Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)
B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)
L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch
Wesermarsch – Cloppenburg
Cloppenburg – Steinfurt
Steinfurt – Borken
Borken – Polsum
Heide West – Polsum (Korridor B)
Wesermarsch – Cloppenburg (Abschnitt Nord 3)
etwa 53 km | Niedersachsen | Amprion

Verlauf
Der Vorschlagstrassenkorridor beginnt im Gemeindegebiet von Berne im niedersächsischen Landkreis Wesermarsch, östlich von Oldenburg. Er startet in südöstlicher Richtung, knickt nördlich der Gemeinde Hude nach Westen ab und verläuft danach in südlicher Richtung durch Hude. Nördlich der Autobahn 28 knickt der Trassenkorridor leicht nach Westen und verläuft weiter in südwestlicher Richtung. Südlich der Gemeinde Hatten knickt er nach Westen ab und kreuzt im weiteren Verlauf die Autobahn 29 auf dem Gemeindegebiet von Großenkneten. Südlich der Gemeinde Garrel knickt er Richtung Süden ab, wo er im Osten von Molbergen im Landkreis Cloppenburg die Abschnittsgrenze erreicht.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom, 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 53 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 12. Juni 2025
Der Vorhabenträger Amprion hat am 28. Oktober 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 709 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 24 MB)
1 | Anlagen zu Kapiteln 1 und 3 (zip, 10 MB)
2 | Anlagen zu Kapitel 4 (zip, 141 MB)
3 | Anlagen zu Kapitel 5 (zip, 27 MB)
4 | Anlagen zu Kapitel 6 (zip, 346 MB)
5 | Anlagen zu Kapitel 7 (zip, 160 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Dezember 2022 in Cloppenburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Nord 3 (15.12.2022, Cloppenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. März 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 11. Oktober 2024 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 8. November 2024 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 650 KB)
1 | Erläuterungsbericht (zip, 17 MB)
2 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 39 MB)
3 | Umweltbericht (zip, 289 MB)
5 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 86 MB)
6 | Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 726 KB)
7 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 13 MB)
10 | Technische und wirtschaftliche Belange (zip, 6 MB)
11 | Bautechnische Einzelfälle (zip, 3 MB)
Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 25. November 2024 bis zum 24. Januar 2025 zu den beabsichtigten Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erörterung
Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die dazugehörigen Erwiderungen des Vorhabenträgers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung festgestellt. Die Bundesnetzagentur hat sich daher entschieden, gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG und § 18 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf die Durchführung des Erörterungstermins zu verzichten.
Die Argumente der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und die dazugehörigen Erwiderungen wurden in einer Synopse anonymisiert zusammengestellt. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Information an die Einwendenden und stellungnehmenden Beteiligten versandt.