Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland

    Friesland – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Warendorf

    Warendorf – Lippetal/Welver/Hamm

    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Lippetal / Welver / Hamm (Korridor B)

    Cloppenburg – Steinfurt (Abschnitt Mitte)

    etwa 86 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt Mitte

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q4 2022


    Verlauf

    Der Vorschlags­trassen­korridor beginnt östlich der Gemeinde Mol­bergen im Landkreis Cloppen­burg. Hier treffen die Trassen­korridore von Vorhaben 48 und Vorhaben 49 aufeinander und werden in diesem Abschnitt in einer gemeinsamen Stamm­strecke geführt. Der vorgeschlagene Trassen­korridor verläuft zunächst in südlicher Richtung in den Westen der Stadt Cloppen­burg. Danach verläuft er in süd­westlicher Richtung, wo er westlich der Gemeinde Lastrup die Bundes­straße 213 kreuzt, um anschließend parallel zu dieser bis nach Löningen zu führen. Danach verläuft er weiter in südlicher Richtung. Er quert die Bundes­straße 402 östlich von Lengerich und anschließend die Bundes­straße 214 westlich von Fürstenau. Ab Freren verläuft er in Richtung Süden entlang der Landes­grenze von Nieder­sachsen und Nordrhein-Westfalen. Weiter im Süden kreuzt er die Auto­bahn 30 zwischen Rheine und Hörstel, bevor er in der Stadt Rheine im Kreis Steinfurt die Abschnitts­grenze erreicht. Dort endet die gemeinsame Stammstrecke der Vorhaben 48 und 49.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 86 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 9. Juli 2025

    Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2022 in Cloppen­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträg­lich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen er­möglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. März 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannter Umwelt­vereinigungen konnte sich vom 25. November 2024 bis zum 24. Januar 2025 zu den beabsichtigten Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterung

    Die Bundes­netz­agentur hat alle ein­gegangenen Stellung­nahmen und Ein­wendungen sowie die dazu­gehörigen Erwiderungen des Vorhaben­trägers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung fest­gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat sich daher entschieden, gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG und § 18 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) auf die Durch­führung des Erörterungs­termins zu verzichten.

    Die Argumente der ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen und die dazu­gehörigen Erwiderungen wurden in einer Synopse anonymisiert zusammen­gestellt. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Information an die Einwendenden und stellung­nehmenden Beteiligten versandt.

    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung11.10.2024
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Nord 3 Abschnitt Mitte
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    meldung03.04.2023
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    veranstaltung 14.12.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte
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