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Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West
Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West
Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)
Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen (Abschnitt C)
etwa 112 km | Hessen, Niedersachsen, Thüringen | TenneT; TransnetBW
Verlauf
Der festgelegte Trassenkorridor bildet eine gemeinsame Stammstrecke mit dem Abschnitt C des Vorhabens 3. Er beginnt bei Edemissen-Strodthagen südlich von Einbeck und verläuft von dort nach Süden. Auf Höhe Göttingen verschwenkt er über eine im Verfahren vorgeschlagene Alternative in westliche Richtung. Vor der Ortschaft Knutbühren knickt er in südliche Richtung ab. Bei Friedland überquert der Trassenkorridor die niedersächsisch-hessische Landesgrenze. Südlich von Witzenhausen folgt er dem Werratal und verläuft östlich an Bad Sooden-Allendorf vorbei. Westlich von Eschwege wird eine im Verfahren vorgeschlagene kleinräumige Verschwenkung genutzt. In der Folge verläuft der Trassenkorridor in südöstliche Richtung durch den Ringgau. Die Ortslage Netra wird entsprechend einer im Verfahren vorgeschlagenen Verschwenkung südlich umgangen. Weiterhin verläuft der Trassenkorridor von Rittmannshausen aus südwärts und über die Landesgrenze bei Herleshausen bis Gerstungen-Unterellen in Thüringen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Hessen, Niedersachsen, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 112 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 8. November 2024
Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW haben am 24. März 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 18 MB)
Karte 1: Typenpläne (zip, 4 MB)
Karten 2-3: Übersichtskarten (zip, 28 MB)
Karten 4-25: Themenkarten (zip, 821 MB)
Karten 26-37: Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 367 MB)
Karten 38-45: Trassenkorridorfindung und -analyse (zip, 132 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 30. Mai 2017 in Gotha, am 7. Juni in Osterode und am 8. Juni in Bad Hersfeld Antragskonferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhabenträgern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf den Antragskonferenzen wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt C) (30.05.2017, Gotha)
Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt C) (07.06.2017, Osterode am Harz)
Antragskonferenz Vorhaben 3 und 4 (Abschnitt C) (08.06.2017, Bad Hersfeld)
Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung in zwei Teilen festgelegt.
Teil 1: Thüringer Vorschlag
Der erste Teil des Untersuchungsrahmens bezieht sich ausschließlich auf die Prüfung eines räumlichen Alternativvorschlags, den der Freistaat Thüringen in den Antragskonferenzen in Ilmenau und Gotha unterbreitet hat. In Anlehnung an die Ausführungen unter Ziffer 3.1 des Positionspapiers für Unterlagen nach § 8 NABEG hat die Bundesnetzagentur den Vorhabenträgern am 3. August 2017 eine Grobprüfung dieses Vorschlags aufgegeben. Die Vorhabenträger haben ein entsprechendes Gutachten erstellen lassen und dieses am 6. Dezember 2017 eingereicht. Die Bundesnetzagentur kommt nach sorgfältiger Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Alternativvorschlag des Freistaates Thüringen nicht ernsthaft in Betracht kommt, da er eine deutlich höhere Anzahl an Konfliktstellen aufweist. Daher wird er im weitergehenden Verfahren nicht berücksichtigt.
Prüfvermerk zur Grobprüfung des Thüringer Vorschlags (pdf, 426 KB)
Untersuchungsrahmen, Teil 1: Grobprüfung des Vorschlags des Freistaates Thüringen (pdf, 401 KB)
Karte mit Segmentierung des Vorschlags des Freistaates Thüringen (pdf, 8 MB)
Gutachten: Grobprüfung des Vorschlags des Freistaates Thüringen (pdf, 12 MB)
Teil 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens
Am 8. November 2017 hat die Bundesnetzagentur den zweiten Teil des Untersuchungsrahmens festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Teil 2: Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 516 KB)
Ergänzung zu den Untersuchungsrahmen der Vorhaben 3 und 4, Abschnitte B und C (pdf, 229 KB)
Weitere Alternativen
Bei den Antragskonferenzen wurden weitere alternative Trassenkorridore vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hat den Vorhabenträgern aufgegeben, die im Untersuchungsrahmen genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen wurden in das weitere Bundesfachplanungsverfahren aufgenommen.
Ergebnisse der Grobprüfungen von alternativen Trassenkorridorvorschlägen (pdf, 4 MB)
Anpassungen
Die Vorhabenträger haben bei vertiefenden Prüfungen festgestellt, dass sie manche der zu untersuchenden Trassenkorridore in geringem Umfang modifizieren müssen. Diese Anpassungen haben sie der Bundesnetzagentur angezeigt.
Anpassungen von Trassenkorridoren in den Abschnitten C der Vorhaben 3 und 4 BBPlG (pdf, 2 MB)
Die Vorhabenträger haben am 8. März 2019 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 8. April bis zum 7. Mai 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 7. Juni 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei nichtöffentlichen Erörterungsterminen die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermine waren am 13. bis 15. August 2019 in Rotenburg an der Fulda, am 20. und 21. August in Gotha und am 27. und 28. August in Einbeck.
