Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)

    B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch

    Wesermarsch – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Borken

    Borken – Polsum

    Heide West – Polsum (Korridor B)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch (Abschnitt Nord 2)

    etwa 103 km | Bremen, Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt Nord 2

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q1 2023


    Verlauf

    Der vorgeschlagene Trassen­korridor beginnt südlich der Elbe zwischen Freiburg und Wisch­hafen und läuft von hier in süd­westlicher Richtung vorbei an der Stadt Hemmoor, wo er den Fluss Oste sowie die Bundes­straße 73 kreuzt. Östlich des Balk­sees knickt er ab und verläuft in südlicher Richtung bis zur Gemeinde Ebersdorf. Nördlich der Gemeinde Oerel schwenkt der Trassen­korridor um und verläuft weiter in süd-westlicher Richtung. Im weiteren Verlauf kreuzt er bei der Gemeinde Bever­stedt die Bundes­straße 71 und verläuft ab der Gemeinde Axstedt in Richtung Westen. Südlich der Gemeinde Hagen im Bremischen knickt er nach Süd-Westen und kreuzt die Auto­bahn 27. Der Korridor quert daraufhin im Bremer Norden, westlich von Rekum die Weser, bevor er südlich der Gemeinde Elsfleth in südlicher Richtung verlaufend rund zwei Kilo­meter westlich der Gemeinde Berne im nieder­sächsischen Land­kreis Weser­marsch endet.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat den Abschnitt Nord 2 unter dem Namen Stade – Weser­marsch beantragt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bremen, Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 103 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 18. Juni 2025

    Die Bundes­netz­agentur hat am 7. März 2023 eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 29. Juni 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fachp­lanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannter Umwelt­vereinigungen konnte sich vom 13. Januar 2025 bis zum 12. März 2025 zu den beabsichtigen Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellung­nahme aufgefordert. Die Unter­lagen nach § 8 NABEG wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat in einem nicht­öffentlichen Termin die erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 12. Juni 2025 in Bremerhaven.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammen­gestellt. Diese enthält die Argumente aus den ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 12.06.2025
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    frist 13.01.-12.03.2025
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    meldung29.11.2024
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    meldung29.06.2023
    BBPlG 49 BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 07.03.2023
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    meldung20.01.2023
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung

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