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    Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

    Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen (Abschnitt C1)

    etwa 46 km | Niedersachsen | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q1 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen fest­gelegt. Er beginnt im südlichen Nieder­sachsen auf dem Gebiet der Stadt Ein­beck zwischen den Orts­lagen Edemissen und Strodt­hagen. Der Abschnitt verläuft dann in südlicher Richtung östlich an Moringen und westlich an Nörten-Harden­berg vorbei und quert das Gebiet der Stadt Göttingen westlich der Orts­lagen Hasen­winkel, Hetjers­hausen und Groß Ellers­hausen. Bei Rosdorf wird die Autobahn 7 gequert. In der Folge verläuft der Abschnitt in südlicher Richtung zunächst parallel zur Autobahn 7 und ab Siebolds­hausen in süd­östlicher Richtung bis zur Landes­grenze zwischen Nieder­sachsen und Hessen, welche westlich Fried­land erreicht wird.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 46 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 8. November 2024

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 23. Dezember 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen. Mitte Februar 2021 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 26. März 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 11. Juni 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 15. Januar bis zum 14. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 20. August 2024 in Einbeck.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 20.08.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    frist 15.01.-14.03.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    meldung10.11.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C1
    Planfeststellung
    frist 15.02.-26.03.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C1
    Planfeststellung

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