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    Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch

    Wesermarsch – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Borken

    Borken – Polsum

    Heide West – Polsum (Korridor B)

    Cloppenburg – Steinfurt (Abschnitt Mitte)

    etwa 64 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt Mitte

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q4 2022

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Cloppenburg – Steinfurt des BBPlG-Vorhabens 48
    Status

    Unterlagen

    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

    Erörterungstermin

    Abschluss der Bundesfachplanung


    Verlauf

    Der Vorschlags­trassen­korridor beginnt zwischen Mol­bergen und Cloppen­burg. Hier treffen die Trassen­korridore der Vorhaben 48 und 49 aufeinander und werden in diesem Abschnitt in einer gemeinsamen Stamm­strecke geführt. Der vorgeschlagene Trassen­korridor verläuft in süd­westlicher Richtung, wo er westlich der Gemeinde Lastrup die Bundes­straße 213 kreuzt, um anschließend parallel hierzu bis nach Löningen zu verlaufen. Danach verläuft er weiter in südlicher Richtung. Er quert die Bundesstraße 402 östlich von Lengerich und anschließend die Bundes­straße 214 westlich von Fürsten­au, bevor er in der Gemeinde Beesten endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 64 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2023

    Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2022 in Cloppen­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträg­lich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen er­möglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. März 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Unterlagen (§ 8 NABEG)
    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung03.04.2023
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Nord 3 Abschnitt Mitte
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 14.12.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte
    Bundesfachplanung
    meldung17.11.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
    Bundesfachplanung
    meldung11.11.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
    Bundesfachplanung
    meldung28.10.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
    Bundesfachplanung

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