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    Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

    Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)

    Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen (Abschnitt C)

    etwa 112 km | Hessen, Niedersachsen, Thüringen | TenneT; TransnetBW

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2020


    Verlauf

    Der fest­gelegte Trassen­korridor bildet eine gemeinsame Stamm­strecke mit dem Abschnitt C des Vorhabens 3. Er beginnt bei Edemissen-Strodt­hagen südlich von Einbeck und verläuft von dort nach Süden. Auf Höhe Göttingen verschwenkt er über eine im Verfahren vor­geschlagene Alternative in westliche Richtung. Vor der Ort­schaft Knut­bühren knickt er in südliche Richtung ab. Bei Fried­land über­quert der Trassen­korridor die nieder­sächsisch-hessische Landes­grenze. Südlich von Witzen­hausen folgt er dem Werra­tal und verläuft östlich an Bad Sooden-Allen­dorf vorbei. Westlich von Esch­wege wird eine im Verfahren vor­geschlagene klein­räumige Ver­schwenkung genutzt. In der Folge verläuft der Trassen­korridor in süd­östliche Richtung durch den Ring­gau. Die Orts­lage Netra wird ent­sprechend einer im Verfahren vor­geschlagenen Ver­schwenkung südlich umgangen. Weiterhin verläuft der Trassen­korridor von Rittmanns­hausen aus südwärts und über die Landes­grenze bei Herles­hausen bis Gerstungen-Unter­ellen in Thüringen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT
    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen, Niedersachsen, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 112 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 8. November 2024

    Die Vorhaben­träger TenneT und TransnetBW haben am 24. März 2017 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 30. Mai 2017 in Gotha, am 7. Juni in Osterode und am 8. Juni in Bad Hersfeld Antrags­konferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf den Antrags­konferenzen wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Die Bundes­netz­agentur hat den Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung in zwei Teilen festgelegt.

    Teil 1: Thüringer Vorschlag

    Der erste Teil des Unter­suchungs­rahmens bezieht sich aus­schließlich auf die Prüfung eines räumlichen Alternativ­vorschlags, den der Frei­staat Thüringen in den Antrags­konferenzen in Ilmenau und Gotha unter­breitet hat. In Anlehnung an die Aus­führungen unter Ziffer 3.1 des Positions­papiers für Unterlagen nach § 8 NABEG hat die Bundes­netz­agentur den Vorhaben­trägern am 3. August 2017 eine Grob­prüfung dieses Vorschlags aufgegeben. Die Vorhaben­träger haben ein entsprechendes Gut­achten erstellen lassen und dieses am 6. Dezember 2017 eingereicht. Die Bundes­netz­agentur kommt nach sorg­fältiger Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Alternativ­vorschlag des Frei­staates Thüringen nicht ernst­haft in Betracht kommt, da er eine deutlich höhere Anzahl an Konflikt­stellen aufweist. Daher wird er im weiter­gehenden Verfahren nicht berück­sichtigt.

    Teil 2: Festlegung des Untersuchungs­rahmens

    Am 8. November 2017 hat die Bundes­netz­agentur den zweiten Teil des Unter­suchungs­rahmens festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Weitere Alternativen

    Bei den Antrags­konferenzen wurden weitere alternative Trassen­korridore vorgeschlagen. Die Bundes­netz­agentur hat den Vorhaben­trägern aufgegeben, die im Unter­suchungs­rahmen genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Die ernst­haft in Betracht kommenden Alternativen wurden in das weitere Bundes­fachplanungs­verfahren auf­genommen.

    Anpassungen

    Die Vorhaben­träger haben bei vertiefenden Prüfungen festgestellt, dass sie manche der zu unter­suchenden Trassen­korridore in geringem Umfang modifizieren müssen. Diese Anpassungen haben sie der Bundes­netz­agentur angezeigt.

    Die Vorhaben­träger haben am 8. März 2019 die Unter­lagen vorgelegt, die für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung des Abschnitts erforderlich sind.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 8. April bis zum 7. Mai 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 7. Juni 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei nicht­öffentlichen Erörterungs­terminen die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termine waren am 13. bis 15. August 2019 in Rotenburg an der Fulda, am 20. und 21. August in Gotha und am 27. und 28. August in Einbeck.

    Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeits­beteiligung und der Erörterungs­termine sind der Bundes­netz­agentur neue Erkenntnisse zu bereits unter­suchten und noch nicht unter­suchten Belangen zugetragen worden. Sie hat die Vorhaben­träger aufgefordert, die entsprechenden Sach­verhalte einer Einschätzung zu unter­ziehen. Die Vorhaben­träger haben diesen Prüf­auftrag ab­gearbeitet und die Ergebnisse in den folgenden Dokumenten fest­gehalten. Die Ein­schätzungen wurden von der Bundes­netz­agentur geprüft und bei der Entscheidung über einen raum- und umwelt­verträglichen Trassen­korridor berücksichtigt.

    Darüber hinaus haben die Beteiligten weitere Hinweise und Alternativ­vorschläge eingereicht, aus denen die Bundes­netz­agentur Prüf­aufträge für den Vorhaben­träger abgeleitet hat. Die Vorhaben­träger haben daraufhin für verschiedene ernsthaft in Betracht kommende Alternativen Unter­lagen erstellt, die für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore erforderlich sind.

    Trassen­korridor­segment 441

    Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassen­korridor­segment 441 liegt auf dem Gebiet des Land­kreises Northeim. Die Öffentlich­keit hatte bis zum 16. April 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) statt eines Erörterungs­termins eine Online-Konsultation durch­geführt. Teilnahme­berechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nach­beteiligung Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 13. Juli bis zum 7. August 2020 äußern.

    Trassen­korridor­segment 442

    Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassen­korridor­segment 442 verläuft westlich von Göttingen. Die Öffentlich­keit hatte bis zum 16. April 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 5 PlanSiG statt eines Erörterungs­termins eine Online-Konsultation durch­geführt. Teilnahme­berechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nach­beteiligung Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 13. Juli bis zum 7. August 2020 äußern.

    Trassen­korridor­segment 448

    Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassen­korridor­segment 448 verläuft auf dem Gebiet der Gemeinde Meißner und der Stadt Esch­wege. Die Öffentlich­keit hatte bis zum 23. April 2020 die Möglichkeit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 5 PlanSiG statt eines Erörterungs­termins eine Online-Konsultation durch­geführt. Teilnahme­berechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nach­beteiligung Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 29. Juni bis zum 24. Juli 2020 äußern.

    Trassen­korridor­segment 451

    Das ernsthaft in Betracht kommende alternative Trassen­korridor­segment 451 liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Ring­gau. Die Öffentlich­keit hatte bis zum 23. April 2020 die Möglich­keit, sich zu dieser Alternative zu äußern. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur gemäß § 5 PlanSiG statt eines Erörterungs­termins eine Online-Konsultation durch­geführt. Teilnahme­berechtigt waren die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die während der Nach­beteiligung Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Diese konnten sich vom 29. Juni bis zum 24. Juli 2020 äußern.

    Termine und Meldungen

    meldung07.02.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    meldung11.12.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    meldung14.08.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    meldung30.11.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

    Trassenkorridor für Abschnitt C des SuedLink festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 13.07.-07.08.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    frist 13.07.-07.08.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    frist 29.06.-24.07.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    frist 29.06.-24.07.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 27.-28.08.2019
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 20.-21.08.2019
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 13.-15.08.2019
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

    Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C

    Rotenburg (Fulda)

    13. - 15.08.2019

    veranstaltung 08.06.2017
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 07.06.2017
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 30.05.2017
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C
    Bundesfachplanung

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