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    Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)

    B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth) – L 111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch

    Wesermarsch – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Borken

    Borken – Polsum

    Heide West – Polsum (Korridor B)

    Wesermarsch – Cloppenburg (Abschnitt Nord 3)

    etwa 53 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt Nord 3

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q4 2022


    Verlauf

    Der Vorschlags­trassenkorridor beginnt im Gemeinde­gebiet von Berne im nieder­sächsischen Landkreis Weser­marsch, östlich von Olden­burg. Er startet in süd­östlicher Richtung, knickt nördlich der Gemeinde Hude nach Westen ab und verläuft danach in südlicher Richtung durch Hude. Nördlich der Autobahn 28 knickt der Trassen­korridor leicht nach Westen und verläuft weiter in süd­westlicher Richtung. Südlich der Gemeinde Hatten knickt er nach Westen ab und kreuzt im weiteren Verlauf die Autobahn 29 auf dem Gemeinde­gebiet von Großen­kneten. Südlich der Gemeinde Garrel knickt er Richtung Süden ab, wo er im Osten von Molbergen im Landkreis Cloppenburg die Abschnitts­grenze erreicht.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 53 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 7. Dezember 2024

    Die Bundes­netz­agentur hat am 15. Dezember 2022 in Cloppen­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträg­lich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen er­möglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. März 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Jede Person kann sich vom Beginn der Auslegung bis zum 24. Januar 2025 zu den beabsichtigten Trassen­korridoren äußern. Dazu zählen auch anerkannte Umwelt­vereinigungen, die in ihrem satzungs­gemäßen Aufgaben­bereich berührt sind. Ab Beginn der öffentlichen Auslegung sind auch die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und zur Stellung­nahme aufgefordert. Ein­wendungen können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundes­netz­agentur darum, bevorzugt das entsprechende Online­formular zu nutzen.

    Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglich­keiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Daten­schutz.

    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

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