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Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West
Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West
Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)
Wilster – Scheeßel (Abschnitt A)
etwa 96 km | Niedersachsen, Schleswig-Holstein | TenneT; TransnetBW
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor bildet über weite Teile eine gemeinsame Stammstrecke mit dem Abschnitt A des Vorhabens 3. Er beginnt am Netzverknüpfungspunkt Wilster im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein). Von dort verläuft er in südlicher Richtung durch Dammfleth und umgeht die Siedlungsbereiche von Brokdorf, um westlich von Wewelsfleth die Elbe zu queren. Mit der Elbquerung passiert der Trassenkorridor die Landesgrenze zu Niedersachsen und trifft südlich von Freiburg (Elbe) wieder auf Land. Er verläuft weiter in südlicher Richtung, passiert Wischhafen westlich und setzt sich fort in südwestlicher beziehungsweise südlicher Richtung bis nordöstlich von Großenwörden. Von dort folgt der festgelegte Trassenkorridor einer südsüdöstlichen Richtung bis in den Raum nordöstlich von Burweg. Weiterhin passiert der Korridor Himmelpforten im Westen und Oldendorf im Osten und verläuft weiter bis in den Bereich nordöstlich von Mulsum. Von dort aus verläuft er überwiegend in südlicher Richtung, westlich vorbei an Kutenholz und Farven bis in den Raum nordöstlich von Heeslingen und südlich von Boitzen. Schließlich passiert der Trassenkorridor Heeslingen in einem Bogen östlich und verläuft in Südostrichtung bis nach Scheeßel.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen, Schleswig-Holstein |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 96 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 8. November 2024
Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW haben am 13. April 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 17 MB)
Karte 1: Typenpläne (zip, 4 MB)
Karten 2-3: Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Karten 4-25: Themenkarten (zip, 821 MB)
Karten 26-37: Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 367 MB)
Karten 38-45: Trassenkorridorfindung und -analyse (zip, 132 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 20. Juni 2017 in Verden und am 27. Juni in Hamburg Antragskonferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf den Antragskonferenzen wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt A) (20.06.2017, Verden)
Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt A) (27.06.2017, Hamburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenzen hat die Bundesnetzagentur am 11. Dezember 2017 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die die Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen haben.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 573 KB)
Weitere Alternativen
Bei den Antragskonferenzen wurden weitere alternative Trassenkorridore vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hat den Vorhabenträgern aufgegeben, die im Untersuchungsrahmen genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen wurden in das weitere Bundesfachplanungsverfahren aufgenommen.
Ergebnisse der Grobprüfungen von alternativen Trassenkorridorvorschlägen (pdf, 7 MB)
Anpassungen
Die Vorhabenträger haben bei vertiefenden Prüfungen festgestellt, dass sie manche der zu untersuchenden Trassenkorridore in geringem Umfang modifizieren müssen. Diese Anpassungen haben sie der Bundesnetzagentur angezeigt.
Anpassungen von Trassenkorridoren in den Abschnitten A der Vorhaben 3 und 4 BBPlG (pdf, 2 MB)
Die Vorhabenträger haben am 15. März 2019 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Erläuterungsbericht, Anlagen) (zip, 1,80 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 306 KB)
1. Erläuterungsbericht (zip, 23 MB)
2. Technische Beschreibung des Vorhabens (zip, 32 MB)
3. Raumverträglichkeitsstudie (zip, 209 MB)
4.1 Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (zip, 9 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 1-3 (zip, 619 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 4-6 (zip, 479 MB)
4.1 Anlagen Umweltbericht 7-8 (zip, 196 MB)
4.2 Untersuchungen zur Natura-2000-Verträglichkeit (zip, 45 MB)
4.3 Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 4 MB)
4.4 Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 48 MB)
5. Einschätzen der Betroffenheit der sonstigen öffentlichen und privaten Belange (zip, 2 MB)
6. Fachbeitrag zur Prognose der wasserrechtlichen Zulässigkeit (zip, 72 MB)
7. Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (zip, 87 MB)
8. Planung Gesamtvorhaben (zip, 21 MB)
9. Abkürzungs-, Quellen- und Literaturverzeichnis, Glossar (zip, 2 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 25. April bis zum 24. Mai 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 24. Juni 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei nichtöffentlichen Erörterungsterminen die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Die Erörterungstermine waren am 20. und 21. August 2019 in Hamburg und am 27. und 28. August in Mulmshorn.
