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    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland

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    Warendorf – Lippetal/Welver/Hamm

    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Lippetal / Welver / Hamm (Korridor B)

    Cloppenburg – Steinfurt (Abschnitt Mitte)

    etwa 86 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt Mitte

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q4 2022


    Verlauf

    Der Vorschlags­trassen­korridor beginnt östlich der Gemeinde Mol­bergen im Landkreis Cloppen­burg. Hier treffen die Trassen­korridore von Vorhaben 48 und Vorhaben 49 aufeinander und werden in diesem Abschnitt in einer gemeinsamen Stamm­strecke geführt. Der vorgeschlagene Trassen­korridor verläuft zunächst in südlicher Richtung in den Westen der Stadt Cloppen­burg. Danach verläuft er in süd­westlicher Richtung, wo er westlich der Gemeinde Lastrup die Bundes­straße 213 kreuzt, um anschließend parallel zu dieser bis nach Löningen zu führen. Danach verläuft er weiter in südlicher Richtung. Er quert die Bundes­straße 402 östlich von Lengerich und anschließend die Bundes­straße 214 westlich von Fürstenau. Ab Freren verläuft er in Richtung Süden entlang der Landes­grenze von Nieder­sachsen und Nordrhein-Westfalen. Weiter im Süden kreuzt er die Auto­bahn 30 zwischen Rheine und Hörstel, bevor er in der Stadt Rheine im Kreis Steinfurt die Abschnitts­grenze erreicht. Dort endet die gemeinsame Stammstrecke der Vorhaben 48 und 49.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 86 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 6. Dezember 2024

    Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2022 in Cloppen­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträg­lich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen er­möglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. März 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG sind aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Jede Person kann sich vom Beginn der Auslegung bis zum 24. Januar 2025 zu den beabsichtigten Trassen­korridoren äußern. Dazu zählen auch anerkannte Umwelt­vereinigungen, die in ihrem satzungs­gemäßen Aufgaben­bereich berührt sind. Ab Beginn der öffentlichen Auslegung sind auch die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt und zur Stellung­nahme aufgefordert. Einwendungen können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundes­netz­agentur darum, bevorzugt das entsprechende Onlineformular zu nutzen.

    Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Daten­schutz.

    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung11.10.2024
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