Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland

    Friesland – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Warendorf

    Warendorf – Lippetal/Welver/Hamm

    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Lippetal / Welver / Hamm (Korridor B)

    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland (Abschnitt Nord 1)

    etwa 11 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt Nord 1

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q1 2023


    Verlauf

    Der Vorschlags­trassen­korridor beginnt im Norden von Wilhelms­haven, wo sich der mögliche Konverter­standort befindet. Er verläuft in süd­westlicher Richtung durch den Land­kreis Fries­land, passiert dabei östlich die Stadt Schortens und endet westlich des Wilhelms­havener Kreuzes der Autobahn 29.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat den Abschnitt Nord 1 unter dem Namen Wilhelmshaven – Friesland beantragt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 11 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 16. Juli 2025

    Die Bundes­netz­agentur hat am 28. März 2023 in Bunde eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die inter­essierte Öffent­lichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Infor­mationen zur Umwelt- und Raum­verträg­lichkeit des vorge­schlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Infor­mationen ermög­lichen es der Bundes­netzagentur, einen Untersuchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 29. Juni 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person einschließlich anerkannter Umwelt­vereinigungen konnte sich vom 23. Dezember 2024 bis zum 22. Februar 2025 zu den beabsichtigen Trassen­korridoren äußern. Darüber hinaus waren auch die Träger öffentlicher Belange zur Stellung­nahme aufgefordert. Die Unter­lagen nach § 8 NABEG wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat in einem nicht­öffentlichen Termin die erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 21. Mai 2025 in Bad Zwischenahn.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammen­gestellt. Diese enthält die Argumente aus den ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 21.05.2025
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung
    meldung27.12.2024
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    frist 23.12.2024-22.02.2025
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung
    meldung08.11.2024
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    meldung29.06.2023
    BBPlG 49 BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 28.03.2023
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    meldung01.03.2023
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    meldung09.02.2023
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
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