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    Netzverknüpfungspunkt Wilster – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West

    Konverterstation Bergrheinfeld/West – Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West

    Wilster – Bergrheinfeld/West (SuedLink)

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Konverterstation Bergrheinfeld/West (Abschnitt D2)

    etwa 64 km | Bayern | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q1 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Gerstungen – Bergrheinfeld/West fest­gelegt. Er beginnt unmittelbar südlich der Landes­grenze zwischen Thüringen und Bayern nördlich Mellrich­stadt. Er verläuft östlich an Mellrich­stadt vorbei und erreicht bei Oberstreu die Autobahn 71. Dieser folgt er weiter in südlicher Richtung über Oerlenbach bis südlich Geldersheim. Dort verlässt er die Bündelung mit der Autobahn, um geradewegs südwärts den Konverter­standort Berg­rheinfeld/West zu erreichen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 64 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 11. Oktober 2024

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 11. Dezember 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Anfang Februar 2021 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 19. März 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 28. Mai 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 29. Januar bis zum 28. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 8. Oktober 2024 in Bad Neustadt an der Saale.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 08.10.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    frist 29.01.-28.03.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung04.01.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung16.06.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1 Abschnitt D2 Abschnitt D3
    Planfeststellung
    meldung02.06.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    frist 08.02.-19.03.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D2
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für die Plan­feststellungs­verfahren der Vorhaben 3 und 4, Abschnitt D2

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung11.12.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung

    Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt D1 sowie D2 eingegangen

    zu den Verfahrens-Detailseiten: Abschnitt 3 D1, Abschnitt 3 D2, Abschnitt 4 D1, Abschnitt 4 D2

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