Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

    Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern (Abschnitt D1)

    etwa 76 km | Bayern, Thüringen | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q1 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Gerstungen – Bergrheinfeld/West fest­gelegt. Er beginnt im Werra­tal bei Herles­hausen, unmittelbar südlich der Landes­grenze zwischen Hessen und Thüringen. Der Korridor verläuft dann in südlicher bis süd­östlicher Richtung an Marksuhl vorbei und erreicht auf Höhe Bad Salzungen wieder das Werra­tal. Diesem folgt er auf der östlichen Tal­seite in Richtung Süden. Zwischen Schwall­ungen und Wasungen wird die Werra gequert. Der weitere Verlauf erfolgt in südlicher Richtung an den Ort­schaften Wahns, Mehmels, Solz, Stepfers­hausen, Betten­hausen, Gleimers­hausen und Haselbach vorbei bis zur Landes­grenze Thüringen/Bayern bei Henneberg. Der Abschnitt endet unmittelbar südlich der Landes­grenze.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 76 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 13. Juni 2025

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 11. Dezember 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Anfang Februar 2021 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 19. März 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 28. Mai 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 24. Juli bis zum 25. September 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 28. Februar 2024 in Bad Salzungen.

    Der Vorhaben­träger hat am 30. Oktober 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG gestellt. Die Plan­änderung resultiert aus den Ergebnissen des Beteiligungs­verfahrens. Sie sieht Änderungen der Bauweise im Bereich des Wasunger Waldes, der Entwässerung der Kabel­abschnitts­station, von Zuwegungen sowie von natur­schutz­fachlichen Maßnahmen und Maßnahmen­flächen vor. Weitere Anpassungen ergeben sich aus der Berücksichtigung von Flur­bereinigungs­verfahren, Kreuzungen mit anderen Leitungen sowie aus aktualisierten Kartierungen.

    Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, konnten vom 20. Januar bis zum 5. März 2025 Stellung nehmen und Einwendungen erheben.

    Weitere Informationen zu den Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Mit Schreiben vom 20. Mai 2025 hat TransnetBW erneut beantragt, den bereits aus­gelegten Plan und die Unterlagen, die nach § 19 Absatz 2 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) aus­zulegen sind, zu ändern. Folgende wesentliche inhaltliche Änderungen wurden beantragt:

    1. Aufnahme von sechs Boden­aufbereitungs­anlagen im Bereich der Baustellen­einrichtungs­flächen
    2. Umplanung einer Zuwegung im Ortsteil Oberellen der Gemeinde Gerstungen
    3. Umplanung der geschlossenen Querung H-D1-39-005 (Bereich Deponie Bettenhausen)
    4. Aufnahme der Zuwegung Z-D1-39-009 in den Unterlagenteil K05 (straßen­rechtliche Genehmigungen)
    5. Neuberechnung der Kompensation in Bayern
    6. Beantragung eines Kahlschlages für einen Waldbestand westlich Wasungen
    7. Redaktionelle Anpassungen der Unterlagen (unter anderem Korrektur von Straßennamen und Streichung von Zuwegungen)

    Betroffene Behörden, Vereinigungen und Dritte, die aufgrund der Änderungen erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, können vom 10. Juni bis zum 23. Juli 2025 Stellungnahmen und Einwendungen erheben.

    Informationen zu den Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Die Bundesnetzagentur hat einen vor­zeitigen Bau­beginn genehmigt.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 28.02.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    frist 24.07.-25.09.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    meldung23.05.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    meldung16.06.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1 Abschnitt D2 Abschnitt D3
    Planfeststellung
    meldung02.06.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    frist 08.02.-19.03.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für die Plan­feststellungs­verfahren der Vorhaben 3 und 4, Abschnitt D1

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung11.12.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung

    Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt D1 sowie D2 eingegangen

    zu den Verfahrens-Detailseiten: Abschnitt 3 D1, Abschnitt 3 D2, Abschnitt 4 D1, Abschnitt 4 D2

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