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C (13.-15.08.2019, Rotenburg (Fulda))
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C (20.-21.08.2019, Gotha)
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C (27.-28.08.2019, Einbeck)
Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und der Erörterungstermine sind der Bundesnetzagentur neue Erkenntnisse zu bereits untersuchten und noch nicht untersuchten Belangen zugetragen worden. Sie hat die Vorhabenträger aufgefordert, die entsprechenden Sachverhalte einer Einschätzung zu unterziehen. Die Vorhabenträger haben diesen Prüfauftrag abgearbeitet und die Ergebnisse in den folgenden Dokumenten festgehalten. Die Einschätzungen wurden von der Bundesnetzagentur geprüft und bei der Entscheidung über einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor berücksichtigt.
Prüfauftrag Abschnitt C (pdf, 58 KB)
Machbarkeitsstudie Bad Sooden – Allendorf (zip, 276 MB)
Überprüfung von Hinweisen (zip, 6 MB)
Prüfung Wasserschutzgebiete (pdf, 3 MB)
Darüber hinaus haben die Beteiligten weitere Hinweise und Alternativvorschläge eingereicht, aus denen die Bundesnetzagentur Prüfaufträge für den Vorhabenträger abgeleitet hat. Die Vorhabenträger haben daraufhin für verschiedene ernsthaft in Betracht kommende Alternativen Unterlagen erstellt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore erforderlich sind.
Trassenkorridorsegment 441
Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassenkorridorsegment 441 liegt auf dem Gebiet des Landkreises Northeim. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 16. April 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 13. Juli bis zum 7. August 2020 äußern.
Trassenkorridorsegment 441 (Prüfung) (pdf, 2 MB)
Trassenkorridorsegment 441 (Anhang 1) (pdf, 1 MB)
Trassenkorridorsegment 441 (Anlagen) (zip, 68 MB)
Bekanntmachung zur Alternative Trassenkorridorsegment 441 (Landkreis Northeim) (pdf, 551 KB)
Trassenkorridorsegment 442
Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassenkorridorsegment 442 verläuft westlich von Göttingen. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 16. April 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 PlanSiG statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 13. Juli bis zum 7. August 2020 äußern.
Trassenkorridorsegment 442 (Prüfung) (pdf, 808 KB)
Trassenkorridorsegment 442 (Anhang 1) (pdf, 2 MB)
Trassenkorridorsegment 442 (Anlagen) (zip, 69 MB)
Bekanntmachung zur Alternative Trassenkorridorsegment 442 (westlich Göttingen) (pdf, 587 KB)
Trassenkorridorsegment 448
Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassenkorridorsegment 448 verläuft auf dem Gebiet der Gemeinde Meißner und der Stadt Eschwege. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 23. April 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 PlanSiG statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 29. Juni bis zum 24. Juli 2020 äußern.
Alternative Trassenkorridorsegment 448 (Prüfung) (pdf, 963 KB)
Alternative Trassenkorridorsegment 448 (Anhang 1) (pdf, 564 KB)
Alternative Trassenkorridorsegment 448 (Anlagen) (zip, 67 MB)
Trassenkorridorsegment 451
Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassenkorridorsegment 451 liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Ringgau. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 23. April 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur gemäß § 5 PlanSiG statt eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 29. Juni bis zum 24. Juli 2020 äußern.
Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Prüfung) (pdf, 815 KB)
Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Anhang 1) (pdf, 556 KB)
Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Anhang 2) (pdf, 531 KB)
Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Anhang 3) (pdf, 762 KB)
Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Anlagen) (zip, 67 MB)
Bekanntmachung zur Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Gemeinde Ringgau) (pdf, 549 KB)
Die Bundesnetzagentur hat am 30. November 2020 einen rund 112 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 6 MB)
Anlage 1a (Karte Länderübergangspunkt Friedland) (pdf, 4 MB)
Anlage 1b (Karte Länderübergangspunkt Bad Sooden–Allendorf) (pdf, 5 MB)
Anlage 1c (Karte Länderübergangspunkt Ringgau) (pdf, 4 MB)
Anlage 1d (Karte Länderübergangspunkt Herleshausen) (pdf, 6 MB)
Die Bundesnetzagentur hat folgende Veränderungssperren erlassen.
Veränderungssperre Gemarkung Frauenborn (Gemeinde Herleshausen) (pdf, 7 MB)
Veränderungssperre Bad Sooden - Allendorf 2 (pdf, 3 MB)
Veränderungssperre Gemeinde Wehretal - FFH1 (pdf, 2 MB)
Veränderungssperre Gemeinde Ringgau - FFH2 (pdf, 2 MB)
Veränderungssperre Gemeinde Wehretal - FFH3 (pdf, 2 MB)
Veränderungssperre Bad Sooden - Allendorf (pdf, 4 MB)
Veränderungssperre Moringen (pdf, 2 MB)
Berichtigung der Allgemeinverfügung - Veränderungssperre Moringen (pdf, 91 KB)
Berichtigung der Allgemeinverfügung - Veränderungssperre Gemeinde Ringgau - FFH2 (pdf, 93 KB)