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Heide West – Polsum (Korridor B)
Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) (Abschnitt Nord 1)
etwa 45 km | Schleswig-Holstein | Amprion
Unterlagen
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Erörterungstermin
Abschluss der Bundesfachplanung
Verlauf
Der Vorschlagstrassenkorridor beginnt in den Gemeinden Wöhrden und Lieth im Landkreis Dithmarschen südwestlich von Heide. Er verläuft in südöstlicher Richtung und kreuzt zunächst die Bundesstraße 5. Im weiteren Verlauf kreuzt der vorgeschlagene Korridor die Bundesstraße 431 zwischen Bargenstedt und Nindorf und verläuft weiter in südöstlicher Richtung. Zwischen den Gemeinden Kuden und Ecklak wird der Nord-Ostsee-Kanal vom Vorschlagstrassenkorridor gequert, bevor er erneut die Bundesstraße 5 bei Landscheide kreuzt und in der Gemeinde Wewelsfleth am nördlichen Elbufer endet.
Der Vorhabenträger Amprion hat den Abschnitt Nord 1 unter dem Namen Dithmarschen – Steinburg beantragt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Schleswig-Holstein |
technische Daten | Gleichstrom, 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 45 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2023
Der Vorhabenträger Amprion hat am 30. Dezember 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Im Januar 2023 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 748 MB)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 24 MB)
1 | Anlagen zu Kapiteln 1 und 3 (zip, 10 MB)
2 | Anlagen zu Kapitel 4 (zip, 138 MB)
3 | Anlagen zu Kapitel 5 (zip, 26 MB)
4 | Anlagen zu Kapitel 6 (zip, 342 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 22. Februar 2023 in Wilster eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Nord 1 (22.02.2023, Wilster)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.