Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth
Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen
Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)
Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel
B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover
Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim
Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen
Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen
Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern
Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West
Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West
Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)
Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen (Abschnitt C1)
45 km | Niedersachsen | TransnetBW

Verlauf
Die festgelegte Trasse beginnt im südlichen Niedersachsen auf dem Gebiet der Stadt Einbeck zwischen den Ortslagen Edemissen und Strodthagen. Von dort führt sie in südlicher Richtung östlich an Moringen und westlich an Nörten-Hardenberg vorbei. Sie quert das Gebiet der Stadt Göttingen westlich der Ortslagen Hasenwinkel, Hetjershausen und Groß Ellershausen. Bei Rosdorf quert die Leitung die Autobahn 7. Abschließend verläuft der Abschnitt in südlicher Richtung zunächst parallel zur Autobahn 7 und ab Sieboldshausen in südöstlicher Richtung bis zur Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Hessen, welche er westlich von Friedland erreicht.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | 45 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 13. Juni 2025
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 23. Dezember 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Mitte Februar 2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-5) (zip, 88 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (pdf, 14 MB)
Anlage 1: Übersichtskarten (zip, 61 MB)
Anlage 2: Typenpläne (zip, 3 MB)
Anlage 3: Artengruppensteckbriefe (pdf, 4 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 26. März 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 11. Juni 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 10. November 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 12. Dezember 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 8,4 GB)
Daten und Informationen (pdf, 547 KB)
Gesamtinhaltsverzeichnis (pdf, 354 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 13 MB)
Teil B | Alternativen (zip, 8 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 115 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 25 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 274 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 908 MB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 52 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 3 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 191 MB)
Teil J | Fachbeitrag zur EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 54 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 97 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 6,5 GB)
Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 15. Januar bis zum 14. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 20. August 2024 in Einbeck.
Erörterungstermin Vorhaben 3 und 4, Abschnitt C 1 (20.08.2024, Einbeck)
Der Vorhabenträger hat am 13. Dezember 2024 Änderungen des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG beantragt. Die geänderten Unterlagen sind ausschließlich auf dieser Seite veröffentlicht. Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, konnten bis zum 17. März 2025 Stellung nehmen und Einwendungen erheben.
Übersicht der Planänderungen (pdf, 552 KB)
Teil A | Erläuterungsbericht (zip, 53 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 53 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Verzeichnis (zip, 72 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 1,1 GB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 4 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 186 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 34 MB)
Teil L | Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 117 MB)
Teil V | Aktualisierungsband Flora, Fauna und Biotope (zip, 896 KB)
Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Die Bundesnetzagentur hat am 28. Mai 2025 den Plan festgestellt. Die festgelegte Trasse ist rund 45 km lang. Bei Rosdorf, südlich von Göttingen, unterquert die Leitung die ICE-Strecke Hannover - Würzburg und die Autobahn 7.
Der Planfeststellungsbeschluss wird am 27. Juni 2025 an dieser Stelle veröffentlicht.