Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

    Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

    Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) (Abschnitt A3)

    etwa 43 km | Niedersachsen | TenneT

    Planfeststellung
    seit Q2 2020


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Wilster – Scheeßel fest­gelegt. Er beginnt am Schinkelweg in der Gemeinde Wisch­hafen im Land­kreis Stade und verläuft zunächst in südlicher Richtung. Die vor­geschlagene Trasse passiert Wisch­hafen westlich und verläuft bis zum Wolfs­brucher Moor süd­westlich von Neu­land. Dort schwenkt sie nach Süd­westen und verläuft auf dem Gebiet der Gemeinde Osten im Land­kreis Cux­haven. Westlich von Hüll schwenkt sie erneut auf das Gebiet des Land­kreises Stade und setzt sich nörd­lich von Großen­wörden in öst­licher Richtung fort. Die Trasse ver­läuft im An­schluss parallel zur Oste in süd­licher Rich­tung bis Bur­weg und passiert die Gemeinde Bur­weg öst­lich der geplanten Autobahn 20. Sie verläuft in süd­licher Rich­tung bis Olden­dorf, umgeht es östlich und ver­läuft weiter Rich­tung Hagenah. Von dort geht die vor­geschlagene Trasse wei­ter Rich­tung Mulsum, quert die Schwinge und umgeht Mulsum östlich. Danach verläuft sie weiter Rich­tung Kuten­holz, passiert den Ort west­lich und endet am Abschnitts­punkt an der Grenze der Land­kreise Stade und Roten­burg (Wümme).

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 43 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 8. November 2024

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 17. Juli 2020 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­fest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Infor­mationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 30. September 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich vom 25. September bis zum 24. November 2023 äußern. Ein­wendungen konnten per Online­formular, per E-Mail oder schriftlich über­mittelt werden. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterung

    Die Bundesnetzagentur hat am 19. April 2024 nach § 22 Absatz 5 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG zur Verfahrens­beschleunigung im Rahmen ihres Ermessens entschieden, auf das Durchführen eines Erörterungs­termins im Sinne von § 73 Absatz 6 des VwVfG zu verzichten.

    Der Vorhabenträger hat am 21. März 2024 Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen beantragt. Die geänderten Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 21. Mai bis zum 4. Juli 2024 Stellung­nahmen und Einwendungen erheben.

    Weitere Informationen finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung08.11.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A3
    Planfeststellung
    frist 25.09.-24.11.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A3
    Planfeststellung
    meldung01.08.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A3
    Planfeststellung
    meldung30.09.2020
    BBPlG 04 Abschnitt A3 Abschnitt A4
    Planfeststellung

    SuedLink: Untersuchungsrahmen für die Abschnitte A3 und A4 (Vorhaben 4)

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 17.06.-17.07.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A3
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A3

    zur Verfahrens-Detailseite Vorhaben 3

    zur Verfahrens-Detailseite Vorhaben 4

    H2Teilen

    Mastodon