Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland
Friesland – Cloppenburg
Cloppenburg – Steinfurt
Steinfurt – Warendorf
Warendorf – Lippetal/Welver/Hamm
Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Lippetal / Welver / Hamm (Korridor B)
Cloppenburg – Steinfurt (Abschnitt Mitte)
etwa 86 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion

Verlauf
Der Vorschlagstrassenkorridor beginnt östlich der Gemeinde Molbergen im Landkreis Cloppenburg. Hier treffen die Trassenkorridore von Vorhaben 48 und Vorhaben 49 aufeinander und werden in diesem Abschnitt in einer gemeinsamen Stammstrecke geführt. Der vorgeschlagene Trassenkorridor verläuft zunächst in südlicher Richtung in den Westen der Stadt Cloppenburg. Danach verläuft er in südwestlicher Richtung, wo er westlich der Gemeinde Lastrup die Bundesstraße 213 kreuzt, um anschließend parallel zu dieser bis nach Löningen zu führen. Danach verläuft er weiter in südlicher Richtung. Er quert die Bundesstraße 402 östlich von Lengerich und anschließend die Bundesstraße 214 westlich von Fürstenau. Ab Freren verläuft er in Richtung Süden entlang der Landesgrenze von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Weiter im Süden kreuzt er die Autobahn 30 zwischen Rheine und Hörstel, bevor er in der Stadt Rheine im Kreis Steinfurt die Abschnittsgrenze erreicht. Dort endet die gemeinsame Stammstrecke der Vorhaben 48 und 49.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Gleichstrom, 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 86 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 9. Juli 2025
Der Vorhabenträger Amprion hat am 28. Oktober 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 543 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 23 MB)
1 | Anlagen zu Kapiteln 1 und 3 (zip, 7 MB)
2 | Anlagen zu Kapitel 4 (zip, 143 MB)
3 | Anlagen zu Kapitel 5 (zip, 27 MB)
4 | Anlagen zu Kapitel 6 (zip, 215 MB)
5 | Anlagen zu Kapitel 7 (zip, 152 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2022 in Cloppenburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48 und 49, Abschnitt Mitte (14.12.2022, Cloppenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. März 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 11. Oktober 2024 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung erforderlich sind. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 8. November 2024 bestätigt.
1 | Erläuterungsbericht (zip, 12 MB)
2 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 93 MB)
3 | Umweltbericht (zip, 420 MB)
5 | Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 195 MB)
6 | Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 726 KB)
7 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 25 MB)
10 | Technische und wirtschaftliche Belange (Datei ist barrierefrei⁄barrierearm, {3})
11 | Bautechnische Einzelfälle (zip, 4 MB)
Jede Person einschließlich anerkannter Umweltvereinigungen konnte sich vom 25. November 2024 bis zum 24. Januar 2025 zu den beabsichtigten Trassenkorridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erörterung
Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die dazugehörigen Erwiderungen des Vorhabenträgers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung festgestellt. Die Bundesnetzagentur hat sich daher entschieden, gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG und § 18 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf die Durchführung des Erörterungstermins zu verzichten.
Die Argumente der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und die dazugehörigen Erwiderungen wurden in einer Synopse anonymisiert zusammengestellt. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Information an die Einwendenden und stellungnehmenden Beteiligten versandt.