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    Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

    Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover (Abschnitt B1)

    etwa 68 km | Niedersachsen | TenneT

    Planfeststellung
    seit Q2 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Scheeßel – Bad Gandersheim / Seesen fest­gelegt. Er verläuft zunächst im Land­kreis Roten­burg (Wümme) in Nieder­sachsen. Er beginnt nord­östlich von Scheeßel, umgeht die Gemeinde Scheeßel im Osten und verläuft weiter in Richtung der Gemeinde Brockel. Von dort verläuft der Trassen­vorschlag weiter in Richtung Bothel und umgeht die Gemeinde Bothel östlich. Er verläuft weiter westlich der Ort­schaften Wittorf und Jeddingen in südlicher Richtung, tritt bei Stellichte in den Land­kreis Heide­kreis ein, quert die Autobahn 27 westlich von Walsrode, passiert die Ort­schaft Kirch­boitzen westlich und quert anschließend bei Franken­feld die Aller. Im Bereich der Samt­gemeinde Steimbke verläuft der Trassen­vorschlag auf einem kurzen Teil­stück im Land­kreis Nienburg (Weser), um anschließend wieder in den Heidekreis zurück­zukehren. Der Abschnitt endet schließlich westlich von Neustadt am Rübenberge (Stadt­teil Stöcken­drebber) an der Grenze zwischen dem Heide­kreis und der Region Hannover.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 68 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 8. November 2024

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 11. Juni 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 3. August 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 23. Oktober bis zum 22. Dezember 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Der Vorhabenträger hat am 12. März 2024 Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen an die Bundes­netz­agentur übermittelt. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 10. September 2024 in Bad Fallingbostel.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 10.09.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B1
    Planfeststellung
    frist 23.10.-22.12.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B1
    Planfeststellung
    meldung31.08.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B1
    Planfeststellung
    meldung03.08.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B1
    Planfeststellung
    frist 15.05.-11.06.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B1
    Planfeststellung
    meldung16.04.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt B1
    Planfeststellung

    Planfeststellungs-Anträge für Abschnitt B1 der Vorhaben 3 und 4 eingereicht

    zu den Vorhabenseiten: Vorhaben 3, Vorhaben 4

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