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A (20.-21.08.2019, Hamburg)
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A (27.-28.08.2019, Mulmshorn)
Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und der Erörterungstermine sind der Bundesnetzagentur neue Erkenntnisse zu bereits untersuchten und noch nicht untersuchten Belangen zugetragen worden. Um ihr eine sachgerechte Beurteilung für die Entscheidung über einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor zu ermöglichen, hat die Bundesnetzagentur die Vorhabenträger aufgefordert, die entsprechenden Sachverhalte einer Einschätzung zu unterziehen.
Prüfauftrag Abschnitt A – TenneT (pdf, 90 KB)
Prüfauftrag Abschnitt A – TransnetBW (pdf, 91 KB)
Prüfauftrag Abschnitt A – Einschätzung Vorhabenträger (pdf, 352 KB)
Darüber hinaus haben die Beteiligten weitere alternative Trassenkorridore vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hat den Vorhabenträgern aufgegeben, die in den jeweiligen Schreiben genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Im Ergebnis kommt die Alternative Burweg (Trassenkorridorsegment 402) ernsthaft in Betracht.
Grobprüfungen Abschnitt A – TenneT (pdf, 96 KB)
Grobprüfungen Abschnitt A – TransnetBW (pdf, 97 KB)
Grobprüfungen Abschnitt A – Einschätzung Vorhabenträger (pdf, 9 MB)
Trassenkorridorsegment 402
Die Bundesnetzagentur hat den Vorhabenträgern die Prüfung des Trassenkorridorsegments 402 bei Burweg (Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten) aufgegeben. Im Ergebnis stellen die Vorhabenträger fest, dass diese Alternative vorzugswürdig ist. Die Bundesnetzagentur hat sie in der Entscheidung über die Bundesfachplanung daher in den festgelegten Trassenkorridor aufgenommen.
Die Bundesnetzagentur hat am 31. Januar 2020 einen 96 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 4 MB)
Anlage 1 (Länderübergangspunkt Schleswig-Holstein – Niedersachsen) (pdf, 1 MB)
Anlage 2 (Geradlinigkeit zwischen den Netzverknüpfungspunkten) (pdf, 1 MB)
Anlage 3 (Überwachungskonzept erhebliche Umweltauswirkungen) (pdf, 363 KB)
Antrag auf Änderung
Der Vorhabenträger TenneT hat am 31. August 2023 beantragt, die Bundesfachplanungsentscheidung vom 31. Januar 2020 im Bereich Wilster abzuändern. TransnetBW hat unter Bezugnahme auf diesen Antrag mit Schreiben vom 30. August 2023 dieser Antragstellung auf geringfügige Änderung zugestimmt. Da die Änderung der Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird, kann auf eine Antragskonferenz sowie auf die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden.
Antrag auf Änderung der Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren (pdf, 2 MB)
SUP-Vorprüfung
Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass die beantragte Änderung keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungsverfahren nach § 43 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist daher nicht erforderlich.
Feststellung über die SUP-Pflicht sowie Zusammenfassung und Ergebnis der Vorprüfung (pdf, 202 KB)
Veröffentlichung der Entscheidung
Die Bundesnetzagentur hat mit der Entscheidung vom 30. November 2023 den durch die Bundesfachplanungsentscheidung vom 31. Januar 2020 festgelegten Trassenkorridor geringfügig geändert. Nordwestlich von Wilster wird der festgelegte Trassenkorridor geringfügig erweitert. Die Trassenkorridorerweiterung erfolgt in nördliche Richtung auf einer Länge von minimal etwa 12 m (östlicher Korridorrand) bis maximal etwa 580 m (westlicher Korridorrand). Der festgelegte Korridor im Änderungsbereich ist im Benehmen mit der zuständigen Landesbehörde raumverträglich. Die Entscheidung im vereinfachten Verfahren ist für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren verbindlich.
Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 11 NABEG (pdf, 848 KB)
Bekanntmachung zur Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung (pdf, 79 KB)
Die Bundesnetzagentur hat folgende Veränderungssperren aufgehoben:
Aufhebung Veränderungssperre Gemarkungen Wischhafen und Freiburg (Elbe) (pdf, 137 KB)
Aufhebung der Veränderungssperre Gemarkung Wewelsfleth (pdf, 136 KB)