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Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West
Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West
Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover (Abschnitt B1)
etwa 68 km | Niedersachsen | TenneT
Verlauf
Der Trassenkorridor des Abschnitts wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen festgelegt. Er verläuft zunächst im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen. Er beginnt nordöstlich von Scheeßel, umgeht die Gemeinde Scheeßel im Osten und verläuft weiter in Richtung der Gemeinde Brockel. Von dort verläuft der Trassenvorschlag weiter in Richtung Bothel und umgeht die Gemeinde Bothel östlich. Er verläuft weiter westlich der Ortschaften Wittorf und Jeddingen in südlicher Richtung, tritt bei Stellichte in den Landkreis Heidekreis ein, quert die Autobahn 27 westlich von Walsrode, passiert die Ortschaft Kirchboitzen westlich und quert anschließend bei Frankenfeld die Aller. Im Bereich der Samtgemeinde Steimbke verläuft der Trassenvorschlag auf einem kurzen Teilstück im Landkreis Nienburg (Weser), um anschließend wieder in den Heidekreis zurückzukehren. Der Abschnitt endet schließlich westlich von Neustadt am Rübenberge (Stadtteil Stöckendrebber) an der Grenze zwischen dem Heidekreis und der Region Hannover.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 68 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 8. November 2024
Der Vorhabenträger TenneT hat am 15. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 88 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 23 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 52 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 3 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 1 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 11. Juni 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 3. August 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. August 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundes-netzagentur hat deren Vollständigkeit am 4. Oktober 2023 bestätigt.
Der Vorhabenträger hat ergänzende Geodaten für den Abschnitt zur Verfügung gestellt, die auf seiner Website abrufbar sind.
Gesamtinhaltsverzeichnis (pdf, 476 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 75 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung Vorzugstrasse (zip, 21 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 200 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 43 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 85 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 548 GB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsprüfungen (zip, 100 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 5 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 116 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 149 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 252 MB)
Teil L | Gutachten Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 4,68 GB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 23. Oktober bis zum 22. Dezember 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Der Vorhabenträger hat am 12. März 2024 Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen an die Bundesnetzagentur übermittelt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Teil A | Erläuterungsbericht (pdf, 217 KB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 9 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 6 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 40 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 4 MB)
Teil L | Gutachten Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 46 MB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 10. September 2024 in Bad Fallingbostel.
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt B1 (10.09.2024, Bad Fallingbostel)