen der Kernstadt von Einbeck und dem Ortsteil Salzderhelden, wo auch eine klein­räumige alternative Trassierung beantragt wurde. Zwischen Einbeck-Odagsen und Einbeck-Immensen ist von dem Vorhabenträger ebenfalls eine alter­native Trassierungs­möglichkeit aufgezeigt worden. Der Abschnitt endet zwischen Einbeck-Edemissen und Einbeck-Strodthagen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 56 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 11. Oktober 2024

    Der Vorhabenträger TransnetBW hat für den Abschnitt am 12. Mai 2021 einen Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 16. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 7. September 2021 einen Untersuchung­srahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum ein­gereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 15. April bis zum 14. Juni 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 15.04.-14.06.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
    Planfeststellung
    meldung15.02.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
    Planfeststellung
    meldung07.09.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
    Planfeststellung
    frist 19.06.-16.07.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
    Planfeststellung
    meldung14.05.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B3
    Planfeststellung

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